Sitzung: 14.06.2012 Schul- und Sportausschuss
Vorlage: 047/2012
Beschluss:
1. Der Antrag der CDU-Fraktion mit den Punkten 1 und 2 auf Überprüfung der Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und den Städten Bergkamen, Kamen, Lünen, Selm, Unna und Werne sowie den Gemeinden Bönen und Holzwickede (Kommunen) über die Fortführung einer Schule für Erziehungshilfe wird abgelehnt.
2. Der Schul- und Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung -wie mehrfach erklärt- nach Abschluss der Pilotphase zum „Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gem. § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW“ und nach Auswertung der Erkenntnisse aus dieser Pilotphase eine Vorlage zum weiteren Verfahren zum Beschluss stellen wird.
Abstimmungsergebnis: bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Herr Eisenhardt
erklärte einleitend, dass die CDU-Fraktion mit dem Antrag einer Bitte des Rates
nachkommen würde, da eine Diskussion im Fachausschuss gewünscht worden sei.
Der Antrag sei ohne weitere Erläuterungen aussagekräftig. Es sei wichtig
politisch zu diskutieren, wohin die Entwicklung der Käthe-Kollwitz-Schule gehe.
Die Förderschwerpunkte der Förderschule im Verbund müssten aber auch mit Leben
ausgefüllt werden. Insoweit sei es notwendig, die Schule für Erziehungshilfe zu
hinterfragen.
Herr Heidler
entgegnete, dass der Antrag der CDU-Fraktion aus dem Ansatz einer Verbesserung
der Finanzsituation der Stadt Kamen herrühre. Aus zwei Aspekten sei der Antrag
jedoch ärgerlich. Es sei richtig, dass die Entwicklung der
Käthe-Kollwitz-Schule politisch zu begleiten sei, jedoch müssten die
Erkenntnisse aus der Pilotphase als Kompetenzzentrum für die sonderpädagogische
Förderung mit einbezogen werden. Hier sei die Berichterstattung der Verwaltung
zum Ende der Pilotphase abzuwarten.
Weiterhin sei die Entwicklung der Schullandschaft des gesamten Kreises Unna
betroffen, insoweit sei ein ausschließlicher Blick auf finanzielle Aspekte
nicht angebracht. Bei der Diskussion über die weitere Entwicklung seien alle
betroffenen Förderschulen mitzunehmen, damit keine Verunsicherung erzeugt
werde.
Der Antrag der CDU-Fraktion sei insoweit kurzsichtig und unnütz.
Frau Dörlemann
unterstützte die ablehnende Haltung. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sei
hier der gleichen Meinung. Sie wies darauf hin, dass die Schülerinnen und
Schüler der Regenbogenschule als Schule für Erziehungshilfe derzeit an der
Käthe-Kollwitz-Schule nicht beschulbar seien. Ein solcher Prozess könne nicht
von heute auf morgen durchgeführt werden.
Herr Rieger wies auf das
System bei den Förderschwerpunkten emotionale-soziale Entwicklung („ES“) und
Sprache („SQ“) hin, insoweit könne es sehr leicht zu Irritationen kommen,
welche Schule für welche Schüler zuständig sei.
Durch die Teilnahme der Käthe-Kollwitz-Schule an der Pilotphase erfolge eine
weitere Überlagerung der Zuständigkeiten des Kompetenzzentrums.
Die Schulaufsicht, die betroffenen Schulträger sowie Förderschulen hätten sich
daher Ende 2011 zusammengesetzt und für die Dauer der Pilotphase eine
einvernehmliche Zuständigkeitsregelung vereinbart. In den Fällen, wo
Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang der allgemeinen Schule zielgleich
unterrichtet werden, liege die Zuständigkeit für die Beschulung bei der
Regenbogenschule. Erfolge bei vorrangigem Förderschwerpunkt ES oder SQ eine
zieldifferente Förderung im Bildungsgang des Förderschwerpunktes Lernen, liege
die Zuständigkeit bei der Käthe-Kollwitz-Schule.
Die CDU-Fraktion habe mit ihrem Antrag, so Herr Eisenhardt, zur Einbringung der Haushaltssatzung 2012 und des
Haushaltssicherungskonzeptes in der Ratssitzung vom 22.03.2012 auf den
finanziellen Rahmen abgezielt. Nunmehr gehe es um die fachpolitische
Erörterung. Hiermit werde keine neue Diskussion eröffnet, sondern lediglich
eine Entwicklung der bestehenden schulpolitischen Linien aufgegriffen. Der
Antrag richte sich auch mit Blick auf die Kündigungsfristen und einer
anschließenden Systemfinanzierung für die nächsten 5 Jahre sehr stark an die
zukünftige Entwicklung aus. Er verwies auch auf die nach seiner Auffassung im
Errichtungserlass zur Teilnahme der Käthe-Kollwitz-Schule an der Pilotphase
geforderte Rückführung der Kamener Schüler der Regenbogenschule zur
Verbundschule. Betroffen seien rd. 30 Schülerinnen und Schüler. An der
Käthe-Kollwitz-Schule sei hierfür eine ausreichende Raum- und Lehrerkapazität
vorhanden.
Herr Klanke betonte, dass
Konsens darüber bestehe, dass das Wahlrecht der Eltern über die Schulform und
den Schulstandort im Vordergrund stehe. Ein Kirchturmsdenken über einzelne
Förderschulen bringe jedoch nicht weiter. Es sei vielmehr eine Vernetzung der
Angebote auf Kreisebene angezeigt. Vor einer weiteren Diskussion seien die
Pilotphase und deren Evaluation abzuwarten.
Zur aus seiner Sicht notwendigen Klarstellung der Antragslage wies Herr Eckardt auf den vom Bürgermeister in
der Ratssitzung dargestellten Verfahrensablauf hin, wonach bei einer Ablehnung
des Antrages im Rat für eine inhaltliche Diskussion ein neuer Antrag für den
Schul- und Sportausschuss erforderlich sei. Alternativ sei der Antrag
zunächst zurückzustellen und an den Schul- und Sportausschuss zu verweisen, wo
die inhaltliche Diskussion im Vordergrund stünde. Die CDU-Fraktion habe sich
für eine Abstimmung im Rat entschieden. Insoweit trete er ausdrücklich dem
Eindruck entgegen, als habe die CDU-Fraktion den neuerlichen Antrag auf Bitten
des Rates gestellt.
Aufgrund der nach einer Kündigung für 5 Jahre fortlaufenden
Zahlungsverpflichtung der Stadt Kamen und der damit bestehenden Doppelbelastung
sei es, so Herr van Lück, nicht
zynisch die Diskussion bereits schon jetzt zu führen.
Der Antrag der CDU-Fraktion und die Diskussionsbeiträge
stellen nach Ansicht von Herrn Brüggemann
erneut den finanzpolitischen Aspekt in den Vordergrund. Die Verwaltung strebe
nach Beendigung der Pilotphase des Kompetenzzentrums eine einvernehmliche
Regelung aller Beteiligten, also den Schulen, der Schulaufsicht und den
Schulträgern, an. Im Mittelpunkt würden dann hoffentlich nicht die Finanzen,
sondern das Interesse der Schülerinnen und Schüler stehen. Bei einer
einvernehmlichen Regelung würden dann auch die Kündigungsfristen keine Rolle
spielen.
Herr Eisenhardt erklärte, dass das Interesse der Eltern und Schüler im Zentrum der von seiner Fraktion geführten Diskussion stehen würde, die finanziellen Aspekte aber auch im Blick stehen müssten. Insoweit werde die CDU-Fraktion solche Themen auch weiterhin in die politische Diskussion einbringen. Abschließend ging er auf die nach seiner Auffassung im Errichtungserlass zur Teilnahme der Käthe-Kollwitz-Schule an der Pilotphase als Kompetenzzentrum bestehende Forderung zur Rückholung von auswärtig beschulten Schülerinnen und Schülern an die Verbundschule ein.
Herr Rieger stellte klar, dass es sich hier um ein systemisches Missverständnis handeln würde. Das Kompetenzzentrum bilde ein Netzwerk bestehend aus der der Käthe-Kollwitz-Schule und den anderen Beteiligten. Ziel sei es möglichst früh Schülerrinnen und Schüler mit Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen zu beschulen. Der Errichtungserlass beinhalte keine Aussage über eine Rückholung von Schülerinnen und Schülern zur Verbundschule und auch keine konkrete Festlegung über den Ort der Beschulung.
Ergänzend zitierte Herr Brüggemann
aus dem Errichtungserlass vom 29.04.2010:
„Die Kompetenzzentren
im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen - Förderschwerpunkte Lernen,
Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung – haben sich verpflichtet,
alle Schülerinnen und Schüler mit Auffälligkeiten im Bereich der Lern- und
Entwicklungsstörungen in ihrem (gegebenenfalls gem. § 84 Abs. 1 SchulG neu
festzulegenden) Einzugsbereich zu fördern. Die Förderung wird sowohl an den
Förderschulen als auch in zunehmendem Maße an den allgemeinen Schulen
möglichst wohnortnah sichergestellt.“
Die von der CDU-Fraktion vorgenommene Interpretation gehe demnach zu weit. Der Errichtungserlass sei durch die Verwaltung den Fraktionen im Jahr 2010 zugänglich gemacht worden.
Da der Beschlussvorschlag der Verwaltung weitergehe als der Antrag der CDU-Fraktion, sei nach Feststellung von Herrn Brüggemann über diesen abzustimmen.