Herr Hupe erläuterte zum Verfahren, dass zunächst die Anträge im Einzelnen thematisiert wür­den und im Anschluss über die Beschlussvorlage der Verwaltung abgestimmt werde.

 

Personelle Entwicklung in der Stadt Kamen – Antrag der CDU-Fraktion v. 11.03.2012

 

Der Bürgermeister erläuterte, dass dieser Antrag bereits in der Ratssitzung am 22.03.2012 be­schlossen worden sei. Das Ergebnis des daraus resultierenden Prüfauftrages werde heute von Herrn Tost vorgestellt.

 

Einleitend informierte Herr Tost, dass die Kernverwaltung insgesamt 166 Stellen umfasse und sich zu 53 % aus tariflich Beschäftigten sowie zu 47 % aus Beamten zusammensetze.

Die Wochenarbeitszeit der tariflich Beschäftigten betrage 39 Stunden, die der Beamten 41 Stun­den. Ein kompletter Verzicht auf Beamte hätte zur Folge, dass bedingt durch die unterschiedliche Wochenarbeitszeit ein Stellenmehrbedarf von 4 Stellen entstehe und damit der Personalaufwand um ca. 300.000 Euro pro Jahr erhöht werde.

Nach Aufzählung der Kosten für die vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten stellte er heraus, dass die Kosten einer Ausbildung im Beamtenbereich geringer seien.

Der Personalaufwandsvergleich über einen kompletten Lebenszyklus zeige, dass die Kosten, die ein tariflich Beschäftigter und ein Beamter im Laufe des Arbeitslebens verursachten, sich nur marginal voneinander unterscheiden würden. Unter Berücksichtigung der höheren Wochenar­beitszeit falle der Personalkostenvergleich zu Gunsten der Beamten aus.

Diese Erkenntnisse würden unterstützt durch Gutachten der Länder z.B. aus Schleswig-Holstein und Bayern.

Am Beispiel von Schleswig-Holstein machte er deutlich, dass die Entscheidung gänzlich auf Be­am­te zu verzichten aus rein finanziellen Gesichtspunkten keinen Sinn mache. Er gab zu beden­ken, dass Personalentscheidungen nicht ausschließlich aus rein fiskalischen Gründen getroffen werden dürften. Zu berücksichtigen sei bei Beamten ebenfalls die Bindung an den Dienstherrn, das Streikverbot sowie unterschiedliche Möglichkeiten bei der Ausbildung, die einen variablen Ein­satz ermöglichten.

Bei Betrachtung aller Faktoren schlage die Verwaltung vor, das bisherige Mischverhältnis aus An­gestellten und Beamten fortzuführen.

Abschließend fasste Herr Tost zusammen, dass die Konzentration auf einen Mitarbeitertyp keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen hätte.

 

Herr Hasler dankte der Verwaltung für den Bericht, das Ergebnis werde in der Fraktion be­raten.

 

 

Verkleinerung des Rates – Antrag der SPD-Fraktion v. 28.03.2011

sowie

Änderungsantrag zum Antrag der SPD-Fraktion – Verkleinerung des Rates – Antrag der CDU-Fraktion v. 15.05.2012

 

Frau Dyduch begründete den Antrag der SPD-Fraktion damit, dass der Rat Vorbildfunktion über­nehmen und wie bereits bei der Kürzung der Zuwendungen für Geschäftsbedürfnisse dem Bür­ger gegenüber ein Signal setzen müsse.

Zur Gewährleistung einer ergebnisoffenen Prüfung sei die Anzahl der Verringerung der Ratsman­date bewusst offen gelassen worden.

Neben dem finanziellen Aspekt sei eine Verringerung der Ratsmandate auch im Zusammenhang mit der sinkenden Einwohnerzahl zu sehen.

Zur vorhandenen Beiratsstruktur führte sie aus, dass diese in Kamen eine lange Tradition habe und viele Interessenvertreter einbinde. Sie hob hervor, dass die Beiräte ein wichtiges Element zur Beteiligung Betroffener darstellten. Auch wenn die Themen unzweifelhaft Querschnittaufgabe seien, werde das Fortführen der Beiratsstruktur als sinnhaft erachtet.

 

Frau Scharrenbach erläuterte, dass ihrer Fraktion der Antrag der SPD-Fraktion nicht weit genug gehe. Es werde eine konkrete Vorstellung zur Ratsverkleinerung favorisiert. Dies vor allem vor dem Hintergrund der gesetzlichen Fristen, die bei einer solchen Änderung eingehalten werden müssten.

Zur Beiratsstruktur vertrat sie den Standpunkt, dass auch im Rahmen der Ausschussstrukturen die Hinzuziehung von beratenden Sachverständigen möglich sei. Die Querschnittsthemen sollten aufgewertet und in die vorhandenen Ausschussstrukturen eingebracht werden.

 

Frau Schaumann teilte mit, dass sie sich eine Einbindung der Querschnittsthemen aus den Bei­räten in die Ausschüsse durchaus vorstellen könne. Sie würde sogar noch weitergehen und zu­sätz­lich die aktuellen Ausschussstrukturen überprüfen lassen.

Grundsätzlich befürworte sie eine Verkleinerung des Rates. Mit Blick auf die Demographie sei es jedoch fraglich, ob eine Verringerung der Ratsmandate nach dem Vorschlag der CDU-Fraktion nicht zu viel sei.

 

Herr Kühnapfel verdeutlichte, dass die Größe des Rates den Hintergrund habe, die Pluralität in der Bürgerschaft darzustellen. Insofern sei eine Verkleinerung des Rates nicht zielführend.

Seine Fraktion befürworte die Zusammenlegung von Fachausschüssen, die beispielsweise eine geringe Sitzungsdauer aufwiesen oder kaum Entscheidungen treffen würden (Wirtschaftsausschuss / Haupt- und Finanzausschuss und/oder Partnerschaftsausschuss / Kulturausschuss).

 

Frau Jung nahm als Vorsitzende des Behindertenbeirates zu dem Vorschlag der CDU-Fraktion Stellung. Sie machte deutlich, dass die Arbeit des Behindertenbeirates mit dem Sachverstand der Interessenvertreter sehr wichtig sei.

Bezugnehmend auf das Behindertengleichstellungsgesetz informierte sie über die Anhörungs­pflich­ten und die verpflichtende Mitwirkung bei Förderanträgen. Alternativ könne dies zwar ein Be­hindertenbeauftragter übernehmen, sie halte es jedoch für zweifelhaft, ob damit der gleiche Sach­verstand vorgehalten werden könne, wie es bei der Einbeziehung der Fachleute der Fall sei.

Nachdem sie die Anfänge des Behinderbeirates, der zunächst ohne politische Beteiligung tagte, in Erinnerung rief, wies sie darauf hin, dass selbst der Kreis Behindertenbeiräte in den Städten begrüße.

Für sie würde ein Wegfall des Behindertenbeirates einem Rückschritt gleich kommen.

Abschließend nannte sie Beispiele zu den vielfältigen Themenfeldern des Behindertenbeirates.

 

Herr Heidenreich sah es auf dem Weg zur Inklusion als falsches Signal an, den Behinderten­bei­rat nicht weiterzuführen.

 

Frau Möller wies auf die Bedeutung der Inklusion hin. In diesem Zusammenhang könne nicht auf die Beiräte verzichtet werden.

Ein weiteres Beispiel sei das Beleuchtungskonzept, dass mit Blick auf Angsträume für Frauen zu­sätzlich zum Planungs- und Umweltausschuss auch im Gleichstellungsbeirat behandelt werden müsste.

Abschließend äußerte sie den Wunsch den Behindertenbeirat umzubenennen in „Beirat für Menschen mit Behinderungen“..

 

Frau Dyduch argumentierte, dass mit dem Antrag ihrer Fraktion ein erster Schritt gemacht wer­den sollte. Alle denkbaren Möglichkeiten sollten einer Überprüfung unterzogen werden.

Zur Diskussion um die Beiräte bat sie zu bedenken, dass in den Ausschüssen bereits viele The­men der Beiräte mit einbezogen würden. Die umfangreiche Beteiligung vieler Interessenvertreter in den Beiräten bewertete sie positiv.

 

Herr Eisenhardt begründete den Prüfauftrag für eine konkrete Reduzierung auf 38 Ratsman­da­te damit, dass eine Verkleinerung des Rates nicht nur symbolische Wirkung haben dürfe, son­dern auch finanzielle Auswirkung entfalten müsse.

Unabhängig davon trage der Rat bereits zu Einsparungen bei, was anhand von Beispielen, wie dem Zustand der Sitzungsräume oder den Verzicht auf die Instandsetzung des großen Sitzungs­saales, deutlich werde.

Eine Verkleinerung des Rates würde auch die Vergrößerung der Wahlbezirke zur Folge haben, womit ein höherer ehrenamtlicher Aufwand für die Betreuung der Wahlbezirke ausgelöst werde.

Er betonte, dass mit dem Antrag nicht die Einstellung der im Behindertenbeirat behandelten The­men oder die Auflösung des Beirates beantragt würde, es gehe lediglich um einen Prüf­auftrag. Ohne Zweifel sei es wichtig, die Belange von Menschen mit Behinderungen zu thematisieren, dies könne jedoch ebenso gut mit der Einbringung als Querschnittsthemen erreicht werden.

 

Das Thema Inklusion betreffe alle Belange, aufgrund dessen forderte Frau Schaumann, dass diese Themen bereits heute in anderen Ausschüssen, beispielsweise dem Planungs- und Um­weltausschuss, behandelt werden müssten. Sie plädierte dafür, dies als Querschnittsaufgabe wahr­zunehmen. Die praktizierte Abgrenzung widerspreche dem Inklusionsgedanken.

 

Frau Hartig führte aus, dass der Gleichstellungsbeirat bereits seit 20 Jahren gute und wichtige Arbeit leiste. Zur Verdeutlichung nannte sie beispielhaft einige Aufgaben und Themengebiete mit denen sich der Gleichstellungsbeirat beschäftige. Sie könne sich nur schwer vorstellen, dass diese Themen als Querschnittsthemen in anderen Ausschüssen adäquat thematisiert würden.

 

Herr Ebbinghaus kritisierte das Verhalten einiger männlicher Mitglieder des Planungs- und Um­weltausschuss bei der Thematisierung der Angsträume im Rahmen des Beleuchtungs­kon­zeptes.

 

Frau Jung wies darauf hin, dass in den Beiräten das Fachwissen der Interessenverbände an Politik und Verwaltung weitergegeben werde, unabhängig von der Behandlung der Quer­schnitts­themen in den anderen Ausschüssen. Sie wandte ein, dass dieses Fachwissen in den anderen Ausschüssen nicht vorhanden sei. Die Einbringung des Fachwissens halte sie jedoch für unverzichtbar.

 

Da die Belange von Menschen mit Behinderungen noch nicht ernst genug genommen würden, sei ein entsprechender Beirat momentan noch unverzichtbar, argumentierte Frau Möller. Sie habe die Hoffnung, dass sich dies in einigen Jahren ändern werde, bis dahin sei die Arbeit des Beirates wichtig.

 

Herr Grosch stimmte seiner Vorrednerin zu, dass viele Menschen benachteiligt seien und die Ge­sellschaft heute noch nicht so weit sei, auf die Thematisierung innerhalb der Beiratsstruktur zu verzichten.

Im Gegenteil frage er sich, ob eine weitere Aufwertung der Beiräte und eine stärkere Einbindung in andere Ausschüsse notwendig seien.

Es sei fraglich, ob die Verkleinerung des Rates nicht negative Auswirkungen für die kleineren Frak­tionen zur Folge habe und damit die Vielfalt im Rat leiden werde. Demokratie lebe von der Vielfalt.

Einer offenen Überprüfung ohne Konkretisierung auf eine bestimmte Anzahl von Ratsmandaten stehe die Fraktion jedoch offen gegenüber.

 

Der Bürgermeister ließ zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung zu überprüfen, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen und welchen Auswirkungen eine Verkleinerung des Rates auf 38 Mandate möglich ist.

 

Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung und 31 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt

 

 

Im Anschluss wurde über den Antrag den Antrag der SPD-Fraktion abgestimmt.

 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung zu überprüfen, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen und mit welchen Auswirkungen eine Verkleinerung des Rates gemäß der gesetzlichen Vorschriften (Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit dem Kommunalwahlgesetz) möglich ist.

 

Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung und 4 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

 

 

Interkommunale Zusammenarbeit – Antrag der CDU-Fraktion v. 20.05.2012

 

Herr Tost erläuterte einleitend die einzelnen Aufgabenbereiche der Gruppe zentrale Dienste.

Insgesamt betreue die Personalabteilung ca. 700 Personalfälle mit insgesamt 6,5 Stellen. Davon kümmerten sich 2,5 Stellen um allgemeine Personalangelegenheiten, 3 Stellen um die Lohn­buch­haltung und eine Stelle bearbeite Beihilfeangelegenheiten. Je Mitarbeiter würden damit im Schnitt ca. 100 Fälle betreut.

Er stellte heraus, dass eine Zusammenlegung mehrerer Personalabteilungen und die dadurch bedingte Zahlung einer Umlage mit Blick auf die vorhandene Effektivität der hiesigen Personal­abteilung keine Einspareffekte auslösen werde. Trotz Auslagerung bzw. interkommunaler Zu­sam­menarbeit müssten vor Ort noch 1 bis 2 Stellen vorgehalten werden.

Abgesehen von einer vermutlich höheren Bearbeitungszeit, seien mit einer Auslagerung der Beihilfesachbearbeitung, beispielsweise zu einer Beihilfekasse, ebenfalls keine Einspareffekte erzielbar.

 

Frau Scharrenbach begründete den Antrag zur Interkommunalen Zusammenarbeit in diesem Bereich mit den standardisierten Tätigkeiten, dabei verwies sie auf das Abrechnungsprogramm, dass bereits die meisten Städte im Kreis nutzen würden.

Es stelle sich die Frage, ob bei einer zentralen Übertragung auch in Bezug auf die IT-Lizensierung Sparpotential erzielt werden könne.

Sie stellte heraus, dass mit dem Antrag nicht auf eine Aufgabenübertragung an den Kreis abge­zielt werde.

 

Herr Hupe informierte, dass man im Zusammenhang mit dem neuen Abrechnungsprogramm LOGA seit 01.01.2012 mit einem Rechenzentrum in Lemgo zusammenarbeite.

 

Die Argumente der Verwaltung seien durchweg überzeugend, so Frau Dyduch. Allgemein sei die Interkommunale Zusammenarbeit ein bedeutendes Thema, welches auf Kreisebene in Be­reichen, wo es Sinn mache bereits vorangetrieben werde.

Zur Auslagerung der Beihilfesachbearbeitung verwies sie auf das Beispiel der Stadt Dortmund, die die Beihilfe der Stadt Hagen bearbeitet. Dort gebe es viele kritische Stimmen.

 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen und inwieweit das derzeit in der Stadt Kamen vorgehaltene Personalwesen auf eine zentrale Stelle übertragen werden kann. Gleichermaßen sollte in die Prüfung die Schaffung einer gemeinsamen Personalverwaltung zwischen den kommunalen Partnern einbezogen werden bzw. ob und unter welchen Voraussetzungen eine Aufgabenübertragung im Wege einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung stattfinden könnte.

 

Abstimmungsergebnis: bei 8 Enthaltungen und 22 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt

 

 

Veränderungen bei der Grundsteuer – Antrag der CDU-Fraktion v. 19.05.2012

 

Herr Hasler erläuterte welche Problematik die CDU-Fraktion mit dem Antrag ansprechen wolle. Zum Grundsatz führte er aus, dass bei Gebühren das Prinzip von Leistung und Gegenleistung zu Grunde liege. Dies sei bei Steuern nicht der Fall, hier gebe es keine Gegenleistung.

Insofern sehe es die Fraktion als kritisch an, dass es trotz gezahlter Straßenreinigungsgebühr, die den Winterdienst mit einschließe, keine Garantie dafür gebe, dass die Straße im Winter gestreut bzw. geräumt werde.

Unter Bezugnahme darauf, dass nicht alle Einwohner Straßenreinigungsgebühr zahlen würden, argumentierte er, dass die gestreuten Zuwegungs- und Hauptstraßen von allen Bürgern genutzt, jedoch von nur wenigen gezahlt würden. Insofern gebe es mit der aktuellen Regelung keine Ge­büh­rengerechtigkeit. Eine gerechte Kostenverteilung sehe er in dem Modell, den Winterdienst von der Straßenreinigungsgebühr abzukoppeln und über die Steuer abzuwickeln.

 

Herr Krause berichtete, dass in dem Gespräch mit den Vorsitzenden der Siedlergemein­schaften in Kamen, diese Idee keine positiven Reaktionen hervorgerufen habe.

 

Herr Hasler machte deutlich, dass hier eine Alternative vorgeschlagen werde. Er entgegnete, dass bei den Siedlergemeinschaften ebenso Skepsis gegenüber der Erhöhung der Grundsteuer vorherrsche.

 

Herr Mösgen erinnerte daran, dass heute das Haushaltssicherungskonzept und nicht die Gebüh­rengerechtigkeit Thema sei. Einsparpotential könne er durch die geänderte Zuweisung des Win­ter­dienstes nicht erkennen.

Er bat bei der Diskussion zu berücksichtigen, dass jeder Winter einen unterschiedlichen Arbeits­auf­wand auslöse und im Ergebnis die Grundsteuer durch eine solche Verschiebung weiter ange­hoben werden müsste.

Zudem könne die Grundsteuer nicht wie bei der Straßenreinigung meterscharf abgerechnet wer­den. Bei milden Wintern erfolge keine Rückgabe an die Bürger, wie es durch die Senkung der Straßenreinigungsgebühr möglich sei.

Abschließend gab der Kämmerer zu bedenken, dass die Einbeziehung aller Straßen in den Win­ter­dienst einen höheren Personalaufwand sowie die Notwendigkeit zur Umrüstung der Maschi­nen bedingen würde.

 

Die Antrag ziele darauf ab, dass der Bürger zwar einen Anspruch auf das Kehren der Straßen jedoch nicht auf das Streuen habe, da die Verwaltung nicht garantieren könne diese Leistung zu erbrin­gen, führte Herr Hasler aus. So könnten Ungerechtigkeiten vermieden werden, wenn es der Stadt nicht möglich sei der Streupflicht nachzukommen.

Die von dem Kämmerer genannte zusätzliche Erhöhung der Grundsteuer, die durch die Umver­teilung ausgelöst werden solle, sei nicht realistisch.

Es sei unmöglich eine absolute Gerechtigkeit herzustellen, dieser Vorschlag komme dem je­doch schon sehr nah.

 

Frau Dyduch hob hervor, dass der Rat sich heute mit dem Haushaltssicherungskonzept befasse und nicht zu erkennen sei, dass der Antrag einen Deckungsvorschlag enthalte. Die SPD-Fraktion werde dem Antrag nicht zustimmen.

 

Herr Mösgen verdeutlichte, dass die Stadt Lünen dieses Modell seit Jahren praktiziere, allerdings ebenfalls seit Jahren den höchsten Grundsteuerhebesatz aufweise.

 

Herr Kühnapfel stimmte überein, dass die Probleme mit dem Winterdienst grundsätzlich ge­se­hen würden und nach Lösungen gesucht werden müssten. Eine finanzielle Entlastung könne auch er mit Blick auf das Haushaltssicherungskonzept nicht erkennen.

 

Der Rat verständigte sich einvernehmlich darauf, über die einzelnen Punkte des Antrages ge­trennt abzustimmen.

 

 

Beschluss:

 

Die Grundsteuererhöhung, wie sie im vorgelegten zehnjährigen Haushaltssicherungskonzept vorgeschlagen wird, wird abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis: bei 22 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt

 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen finanziellen Auswirkungen die Gebühr für den Winterdienst in die Grundsteuer einbezogen werden kann.

 

Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen und 28 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Einstellen des kommunalen Kinos – Antrag der CDU-Fraktion v. 19.05.2012

 

Herr Krause bezweifelte die Ernsthaftigkeit dieses Antrages aufgrund des verschwindend gerin­gen Einsparpotentials. Mit Blick auf die Besucher des kommunalen Kinos stellte er heraus, dass viele Bürger sich einen Kinobesuch, beispielsweise in Dortmund, nicht leisten könnten.

 

Frau Scharrenbach wandte ein, dass beim Einsparpotential auch die Personalkosten zu berück­sich­tigen seien. Sie vertrat den Standpunkt, dass Angebote, die nicht mehr wahrgenommen würden, hinterfragt und ggf. eingestellt werden müssten. Zum Vergleich zog sie die Schließung des Freibades in Heeren sowie die Einstellung der kleinen Reihe in der Konzertaula heran.

 

Frau Dyduch kritisierte die Substanzlosigkeit der vorgelegten Anträge der CDU-Fraktion. Das geringe Ein­sparpotential von max. 200 Euro jährlich zeige, dass der Frak­tion die Ernsthaftigkeit fehle.

 

Eine fachliche Diskussion im zuständigen Ausschuss sei wünschenswert gewesen, verdeutlichte Herr Klanke. Zu den Personalkosten führte er aus, dass diese unabhängig vom kommunalen Kino anfallen würden.

 

Frau Möller berichtete aus eigener Erfahrung, dass es sich bei dem kommunalen Kino um ein kleines und bescheidenes Angebot handele, dass u.a. auch anspruchsvolle Filme zeige, die nicht in den normalen Kinos liefen. In der Regel würden ca. 40 bis 60 Zuschauer das Angebot nutzen.

 

Frau Scharrenbach kritisierte das Verfahren zur Beratung des Haushaltssicherungskonzeptes und machte deutlich, dass sie eine inhaltliche Diskussion der Konsolidierungspositionen in den zuständigen Fachausschüssen vor der Beratung im Rat begrüßen würde.

Zu der Kritik an den Anträgen ihrer Fraktion hielt sie entgegen, dass den Ratsfraktionen die Anträge bereits Anfang Mai zur Verfügung gestellt worden seien.

 

Herr Heidler verdeutlichte, dass das kommunale Kino unter dem Aspekt der Teilhabe einen wichtigen Beitrag leiste.

 

Herr Heidenreich stellte den sozialen Aspekt des kommunalen Kinos in den Vordergrund und wies mit Blick auf die Forderung nach Erhaltung des Freibades Herren auf die widersprüchliche Haltung der CDU-Fraktion hin.

 

Frau Lenkenhoff lobte das kommunale Kino als ein kleines kulturelles und ortsnahes Sparten­angebot mit relativ geringem Eintrittspreis. Sie setzte sich für den Erhalt ein.

 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt kamen beschließt, dass städtisch organisierte Angebot des „Kommunalen Kinos“ vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Stadt Kamen bis auf weiteres einzustellen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 29 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt

 

 

Prüfauftrag zur städtischen Musikschule – Antrag der CDU-Fraktion v. 19.05.2012

 

Herr Klanke gab zu bedenken, dass die Mitarbeiter der Musikschule, z.B. mit einem Honorar­ver­zicht, bereits einen großen Beitrag zur Haushaltssicherung geleistet hätten. Dies sei vor dem Hin­ter­grund geschehen, der Musikschule weiterhin eine Perspektive zu geben, die Politik habe dazu ihr Wort gegeben. Die Qualität müsse erhalten bleiben, dabei sei es wichtig, geeignete Räumlich­keiten vorzuhalten.

 

Frau Möller erinnerte ebenfalls an die außerordentlichen Einsparungen, die die Mitarbeit der Mu­sik­schule bereits ermöglicht hätten. Weitere Einsparungen in diesem Bereich seien nicht möglich und erforderlich.

Ein Vergleich mit anderen Musikschulen dürfe nicht ausschließlich auf die Verwaltungskosten ab­stellen, sondern dürfe ebenfalls die unterschiedlichen Strukturen, die Anzahl der Nutzer sowie die Aufgaben und Projekte nicht außer Acht lassen.

Sie sprach sich dafür aus, die Eigenständigkeit der Musikschule solange wie möglich zu bewah­ren.

 

Herr Eisenhardt stellte heraus, dass der aus sich selbst heraus geleistete Konsolidierungsbeitrag der Musikschule sehr wohl anerkannt werde. Ebenso werde die dort geleistete Arbeit, vor allem vor dem Hintergrund der Bedeutung von Musik für junge Menschen, als wichtig erachtet. Er be­tonte, dass der Antrag nicht auf die Schließung der Musikschule sondern auf eine Prüfung ab­ziele, ob durch die Bildung eines Zweckverbandes finanzielle Einsparungen erzielt werden könnten.

 

Die Mitarbeiter hätten schon seit Jahren auf unterschiedliche Weise dazu beigetragen mit Einspa­rungen die Musikschule zu erhalten, betonte Herr Grosch. Daher sei es nicht richtig, diese The­matik erneut in die Diskussion zur Haushaltssicherung einzubringen. Ebenso dürfe mit Blick auf die Schwierigkeiten dieser Berufssparte der Fürsorgeaspekt gegenüber den Mitarbeitern nicht vernachlässigt werden.

Ihm stelle sich daher eher die Frage, wie das Angebot noch weiter ausgebaut werden könne.

 

Herr Klanke widersprach der Aussage von Herrn Eisenhardt und stellte fest, dass die Musikschule vielmehr zur kulturellen Grundversorgung zähle. Aus eigenen beruflichen Erfah­run­gen berichtete er über die Schwierigkeiten Musiklehrer zu akquirieren. Vor diesem Hintergrund gewinne die Zusammenarbeit der Schulen mit der Musikschule weiter an Bedeutung.

Der Antrag gehöre seiner Auffassung nach nicht in die Diskussion zum Haushalts­sicherungs­konzept.

 

Herr Heidenreich legte dar, dass er die Notwendigkeit für diesen Prüfauftrag nicht erkennen könne. Die anderen Alternativen, z.B. eine Gebührenerhöhung, sei sozial nicht gerecht.

 

Herr Eisenhardt veranschaulichte, dass es der Fraktion nicht um die Einschränkung des Ange­botes der Musikschule gehe sondern lediglich um die Prüfung eines Zusammenschlusses. Im Vordergrund stehe dabei die Frage, ob der Zusammenschluss sich finanziell positiv auswirke und Synergieeffekte, wie die Beschaffung zusätzlicher neuer Instrumente oder die Ausweitung des Angebotes, erzielt werden könnten.

 

Herr Mösgen erklärte, dass durch den Zusammenschluss in einem Zweckverband kein Spar­effekt erreicht werden könne. Bei der Größe der Musikschule und der hohen Anzahl an Lehr­personal bleibe eine Koordinierung vor Ort erforderlich.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die städtische Musikschule in einen zu gründenden Zweckverband mit einer/ mehrerer öffentlichen Musikschulen in der kommunalen Nachbarschaft eingebracht werden kann, um zum einen die Qualität des öffentlichen Musikschulangebotes zu sichern und zum anderen einen wirksamen Konsolidierungsbeitrag zu leisten.

 

Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen und 29 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt

 

 

Gründung eines Eigenbetriebes „Servicebetriebe der Stadt Kamen“ – Antrag der CDU-Fraktion v. 19.05.2012

 

Herr Hupe erläuterte, dass die Thematik nicht neu sei und die durchgeführte Prüfung ergeben ha­be, dass die Bildung eines Eigenbetriebes im Bereich Servicebetriebe nicht zielführend sei. Er verwies diesbezüglich auf den bereits vor einiger Zeit gegebenen, ausführlichen Bericht.

Der beschriebene Leistungskatalog, der alle Arbeitsfelder umfasse, sei bereits unanbhängig von der Gründung eines Eigenbetriebes in Arbeit. Zu den handelsrechtlichen Gewinnen machte er deut­lich, dass diese fast gar nicht anfallen würden.

 

Frau Dyduch erinnerte ebenfalls an die mehrfach geführten Diskussionen zu diesem Thema. Es werde unverändert die Meinung vertreten, dass durch die Gründung eines Eigenbetriebes Ser­vice­betriebe kein Einsparpotential realisiert werden könne und dies damit keine Alternative dar­stelle.

Die kalkulatorische Relevanz sei aufgrund der Vermögenssituation nicht vergleichbar mit der Stadt­entwässerung.

 

Frau Scharrenbach argumentierte, dass umliegende Städte mit so einem Modell erfolgreich arbeiten würden. Die Erfahrungen anderer Städte würden die Vorteile eines Eigenbetriebes auf­zeigen.

 

Frau Schaumann erklärte, dass man sich ein solches Modell nur im Zusammenhang mit einem Zusammenschluss mit Nachbarkommunen vorstellen könnte, um auf diesen Weg Synergie­effek­te zu erzielen.

 

Herr Hupe wies darauf hin, dass die Interkommunalen Zusammenarbeit beim Kreis thematisiert und bearbeitet werde.

Er gab zu bedenken, dass die Gründung eines Eigenbetriebes eine Zeit lang als Wundermittel vom Kreis und vielen Kommunen angesehen worden sei. Dies sei mittlerweile aber vielfach rela­tiviert worden.

Es gebe viele Synergieeffekte durch die gemeinsame Beschaffung von beispielsweise Maschi­nen, dies sei bereits heute Praxis und unabhängig von der Organisationsform.

Mit Blick auf die Größe der Servicebetriebe seien Synergien beim Personal und der Verwaltung durch die Gründung eines Eigenbetriebes nicht erkennbar.

 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung mit der Gründung eines Eigenbetriebes „Servicebetriebe der Stadt Kamen“ unter Einbringung der Gebührenhaushalte „Friedhof“ und „Straßenreinigung/ Winterdienst“ sowie des gesamten Produktbereiches 11.06.03 „ Gebäudemanagement“.

 

Abstimmungsergebnis: bei 5 Enthaltungen und 26 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt

 

 

Wasserwirtschaftliche Energierückgewinnung – Antrag der CDU-Fraktion v. 20.05.2012

 

Frau Scharrenbach erläuterte den Hintergrund des Antrages damit, dass man sich durch den Prüf­auftrag erhoffe, einen besseren Überblick über die Möglichkeiten auf Kamener Stadtgebiet zu erhalten und möglicherweise mittelbare Auswirkungen auf den Haushalt zu generieren.

Sollte zu dem Thema weiterer Informationsbedarf bestehen, sei auch ein Verweis an den Be­triebs­ausschuss denkbar.

 

Frau Dyduch legte dar, dass dieses Thema nicht neu sei und es bereits Modellversuche gebe, die durch den Bund gefördert würden, wie beispielsweise das Freibad in Bochum. Grundsätzlich bestehe jedoch Informationsbedarf zu dem Thema. Sie schlug daher vor, zunächst einen Refe­ren­ten des Lippeverbandes in den Betriebsausschuss einzuladen, um vor der Entscheidung über den Prüfauftrag weitere Informationen einzuholen. Der Antrag sollte solange zurückgestellt wer­den.

 

Es handele sich um ein spannendes und interessantes Thema, so Herr Kühnapfel. Es sei jedoch schwierig, tragfähige Beispiele zu finden. Den Vorschlag, über das Thema im Betriebsausschuss näher zu informieren und zu diskutieren, unterstütze er.

 

Dem Verfahrensvorschlag des Bürgermeisters, den Antrag an den Betriebsausschuss zu ver­wei­sen und dort zunächst Informationen durch einen Sachverständigen einzuholen, bevor über den Antrag entschieden werde, stimmten die Ratsmitglieder einvernehmlich zu.