Einleitend betonte Herr Hupe die besondere Bedeutung der Beschlussfassung zum vorgelegten Haus­haltssicherungskonzept. Er verdeutlichte, dass es wichtig sei, den Blick auf das Ganze zu richten und sich nicht in Einzelheiten zu verlieren. Zur Verdeutlichung wies er auf die Risiken hin, die mit dem Nothaushalt einhergingen, wie beispielsweise das Kommunalranking der Banken.

 

Für die SPD-Fraktion gab Frau Dyduch eine grundsätzlich Stellungnahme zum Haushaltssiche­rungskonzept ab. Im Rahmen des geänderten § 76 Gemeindeordnung NRW habe die Verwal­tung ein seriös und solide gerechnetes Haushaltssicherungskonzept vorgelegt. Dies habe die Be­zirksregierung bereits in Gesprächen bestätigt.

Es sei an der Zeit aktiv zu handeln, um sich aus den Restriktionen des Nothaushaltes zu befreien.

Sie gab zu bedenken, dass weder kurz- noch mittelfristig Hilfe von Land oder Bund zu erwarten sei.

Der Lösungsansatz könne nur die erhebliche Konsolidierung der Einnahmeseite sein, da das Po­ten­tial auf der Aufgabenseite bereits ausgeschöpft worden sei.

Wesentlicher Bestandteil des neuen Haushaltssicherungskonzeptes sei die Erhöhung der Grund­steuer. Es sei wünschenswert, dass der Rat hier geschlossen Verantwortung übernehme. In diesem Sinne und mit dem Wunsch eine einheitliche Entscheidung herbeizuführen, hätten inter­frak­tionelle Gespräche stattgefunden.

Die Haltung der anderen Fraktionen, den vorgeschlagenen Weg nicht mitzugehen, sei vor dem Hintergrund des sinkenden Eigenkapitals und des mittelfristig drohenden Liquiditätsverlustes nicht nachvollziehbar.

Frau Dyduch machte deutlich, dass der Weg zum Haushaltsausgleich kein leichter sei und die Bürger diesen mittragen müssten. Eine Alternative zur Erhaltung der Gestaltungsfreiheit gebe es jedoch nicht. Nur auf diesem Weg sei es möglich, vorhandene soziale und kulturelle Strukturen zu erhalten, neue Investitionen zu tätigen und die Entscheidungsfreiheit zurückzugewinnen.

Abschließend rief sie alle Fraktionen zur Mitwirkung auf.

 

Frau Scharrenbach nahm für die CDU-Fraktion Stellung zum Haushaltssicherungskonzept.

Mit der Einführung des neuen § 76 der Gemeindeordnung habe die Fraktion die Hoffnung ver­bunden auch für die Stadt Kamen ein tragfähiges Finanzierungs- und Sanierungskonzept im 10-Jahreszeitraum erstellen zu können.

Sie bezweifelte jedoch, dass dies mit dem vorgelegten Haushaltssicherungskonzept in dem vorgegebenen Zeitraum zu erreichen sei, da es mehrere Positionen enthalte, die Sollbruchstellen aufweisen würden. In diesem Zusammenhang stellte sie die Beteiligung des Landesbetriebes Straßen NRW an den Entwässerungskosten der Landesstraßen, die Höhe der Gewinnausschüt­tung sowohl der Sparkasse als auch der GSW, das Konsolidierungspotential im Bereich „Bauliche Unterhaltung“ sowie im Bereich der Stadthalle in Frage. Sollten diese Positionen nicht wie geplant umgesetzt werden, sei ein Haushaltsausgleich auch in 10 Jahren nicht realisierbar.

Frau Scharrenbach kritisierte, dass die Verwaltung keine Informationen zu den Auswirkungen der Tariferhöhung gegeben habe.

Zur Grundsteuererhöhung in zwei Schritten halte sie es mit Verweis auf das Beispiel der Stadt Selm für fraglich, ob diese für die Stadt überhaupt nachhaltig und langfristig tragfähig sei.

Sie befürchte, dass eine Erhöhung die Entwicklung der Stadt mit Blick auf die soziale Struktur schädige. Besonders einkommensschwache Familien, Rentner und Grundstücks-/Hauseigen­tümer wären von einer Erhöhung betroffen.

Aus den vorgenannten Gründen könnte das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept nicht mitge­tragen werden. In diesem Zusammenhang richtete sie den Blick auf die von ihrer Fraktion ge­stell­ten Anträge, die weitere Sparvorschläge enthielten.

In Richtung der SPD-Fraktion forderte sie, dass zunächst alle Einsparmöglichkeiten genutzt werden müssten, bevor ein direkter Beitrag der Bürger zur Haushaltskonsolidierung verlangt werden könnte.

 

Frau Schaumann erklärte für die FDP-Fraktion die Ablehnung des vorgelegten Haushaltssiche­rungs­konzeptes. Obwohl das vorhandene Sparpotential soweit ausgereizt sei, dürften die Bürger nicht unverhältnismäßig hoch belastet werden.

Sie argumentierte, dass die Stadt sich von Strukturen, wie beispielsweise der VHS oder Part­ner­schaftsreisen, verabschieden müsse, auch wenn diese natürlich wünschenswert seien.

Zudem könnte die Stadt sich von Immobilien trennen, beispielsweise von den Gebäuden der VHS und der Musikschule. Sie könnte sich vorstellen, dass die Angebote zukünftig in andere städti­sche Gebäude, z.B. in die Schulen oder in die Stadthalle, verlagert werden könnten.

Kritik richtete sie gegen die von der Verwaltung publizierten Musterzahlen zur Auswirkung der Er­höhung der Grundsteuer für den einzelnen Haushalt, die ihrer Auffassung nach zu sehr auf den Durchschnitt gerechnet worden seien und damit nicht die Realität abbilden würden. Unter dem Stichwort „bezahlbarer Wohnraum“ wies sie auf die weiteren Belastungen der Bürger neben der geplanten Grundsteuererhöhung durch zu erwartende Erhöhungen der Wohnnebenkosten und der steigenden Energiekosten hin.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen begründete Herr Kühnapfel die Ablehnung des Haus­halts­sicherungskonzeptes. Er zeigte sich erfreut, dass die vorgehaltenen sozialen und kulturellen Angebote erhalten blieben.

Er hob hervor, dass der Grund für die finanzielle Situation nicht hausgemacht sei, worauf in vielen Reden zum Haushalt verwiesen worden sei. Hilfe von Bund und Land sei aktuell nicht zu erwarten, wenn die Stadt durch eigene Konsolidierungsanstrengungen den Haushalts­aus­gleich erreiche und damit die Kosten statt von Land und Bund von den Bürgern getragen würden. Um dies zu vermeiden, schlug er vor, weiterhin im Nothaushalt zu verbleiben und sowohl das Land als auch den Bund in die Pflicht zu nehmen, die Städte und Gemeinden zu unter­stüt­zen.

Der von der SPD-Fraktion beschriebene Handlungsspielraum, der durch ein genehmigtes Haus­haltssicherungskonzept zurückgewonnen würde, werde von seiner Fraktion nicht gesehen.

Die SPD-Fraktion beabsichtige damit Investitionen wie einen Kunstrasenplatz durchzusetzen, weil sie dies als Wahlversprechen zugesagt habe, die Umsetzung im Nothaushalt jedoch aufgrund der begrenzten Investitionsmöglichkeiten nicht möglich sei.

Herr Kühnapfel plädierte dafür, das Ergebnis der nächsten Bundestagswahl abzuwarten und den Druck auf das Land und den Bund solange zu erhalten.

Eine Anhebung der Grundsteuern schloss er nicht grundsätzlich aus, die Höhe sei jedoch unver­hältnismäßig. Zudem seien vorrangig alle anderen Konsolidierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Zur Verdeutlichung führte er die zuvor abgelehnte Parkraumbewirtschaftung an, welche auf­grund der Nutzungsabhängigkeit eine gerechtere Belastung darstelle.

Auch wenn viele Positionen des Haushaltssicherungskonzeptes mitgetragen würden, könne seine Fraktion dem Konzept im Kern nicht zustimmen.

 

Herr Grosch stellte fest, dass im Rat zwei verschiedene Extreme vertreten würden. Die SPD-Frak­tion trete für den Erhalt der Strukturen und einen Bürgerbeitrag durch Erhöhung der Grund­steuern ein. Die andere Seite vertrete die Auffassung, dass die vorhandenen Strukturen so nicht gehalten werden könnten.

Zum Vorschlag, die VHS Kurse in andere städtische Gebäude insbesondere Schulen zu verlegen, entgegnete er, dass hier bereits negative Erfahrungen gemacht worden seien.

Die Forderung nach einem kommunalen Finanzierungskonzept gebe es schon lange, sei aber bislang noch von keiner Bundesregierung, unabhängig von der Partei, umgesetzt worden.

Die Grundsteuererhöhung bewertete Herr Grosch als enorme Belastung besonders für junge Fa­milien mit Kindern. In diesem Zusammenhang erwähnte er kritisch die Schließung des Heerener Freibades sowie die unflexible, nicht an die Wetterlage angepasste Öffnung des Freibades in Kamen Mitte durch die GSW.

Skeptisch zeigte er sich gegenüber einigen Summen die im Haushaltssicherungskonzept veran­kert seien, z.B. bei der Gewinnausschüttungen der städtischen Beteiligungen. Die Ausschüttungs­summe des Eigenbetriebes sei bereits entsprechend korrigiert worden.

Herr Grosch sprach sich für eine mäßige Erhöhung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer sowie die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung aus. Zudem seien Effekte aus dem Urteil zum Einheitslastenabrechnungsgesetz zu erwarten. Mit diesen Maßnahmen könne der gleiche Einspareffekt erzielt werden.

Entgegen den Ausführungen der Verwaltung sei das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept nicht alternativlos.

Es wäre wünschenswert gewesen mehr Informationen, vor allem zu konkreten Zahlen, von der Ver­waltung zu erhalten.

 

Herr Kloß verwies einleitend auf die vielfältigen Sparvorschläge, die von der BG in der Vergan­genheit eingebracht worden seien.

Er legte dar, dass das Land und der Bund die Kommunen mit der finanziellen Situation im Stich gelassen hätten. Er schloss sich der Auffassung an, den Bürgern keine weiteren Belastungen aufzuerlegen, um den Reformdruck gegenüber Land und Bund aufrecht zu erhalten.

Nach Meinung des Bundes der Steuerzahler sei es ein Irrweg, zur Haushaltskonsolidierung die Steuern zu erhöhen. Zudem kritisierte er die heute ebenfalls zur Beschlussfassung stehende zweite Stufe der Grundsteuererhebung im Jahr 2018, aufgrund des zu hohen Simulations­charak­ters.

Das vorgelegte Sportkonzept werde von seiner Fraktion unterstützt, jedoch ohne jeglichen Luxus. In diesem Zusammenhang schlug er vor, die Sportflächen in Methler an der Germaniastraße, die zusätzlich zum Kunstrasen vorgehalten würden, zu verkaufen.

Grundsätzlich sei die durch Vermarktung von Grundstücken eingeplante Summe i.H.v. 1,6 Mio. Euro zu gering, hier bestünden weitaus mehr Möglichkeiten.

Herr Kloß teilte die bereits vorgetragene Kritik an den mangelnden Informationen durch die Verwaltung.

Er führte aus, dass die Bürger bereits in den letzten Jahren z.B. mit steigenden Energiekosten belastet worden seien. Daher werde aus Respekt vor den Bürgern das Haushaltssiche­rungs­konzept abgelehnt.

Mit Blick auf die Bundestagswahl warb er dafür, die Kandidaten in die Pflicht zu nehmen, vor allem was die Unterstützung der Kommunen angehe.

 

Herr Krause stellte heraus, dass allen Anwesenden die Bedeutung und die Konsequenzen der Haushaltskonsolidierung innerhalb des 10-Jahreszeitraumes bewusst seien.

Zur Verdeutlichung der Bewertung des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Aufsichts­be­hörde fasste er die Kernaussagen des Herrn Aßhoff von der Bezirksregierung Arnsberg aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2012 zusammen. Im Kern sei es darum gegangen, dass das Haushaltssicherungskonzept solide und konservativ gerechnet worden sei. Die Maßnahmen seien nachvollziehbar und schlüssig.

Er warnte davor, dass nach dem Verbrauch des Eigenkapitals keine eigenen Entscheidungs­möglichkeiten mehr bestünden und die Entwicklung der Stadt zum Stillstand komme.

Mit dem Haushaltssicherungskonzept werde der Mut zu Verantwortungsübernahme eingefordert. Auf Hilfe von Dritten dürfe man sich nicht verlassen.

 

Frau Dyduch erinnerte an den positiven Einsatz der rot-grünen Landesregierung für die Kom­munen im Gegensatz zu der vorhergehenden Regierung.

Zur Forderung im Nothaushalt zu verbleiben, gab sie zu bedenken, dass dann auch die mög­lichen Folgen, wie z.B. ein Stillstand bei den Investitionen nicht nur im sozialen und sportlichen Bereich sondern auch bei den Straßen, berücksichtigt werden müssten.

Sie betonte, dass die Fraktion jederzeit für ernsthafte Alternativkonzepte offen sei.

Die von Herrn Grosch angebrachten Konsolidierungsmöglichkeiten, wie die möglichen Einnah­men durch die Parkraumbewirtschaftung, die Einnahmen durch das Urteil zum Einheitslastenab­rechnungsgesetz, die Rückstellungen in Zusammenhang mit den Swap-Geschäften und eine wei­tere Gewerbesteuererhöhung, würden kein bzw. ein zu geringes Einsparpotential herbeiführen. Sie halte diese Vorschläge nicht für ernsthaft.

 

Herr Eisenhardt verwehrte sich gegen den Vorwurf, dass das Bewusstsein fehle Verantwortung zu übernehmen. Er vertrat die Auffassung, dass der Landesregierung mit der Änderung des § 76 Gemeindeordnung NRW kein großer Wurf gelungen sei, da sich dadurch die Finanzlage der Kommunen nicht verändert habe. Zwar bestehe mit einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept die Mög­lichkeit Investitionen zu tätigen, das Geld dafür sei jedoch nicht vorhanden.

Er sei skeptisch, da das bisherige Haushaltssicherungskonzept schon nicht gewirkt und zur Spar­samkeit angehalten habe.

Herr Eisenhardt machte jedoch deutlich, dass seine Fraktion nicht grundsätzlich gegen ein 10-jäh­riges Haushaltssicherungskonzept sei. Die Kritik richte sich gegen das vorgelegte Haushalts­siche­rungskonzept, da es zu viele Schätzungen sowie Unsicherheiten enthalte und die Haupt­säule der Grundsteueranhebung zu unverhältnismäßigen Belastungen der Bürger führe.

 

Frau Scharrenbach wies darauf hin, dass die Fraktion bereits frühzeitig die Ablehnung der Grund­steuererhöhung und gleichzeitig die Bereitschaft zur Entwicklung von Alternativen deutlich gemacht habe.

Die SPD-Fraktion habe sich in der Vergangenheit reformunwillig gezeigt und auch die letzten in­ter­fraktionellen Gespräche hätten die fehlende Kompromissbereitschaft deutlich gemacht.

Sie warnte vor einem Schwarz-Weiß-Denken, es gebe nicht nur die Alternativen Strukturerhalt oder -streichung.

Zudem halte sie es für fraglich, ob eine von der Aufsichtsbehörde angeordnete Grundsteuer­er­höhung überhaupt einer gerichtlichen Überprüfung standhalte.

Frau Scharrenbach prognostizierte, dass das Haushaltssicherungskonzept in der vorgelegten Form keine 2 Jahre halten werde und bis dahin keine Strukturveränderungen erreicht würden.

Abschließend kritisierte sie die fehlende Bereitschaft von Verwaltung und Mehrheitsfraktion, auf Vorschläge der Frak­tio­nen einzugehen.

 

Frau Schaumann bezog sich auf die Aussage von Herrn Krause und führte aus, dass Mut be­deu­te, ehrlich gegenüber den Bürgern zu sein und deutlich zu machen, dass man sich viele Din­ge nicht mehr leisten könne.

Ebenso wie ihre Vorrednerin bezweifelte sie mit Blick auf das Beispiel der Stadt Selm die Ge­richts­festigkeit deraufsichtsbehördlichen Anordnung zur Erhöhung der Grundsteuer.

 

Herr Eckardt verdeutlichte, dass das Haushaltssicherungskonzept als komplettes und schlüssi­ges Paket, in dem die Maßnahmen innerhalb des 10-Jahreszeitraumes ineinander griffen, be­trach­tet werden müsse. Mit Blick auf die Verantwortung gegenüber der Stadt und den Bürgern erwarte er die Zustimmung aller Fraktionen.

Er betonte, dass die geplanten Maßnahmen im Sportbereich nur in Zusammenhang mit dem Haus­haltssicherungskonzept als Gesamtpaket umgesetzt werden könnten. Seines Wissens nach stün­den die Vereine dem Sportpaket positiv gegenüber.

 

Herr Kloß gab in Bezug auf die landespolitische Diskussion zu bedenken, dass viele Probleme nicht erst seit kurzer Zeit beständen und die Landesregierung viele Jahre von der SPD gebildet wor­den sei.

Er veranschaulichte, dass es vor allem wichtig sei, die Weichen für Veränderungen zu stellen, un­ab­hängig davon wie lange der Weg zur Umsetzung dauere.

Abschließend kritisierte er, dass die Mehrheitsfraktion jetzt die Beteiligung der anderen Fraktio­nen einfordere, jedoch jahrelang die eingebrachten Konsolidierungsvorschläge abgelehnt habe.

 

Herr Kühnapfel betonte zunächst, dass sich alle Mitglieder des Rates verantwortungsvoll mit dem Haushaltssicherungskonzept beschäftigt hätten.

Auch wenn eine Fortführung des Nothaushaltes Einschränkungen im Investitionsbereich bedin­gen würde, sehe er die Situation nicht so dramatisch, wie sie hier dargestellt werde.

Er brachte zum Ausdruck, dass die Fraktion nichts desto trotz die Notwendigkeit von haushalts­konsolidierenden Maßnahmen sehe und unterstütze, jedoch nicht in der Form des vorgelegten Haushaltssicherungskonzeptes.

Seine Kritik richtete sich dagegen, dass bezweckt werde, neben rentierlichen Investitionen in nicht rentierliche Projekte, beispielsweise in Kunstrasenplätze, zu investieren.

 

Die schlechte finanzielle Situation sei nicht neu für die Kommunen, führte Herr Grosch aus.

Viele Städte hätten dennoch den Vorschlag der Sparkommissare zur Erhöhung der Grundsteuer B abgelehnt.

Zur notwendigen Verbesserung der Einnahmesituation schlage seine Fraktion Alternativen vor, die in der Summe die gleichen Mehreinnahmen wie die Grundsteuererhöhung einbrächten. Dazu zählten u.a. die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung sowie eine weitere maßvolle Erhö­hung der Gewerbesteuer.

 

Herr Heidler führte vor Augen, dass ohne die neuen Gestaltungsmöglichkeiten des § 76 Gemeindeordnung Handlungs- und Entscheidungsspielräume nicht vorhanden seien. Diese seien aber gerade wichtig für die Entwicklung der Stadt.

Die Aussage von Herrn Eisenhardt, dass dem Haushaltssicherungskonzept nicht zugestimmt werden könne, weil durch die dort aufgeführten Maßnahmen nur ein geringeres Einspar­poten­tial erwartet werde, könne er nicht nachvollziehen.

Abschließend verwies er auf den Grundsteuerhebesatz der überschuldeten Kommune Selm, der weitaus höher liege.

 

Herr Eisenhardt machte seine Bedenken zu den Problemen, die der 10-Jahreszeitraum bein­hal­te, deutlich. Einzelne aufgeführte Maßnahmen seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzbar. Ein­zig die Einnahmeverbesserung durch Erhöhung der Grundsteuer sei belastbar gerechnet, dies halte er jedoch nicht für den richtigen Weg.

Er sehe nicht, dass alle Kamener Vereine gleichermaßen von dem Sportkonzept begeistert seien. Zudem müsse klar herausgestellt werden, dass auch diese Maßnahmen durch die Grund­steuererhöhung bezahlt würden. Die zwangsweise Steuererhöhung durch die Aufsicht sah er kritisch, da eine solche durch einen Ratsbeschluss legitimiert sein müsse. Die Stadt werde durch eine Grundsteuererhöhung weder für die Kamener Bürger noch für Neuansiedlungen attraktiver.

 

Unter dem Stichwort Mut verkündet Herr Bahcekapili, dass er auf seine Ausschussgelder ver­zichten wolle. Damit wolle er mit gutem Beispiel zum Wohle der Bürger voran gehen. Er forderte alle Ratsmitglieder auf, dies ebenfalls zu tun. Dem Haus­haltssicherungskonzept werde er nicht zustimmen.

 

Herr Klanke machte deutlich, dass im Nothaushalt lediglich innerhalb eines Buchungsrahmens gewirtschaftet werde und kein genehmigter Haushalt vorliege.

In Bezug auf die rentierlichen Investitionen bat er zu berücksichtigen, dass diese im Rahmen des Nothaushaltes direkt rentierlich sein müssten, ansonsten könnten sie nicht umgesetzt werden.

Besonders wichtig sei, dass die stetige Steigerung der Kassenkredite eingedämmt werde. Zudem seien bei einem Verbleib im Nothaushalt Schwierigkeiten mit den Banken bei der Kreditvergabe zu befürchten.

Bei der ganzen Kritik am verlängerten Konsolidierungszeitraum sei zu be­rücksichtigen, dass es sich nicht um ein statisches Werk handele, sondern eine jährliche Fort­schrei­bung möglich und notwendig sei.

Herr Klanke schlug vor, die hier angesprochenen Strukturveränderungen zur fachlichen Beratung in die entsprechenden Fachausschüssen einzubringen.

 

Herr Mösgen erinnerte an seinen Aufruf in der letzten Ratssitzung, konkrete Vorschläge für Kon­soli­dierungsmaßnahmen zu machen und bedauerte, dass dem kaum nachgekommen worden sei. In diesem Zusammenhang machte er deutlich, dass Vorschläge nicht zielführend sein könnten, wenn kein realistisches Konzept dahinter stehe.

Das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept sei unter Finanzgesichtspunkten durchaus tragfähig und geeignet, der Stadt die Handlungsfähigkeit zurückzugeben. Dies gehe nur über den Weg der Schuldenverringerung. Mit Bezug darauf warnte er, dass sich die Banken zunehmend zurück­haltend bei der Kreditvergabe an Kommunen verhalten würden.

Der Kämmerer verdeutlichte, dass die Grundsteuererhöhung als zentraler Punkt des Konzeptes im kommunalen Bereich zur Haushaltskonsolidierung alternativlos sei.

Zu den hier geäußerten rechtlichen Bedenken einer Grundsteuererhöhung, stellte der Kämmerer richtig, dass ausschließlich der Bürger gegen den neuen Grundsteuerbescheid klagen könnte. Dies halte er jedoch aufgrund der geringen Erfolgsaussichten für unwahrscheinlich.

Der Erhöhungsbetrag sei verhältnismäßig und auf seine Tragfähigkeit hin überprüft worden.

Wenn die Kommune nicht selbst im Rahmen des § 76 Gemeindeordnung zur Haushaltskonsoli­dierung die Grundsteuern anhebe, werde diese Maßnahme aller Wahrscheinlichkeit nach von der Aufsichtsbehörde angeordnet. Einen rechtlich überprüfbaren Angriffspunkt konnte Herr Mösgen in diesem Fall nicht erkennen.

Die Bezirksregierung habe der Stadt bereits zum jetzigen Zeitpunkt attestiert, dass das erarbeitete Haushaltssicherungskonzept rechtlichen Überprüfungen Stand halte.

 

Herr Brüggemann korrigierte die im Zusammenhang mit dem Sportkonzept genannten Zahlen. Der mögliche Verkaufserlös liege, wie im Haushaltssicherungs­kon­zept festgehalten, bei 1,6 Mio. Euro. An laufenden Aufwendungen könnten Einsparungen i.H.v. 20.000 Euro erzielt werden.

Zum aufgeworfenen Einsparpotential bei der Hauptschule führte er aus, dass hier nicht nur der finanz- sondern auch der schulpolitische Ansatz betrachtet werden müsse genauso wie die zu­sätzlichen Rahmenbedingungen. Durch die Aufgabe der Hauptschule sei lediglich eine Einsparung in Höhe von max. 200.000 Euro möglich.

Auf die Kunstrasenplätze eingehend stellte er heraus, dass eine Abwägung der umweltpolitischen Situation mit der jugend-, familien- und sportpolitischen Situation stattfinden müsse. Die Nut­zungsintensität liege bei einer Bestückung mit Kunstrasen ca. 3-4 x höher als auf Naturrasen und könne daher von den Vereinen wesentlich intensiver genutzt werden.

 

Die Unterstellung der CDU-Fraktion, das Haushaltssicherungskonzept enthielte Sollbruchstellen, wies Herr Hupe mit Entschiedenheit zurück. Er belegte anhand der genannten Beispiele

(-Tariferhöhung ist mit 2% eingerechnet; -Entwässerung Autobahn nur auf von Kamen entwässerte Flächen bezogen berechnet) im De­tail, dass die genannten Zahlen belastbar seien und die Verwaltung gute Arbeit geleistet habe.

Zur Erhöhung der Grundsteuer B machte er deutlich, dass die Sozialstrukturen sehr wohl Be­rück­sichtigung fänden, da die höheren Kosten bei Empfängern sozialer Leistungen durch die Übernahme der Unterkunftskosten gedeckt und diese so nicht zusätzlich belasten wür­den.

Mit Verweis auf Buchstabe C des Beschlussvorschlages veranschaulichte er, dass innerhalb des 10-Jahreszeitraumes selbstverständlich Anpassungen des Haushaltssicherungskonzeptes mög­lich seien.

Der Bürgermeister legte dar, dass das Haushaltssicherungskonzept die angestrengten Bemühun­gen zeige, in 10 Jahren keine Schulden mehr zu machen. Dem entgegen machte er deutlich, welche Auswirkungen ein Verbleib im Nothaushalt, z.B. auf die Höhe der Dispositionskredite, haben würde.

Als Beleg für die rechtliche Möglichkeit der Aufsichtsbehörde ggf. auch eine Grundsteuerhöhung anzuordnen, verwies er auf § 77 in Verbindung mit § 123 Gemeindeordnung.

Abschließend appellierte er an die Ratsmitglieder das Haushaltssicherungskonzept als Ganzes zu betrachten.

 

Frau Scharrenbach entgegnete, dass die Situation von ihrer Fraktion sehr wohl ernst genommen werde. Mit Verweis auf die vorgelegten Anträge zeigte sie sich verwundert angesichts der Aus­sa­ge des Kämmerers, dass der Verwaltung von den Fraktionen keine Vorschläge vorgelegt worden seien.

Ihre Kritik wandte sich gegen die durch den Kämmerer unbeantwortet gebliebenen Anfragen der Fraktion sowie die allgemeine Informationspolitik der Verwaltung, die nicht genügend Transpa­renz herstelle. Den Fraktionen sei es so nicht möglich konkrete Vorschläge mit fundierten Zahlen vorzutragen.

Die CDU-Fraktion sei bereit, einen großen Teil des Haushaltssicherungskonzeptes mitzutragen. Je­doch dürfe nicht alleine der Bürger die Konsolidierungslast tragen, zunächst müsse jedes an­de­re Potential ausgeschöpft werden.

Sie gehe von einer landesweiten Debatte zum Nutzen der Grundsteuerer­höhung aus. In diesem Zusammenhang wies sie auf die strukturellen Probleme des Ruhrgebietes und die zu erwarten­den deutlichen Veränderungen durch die demographische Entwicklung hin. Durch Erhöhung der Grundsteuer werde die negative Entwicklung nur noch unterstützt. Sie emp­fahl daher die Unter­stützung einer prozyklischen Entwicklung.

In Bezug auf das Sportplatzkonzept könne sie nicht nachvollziehen, warum einige lokale Vereine benachteiligt würden.

 

Herr Brüggeman erklärte, dass es Ziel des Konzeptes sei, den Vereinen vernünftige Möglich­kei­ten für den Sportbetrieb zu bieten.

Sowohl die Sportanlagen an der Gesamtschule als auch die des KSCs seien unzweifelhaft sanie­rungsbedürftig. Im Gegensatz dazu sei die Anlage des VFL Kamen laufend saniert worden. Er wies darauf hin, dass bei Genehmigung des Haushalts­siche­rungskonzeptes, unter Berücksichtigung der möglichen Erlöse aus dem Verkauf der Fläche am Hemsack, eventuell auch der VFL Kamen mittelfristig mit einem Kunstrasen­platz aus­gestattet werden könnte.

Abschließend erläuterte Herr Brüggemann die Gründe für die Einrichtung einer zentralen Sport­platz­anlage an der Gesamtschule.

 

Herr Mösgen berichtete von dem Gespräch mit der CDU-Fraktion. Er verwehrte sich dagegen, dass er Fragen nicht beantwortet habe. Die von der Fraktion angekündigten schriftlichen Fragen im Vorfeld des Gespräches bzw. im Nachhinein hätten ihn nie erreicht.

Des Weiteren zeigte er sein Unverständnis darüber, dass die Vorschläge der CDU-Fraktion zum Haushaltssicherungskonzept erst am letzten Montag eingegangen seien, obwohl das Haushalts­siche­rungskonzept bereits im März eingebracht worden sei.

Auch aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes könnten ernsthafte Anträge erwartet werden.

Die Zahlen zur Erstattung der Abwassergebühren durch Straßen NRW seien nach durchgeführ­ten Berechnung sehr vorsichtig angesetzt und keineswegs Luftnummern. Dies werde von den be­reits erfolgten Zahlungen vom Landesbetrieb Straßen NRW untermauert.

 

Herr Kloß rechnete vor, dass bei Einsparungen von insgesamt 82 Mio. Euro bis zum Jahr 2022 das Resteigenkapital bis dahin auf 28,5 Mio. Euro sinke und damit ein haushaltspositiver Rest von 4,8 Mio. Euro verbleibe. Einen Spareffekt könne er darin nicht erkennen.

Der Auffassung, dass die Erhöhung der Grundsteuer B alternativlos sei, könne er nicht folgen. Er sehe vor allem Land und Bund in der Pflicht Verantwortung zu übernehmen. Eine Erhöhung der Grundsteuer und der damit verbundene Ausstieg aus dem Nothaushalt seien nur kontra­pro­duktiv.

 

Herr Mösgen stimmte überein, dass es auf Bundes- und Landesebene einige Versäumnisse gebe. Er stellte jedoch heraus, dass sich daraus keine Alternative ableiten ließe, da von Seiten der Kommunen keine Einwirkungsmöglichkeiten auf die übergeordneten Ebenen beständen. Selbsthilfe sei die einzig realistische Lösung.

 

Herr Heidenreich verwehrte sich gegen die Formulierung, dass den Bürgern in die Tasche ge­grif­fen werde, dies rufe falsche Assoziationen hervor. Die Bürger erhielten das Geld auf indirek­tem Weg zurück, indem ein Stillstand in Kamen vermieden werde, was sicherlich im Sinne der Bürger sei.

Er merkte an, dass Schätzungen schon immer Bestandteil der Haushaltsplanung gewesen seien.

Ebenso wie der Kämmerer sehe er aktuell keine Möglichkeiten Druck auf Land und Bund auszu­üben. Sollte sich die Situation durch Unterstützung von Bund oder Land doch noch ändern, be­stün­de jederzeit die Möglichkeit, die Steuererhöhung zurückzunehmen bzw. den zweiten Schritt der Steuererhöhung nicht mehr gehen zu müssen.

Am Beispiel des Sportkonzeptes sei gut erkennbar, dass mit zukunftsgerichteten Investitionen viel für die Bürger getan werde, ebenso wie mit einem Wohngebiet im Hemsack.

 

Frau Möller teilte mit, dass einige Positionen des Haushaltssicherungskonzeptes, z.B. die Grund­steuererhöhung, das Sportkonzept oder das Wohngebiet im Hemsack, von ihrer Fraktion kritisch betrachtet würden.

Sie bedauerte, dass die mit der SPD-Fraktion aufgenommenen Gespräche zu keinem Ergebnis geführt hätten. Aufgrund der eindeutigen Mehrheitsverhältnisse im Rat würden Vorschläge der übrigen Fraktionen meistens ins Leere laufen.

 

Herr Heidenrich richtete den Blick auf das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Wuppertal, welches dem Kamener Konzept sehr ähnel. Er wies daraufhin, dass im Wuppertaler Rat die CDU die Mehrheit inne habe.

 

 

Die Sitzung wurde von 18.20 Uhr bis 18.35 Uhr unterbrochen.