Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen“.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Scharrenbach bezog sich auf die vorgehaltene Doppelstruktur bei der Altpapiersammlung und den in der Satzung neu aufgenommen Anschluss- und Benutzungszwang für die Papier­ton­ne. Sie erkundigte sich, ob die Doppelstruktur von Papiertonne und zentralen Altpapier­sam­mel­stellen mit dieser Regelung überhaupt noch nötig sei.

 

Herr Hupe führte aus, dass die entsprechende Änderung in der Satzung an den Anschluss- und Benutzungszwang der Papiertonne heranführen solle. Einen Zwang zur sofortigen Nutzung gebe es nicht. Aktuell würden insgesamt 40 % des Altpapieraufkommens über die Container einge­sam­melt. Mengenmäßig weniger nachgefragte Standorte gebe die Verwaltung mit Blick auf die Doppelstruktur auf.

 

Herr Grosch verwies auf seine bereits im Haupt- und Finanzausschuss angemeldeten Beden­ken zur Größe der Wertstofftonne. Er plädierte dafür, im Sinne der Abfallreduzierung nach der Erprobungsphase zusätzlich eine kleinere Wertstofftonne anzubieten.

 

Herr Hupe verdeutlichte, dass mit der Einführung der Wertstofftonne vorrangig die Umsetzung der Regelungen des Kreislaufwirt­schaftsgesetzes bezweckt werde. Das Angebot erfolge bis auf weiteres kostenlos. Es bleibe abzuwarten, welche Kosten in die Kalkulation mit einflössen und ob diese sich gebührensteigernd auswirkten.

Nach Aufzählung der anfänglich vorgehaltenen Tonnengrößen wies der Bürgermeister darauf hin, dass für besondere Gegebenheiten im Bedarfsfall eine Lösung gefunden werde. Ein Wech­sel der Tonnengröße sei jederzeit kostenlos möglich.

Die bestehenden Bedenken zu möglichen Platzproblemen seien bekannt und würden ernst ge­nom­men. Eine Lösungsmöglichkeit könne beispielsweise die gemeinsame nachbarschaft­liche Nutzung einer Tonne sein.

Er versicherte, dass sowohl die Stadt als auch der Kreis sowie das Abfuhrunternehmen bemüht seien auftretende Schwierigkeiten zu beseitigen.