Beschluss:

 

 


Herr Mösgen berichtete, dass alle Gerichtsverfahren abge­schlos­sen seien, es stünden jedoch noch Entscheidungen hinsichtlich der Kosten aus.

Insgesamt verfüge die Tiefgarage über 123 Parkplätze, wovon 28 durch Dauer­nutzungs­berech­tigte belegt seien.

Die Sanierungskosten seien von der Stadt getragen worden. Die Dauer­nut­zungsberechtigten wür­den jedoch an den laufenden Strom und Reinigungs­kosten beteiligt.

Zum Ergebnis der langwierigen Rechtstreitigkeiten führte der Kämmerer aus, dass den verblie­benen 4 Dauer­nut­zungsberechtigten aufgrund von Über­baurechten bzw. der Beteiligung an den damaligen Baukosten die ent­sprechenden Parkplätze zur Verfü­gung stünden.

Im Rahmen von Vergleichsverhandlungen seien mit einigen Dauernut­zungs­berechtigten Verein­barungen zur Rückgabe geschlossen worden, so dass insgesamt 20 Parkplätze an die Stadt zurückge­gangen seien.

 

Insgesamt sei nunmehr ein Anteil von ca. 78 % der Parkplätze in städti­schem Eigentum. Es ent­stün­den jährliche Unterhaltungskosten i.H.v. 65.000 €.

 

Herr Kissing führte aus, dass der Eindruck entstehe, dass im vorderen Be­reich der Tiefgarage  nur private Parkplätze zu finden seien.

 

Diesen Eindruck bestätigte Herr Mösgen. Die städtischen Parkplätze wür­den sich zum größten Teil im hinteren Bereich befinden. Die Lage stehe im Zusammenhang mit der Gebäudelage der Nutzungsberechtigten. Darüber hinaus werde ein Teil der als „privat“ gekennzeichneten Plätze von der Stadt vermietet.