5.1             Mitteilungen der Verwaltung

5.1.1         Herr Güldenhaupt erinnerte an die von der Verwaltung in der letzten Ausschusssitzung vorgetragene Entwicklung der Schülerzahlen im Ortsteil Heeren-Werve sowie die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten für eine Beschulung am Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule und teilte mit, dass am 21.06.2012 in einer Versammlung hierüber die Eltern informiert würden.

Darüber hinaus würden die Eltern in dem Anschreiben zur Anmelderunde für das Schul­jahr 2013/14 auch schriftlich über die Situation informiert. Herr Güldenhaupt zitierte hier­zu aus dem vorgesehenen Anschreiben:

„Folgende sich abzeichnende Entwicklung in Heeren-Werve möchte ich Ihnen zur Ent­schei­dung für die Anmeldung Ihres Kindes darstellen:
Im Schuljahr 2012/13 werden aufgrund der geringen Schülerzahlen lediglich zwei Ein­gangsklassen gebildet, die in Absprache mit Schulleitung und Schulamt für den Kreis Unna an der Stammschule beschult werden. Am Teilstandort an der Lenningser Straße findet in diesem Jahr somit keine Einschulung statt.
In dem für Sie maßgeblichen Schuljahr 2013/14 kommen nach den derzeitig bekannten Schulanfängerzahlen voraussichtlich drei Eingangsklassen zustande, so dass dann auch der Teilstandort eine Eingangsklasse aufnehmen könnte sofern ausreichend An­meldungen für eine Klassenbildung eingehen. Allerdings könnten diese drei Eingangs­klassen auch an der Stammschule aufgenommen werden. Die demografische Entwick­lung zeigt leider, dass es in den darauf folgenden Schuljahren nur noch zwei Klassen geben wird. Diese werden an der Stammschule (Westfälische Str.) aufgenommen. Eine Erhaltung des Teilstandortes wird dann nicht mehr möglich sein.


5.1.2         Frau Jachmann informierte darüber, dass durch die 2. Verordnung zur Änderung der Schülerfahrkostenverordnung ab dem 01.08.2012 eine schülerfahrkostenrechtliche Gleich­behandlung der Schülerinnen und Schüler in Klasse 10 der Gymnasien mit Schü­lerinnen und Schülern an den anderen Sek. I-Schulformen umgesetzt wird. Für die ent­stehenden Mehraufwendungen der Gemeinden ist gemäß § 21 Schülerfahrkosten­ver­ordnung ein entsprechender Belastungsausgleich geschaffen worden.

5.2             Anfragen

Anfragen lagen nicht vor.