Sitzung: 14.06.2012 Schul- und Sportausschuss
5.1
Mitteilungen der Verwaltung
5.1.1
Herr Güldenhaupt
erinnerte an die von der Verwaltung in der letzten Ausschusssitzung
vorgetragene Entwicklung der Schülerzahlen im Ortsteil Heeren-Werve sowie die
sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten für eine Beschulung am Teilstandort der
Astrid-Lindgren-Schule und teilte mit, dass am 21.06.2012 in einer Versammlung
hierüber die Eltern informiert würden.
Darüber hinaus würden die Eltern in dem Anschreiben zur Anmelderunde für das
Schuljahr 2013/14 auch schriftlich über die Situation informiert. Herr Güldenhaupt
zitierte hierzu aus dem vorgesehenen Anschreiben:
„Folgende sich abzeichnende Entwicklung
in Heeren-Werve möchte ich Ihnen zur Entscheidung für die Anmeldung Ihres
Kindes darstellen:
Im Schuljahr 2012/13 werden aufgrund der geringen Schülerzahlen lediglich zwei
Eingangsklassen gebildet, die in Absprache mit Schulleitung und Schulamt für
den Kreis Unna an der Stammschule beschult werden. Am Teilstandort an der
Lenningser Straße findet in diesem Jahr somit keine Einschulung statt.
In dem für Sie maßgeblichen Schuljahr 2013/14 kommen nach den derzeitig
bekannten Schulanfängerzahlen voraussichtlich drei Eingangsklassen zustande, so
dass dann auch der Teilstandort eine Eingangsklasse aufnehmen könnte sofern
ausreichend Anmeldungen für eine Klassenbildung eingehen. Allerdings könnten
diese drei Eingangsklassen auch an der Stammschule aufgenommen werden. Die
demografische Entwicklung zeigt leider, dass es in den darauf folgenden
Schuljahren nur noch zwei Klassen geben wird. Diese werden an der Stammschule
(Westfälische Str.) aufgenommen. Eine Erhaltung des Teilstandortes wird dann
nicht mehr möglich sein.“
5.1.2
Frau Jachmann
informierte darüber, dass durch die 2. Verordnung zur Änderung der
Schülerfahrkostenverordnung ab dem 01.08.2012 eine schülerfahrkostenrechtliche
Gleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler in Klasse 10 der Gymnasien mit
Schülerinnen und Schülern an den anderen Sek. I-Schulformen umgesetzt wird.
Für die entstehenden Mehraufwendungen der Gemeinden ist gemäß § 21
Schülerfahrkostenverordnung ein entsprechender Belastungsausgleich geschaffen
worden.
5.2
Anfragen
Anfragen lagen nicht vor.