Beschluss:

 

1.            Der Antrag der CDU-Fraktion mit den Punkten 1 und 2 auf Überprüfung der Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und den Städten Bergkamen, Kamen, Lünen, Selm, Unna und Werne sowie den Gemeinden Bönen und Holzwickede (Kommunen) über die Fortführung einer Schule für Erziehungshilfe wird ab­gelehnt.

 

2.            Der Schul- und Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung -wie mehrfach erklärt- nach Abschluss der Pilotphase zum „Ausbau von Förderschulen zu Kompetenz­zentren für sonderpädagogische Förderung gem. § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW“ und nach Auswertung der Erkenntnisse aus dieser Pilotphase eine Vorlage zum weiteren Verfahren zum Beschluss stellen wird.

 


Abstimmungsergebnis: bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Eisenhardt erklärte einleitend, dass die CDU-Fraktion mit dem Antrag einer Bitte des Rates nachkommen würde, da eine Diskussion im Fachausschuss gewünscht worden sei.
Der Antrag sei ohne weitere Erläuterungen aussagekräftig. Es sei wichtig politisch zu diskutieren, wohin die Entwicklung der Käthe-Kollwitz-Schule gehe. Die Förderschwerpunkte der Förder­schule im Verbund müssten aber auch mit Leben ausgefüllt werden. Insoweit sei es notwendig, die Schule für Erziehungshilfe zu hinterfragen.

 

Herr Heidler entgegnete, dass der Antrag der CDU-Fraktion aus dem Ansatz einer Verbesserung der Finanzsituation der Stadt Kamen herrühre. Aus zwei Aspekten sei der Antrag jedoch ärger­lich. Es sei richtig, dass die Entwicklung der Käthe-Kollwitz-Schule politisch zu begleiten sei, je­doch müssten die Erkenntnisse aus der Pilotphase als Kompetenzzentrum für die sonderpäda­gogische Förderung mit einbezogen werden. Hier sei die Berichterstattung der Verwaltung zum Ende der Pilotphase abzuwarten.
Weiterhin sei die Entwicklung der Schullandschaft des gesamten Kreises Unna betroffen, inso­weit sei ein ausschließlicher Blick auf finanzielle Aspekte nicht angebracht. Bei der Diskussion über die weitere Entwicklung seien alle betroffenen Förderschulen mitzunehmen, damit keine Verunsicherung erzeugt werde.

Der Antrag der CDU-Fraktion sei insoweit kurzsichtig und unnütz.

 

Frau Dörlemann unterstützte die ablehnende Haltung. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sei hier der gleichen Meinung. Sie wies darauf hin, dass die Schülerinnen und Schüler der Regenbogenschule als Schule für Erziehungshilfe derzeit an der Käthe-Kollwitz-Schule nicht beschulbar seien. Ein solcher Prozess könne nicht von heute auf morgen durchgeführt werden.

 

Herr Rieger wies auf das System bei den Förderschwerpunkten emotionale-soziale Entwicklung („ES“) und Sprache („SQ“) hin, insoweit könne es sehr leicht zu Irritationen kommen, welche Schu­le für welche Schüler zuständig sei.
Durch die Teilnahme der Käthe-Kollwitz-Schule an der Pilotphase erfolge eine weitere Überla­ge­rung der Zuständigkeiten des Kompetenzzentrums.

Die Schulaufsicht, die betroffenen Schulträger sowie Förderschulen hätten sich daher Ende 2011 zusammengesetzt und für die Dauer der Pilotphase eine einvernehmliche Zuständigkeitsregelung vereinbart. In den Fällen, wo Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang der allgemeinen Schule zielgleich unterrichtet werden, liege die Zuständigkeit für die Beschulung bei der Regenbogen­schule. Erfolge bei vorrangigem Förderschwerpunkt ES oder SQ eine zieldifferente Förderung im Bildungsgang des Förderschwerpunktes Lernen, liege die Zuständigkeit bei der Käthe-Kollwitz-Schule.

Die CDU-Fraktion habe mit ihrem Antrag, so Herr Eisenhardt, zur Einbringung der Haushalts­satzung 2012 und des Haushaltssicherungskonzeptes in der Ratssitzung vom 22.03.2012 auf den finanziellen Rahmen abgezielt. Nunmehr gehe es um die fachpolitische Erörterung. Hiermit wer­de keine neue Diskussion eröffnet, sondern lediglich eine Entwicklung der bestehenden schulpoli­tischen Linien aufgegriffen. Der Antrag richte sich auch mit Blick auf die Kündigungsfristen und einer anschließenden Systemfinanzierung für die nächsten 5 Jahre sehr stark an die zukünftige Entwicklung aus. Er verwies auch auf die nach seiner Auffassung im Errichtungserlass zur Teil­nah­me der Käthe-Kollwitz-Schule an der Pilotphase geforderte Rückführung der Kamener Schü­ler der Regenbogenschule zur Verbundschule. Betroffen seien rd. 30 Schülerinnen und Schüler. An der Käthe-Kollwitz-Schule sei hierfür eine ausreichende Raum- und Lehrerkapazität vor­handen.

 

Herr Klanke betonte, dass Konsens darüber bestehe, dass das Wahlrecht der Eltern über die Schul­form und den Schulstandort im Vordergrund stehe. Ein Kirchturmsdenken über einzelne Förderschulen bringe jedoch nicht weiter. Es sei vielmehr eine Vernetzung der Angebote auf Kreis­ebene angezeigt. Vor einer weiteren Diskussion seien die Pilotphase und deren Evaluation abzuwarten.

 

Zur aus seiner Sicht notwendigen Klarstellung der Antragslage wies Herr Eckardt auf den vom Bürgermeister in der Ratssitzung dargestellten Verfahrensablauf hin, wonach bei einer Ablehnung des Antrages im Rat für eine inhaltliche Diskussion ein neuer Antrag für den Schul- und Sport­aus­schuss erforderlich sei. Alternativ sei der Antrag zunächst zurückzustellen und an den Schul- und Sportausschuss zu verweisen, wo die inhaltliche Diskussion im Vordergrund stünde. Die CDU-Fraktion habe sich für eine Abstimmung im Rat entschieden. Insoweit trete er ausdrücklich dem Eindruck entgegen, als habe die CDU-Fraktion den neuerlichen Antrag auf Bitten des Rates gestellt.

 

Aufgrund der nach einer Kündigung für 5 Jahre fortlaufenden Zahlungsverpflichtung der Stadt Kamen und der damit bestehenden Doppelbelastung sei es, so Herr van Lück, nicht zynisch die Diskussion bereits schon jetzt zu führen.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion und die Diskussionsbeiträge stellen nach Ansicht von Herrn Brüggemann erneut den finanzpolitischen Aspekt in den Vordergrund. Die Verwaltung strebe nach Beendigung der Pilotphase des Kompetenzzentrums eine einvernehmliche Regelung aller Beteiligten, also den Schulen, der Schulaufsicht und den Schulträgern, an. Im Mittelpunkt würden dann hoffentlich nicht die Finanzen, sondern das Interesse der Schülerinnen und Schüler stehen. Bei einer einvernehmlichen Regelung würden dann auch die Kündigungsfristen keine Rolle spie­len.

Herr Eisenhardt erklärte, dass das Interesse der Eltern und Schüler im Zentrum der von seiner Fraktion geführten Diskussion stehen würde, die finanziellen Aspekte aber auch im Blick stehen müssten. Insoweit werde die CDU-Fraktion solche Themen auch weiterhin in die politische Dis­kus­sion einbringen. Abschließend ging er auf die nach seiner Auffassung im Errichtungserlass zur Teilnahme der Käthe-Kollwitz-Schule an der Pilotphase als Kompetenzzentrum bestehende Forderung zur Rückholung von auswärtig beschulten Schülerinnen und Schülern an die Verbund­schule ein.

 

Herr Rieger stellte klar, dass es sich hier um ein systemisches Missverständnis handeln würde. Das Kompetenzzentrum bilde ein Netzwerk bestehend aus der der Käthe-Kollwitz-Schule und den anderen Beteiligten. Ziel sei es möglichst früh Schülerrinnen und Schüler mit Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen zu beschulen. Der Errichtungserlass beinhalte keine Aussage über eine Rückholung von Schülerinnen und Schülern zur Verbundschule und auch keine kon­krete Festlegung über den Ort der Beschulung.

 

Ergänzend zitierte Herr Brüggemann aus dem Errichtungserlass vom 29.04.2010:

„Die Kompetenzzentren im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen - Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung – haben sich verpflichtet, alle Schü­lerinnen und Schüler mit Auffälligkeiten im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen in ihrem (gegebenenfalls gem. § 84 Abs. 1 SchulG neu festzulegenden) Einzugsbereich zu fördern. Die Förderung wird sowohl an den Förderschulen als auch in zunehmendem Maße an den allgemei­nen Schulen möglichst wohnortnah sichergestellt.“

 

Die von der CDU-Fraktion vorgenommene Interpretation gehe demnach zu weit. Der Errich­tungs­erlass sei durch die Verwaltung den Fraktionen im Jahr 2010 zugänglich gemacht worden.

 

Da der Beschlussvorschlag der Verwaltung weitergehe als der Antrag der CDU-Fraktion, sei nach Feststellung von Herrn Brüggemann über diesen abzustimmen.