Mitteilungen

Herr Brüggemann rief in Erinnerung, dass die Verwaltung in der Ratssitzung im März aufgrund einer Nachfrage zum Schutzstreifen für Radfahrer an der Lünener Straße erklärt habe, dass die Ausführungsarbeiten sich witterungsabhängig verzögern würden.

Dies müsse er nun dahin gehend korrigieren, dass der Landesbetrieb diese Maßnahme nicht in absehbarer Zeit ausführen könne, weil sie Bestandteil eines Ausschreibungspaketes sei.

Zunächst sei vorgesehen in dem Bereich zwischen der Kreuzung Hochstraße, Westring und Ein­mündung Weddinghofer Straße die Straße mit einem neuen Deckenüberzug zu versehen sowie am Ende der Lünener Straße zur Stadtgrenze Bergkamen eine Querungshilfe einzu­richten. Um den Schutzstreifen an diesen Stellen nicht erneuern bzw. neu anbinden zu müssen, solle der Schutz­streifen erst im Nachhinein errichtet werden.

Nach jetzigem Verfahrensstand könne erst im Frühherbst mit einer Umsetzung des Schutz­strei­fens gerechnet werden.

Die Stadt wolle dem Landesbetrieb zur Verfahrensbeschleunigung vorschlagen in Vorleistung zu treten und die Kosten i.H.v. 15.000 Euro im Nachhinein vom Landesbetrieb erstatten zu lassen.

 

Anfragen

 

1.    Die Frage von Frau Scharrenbach, ob es sich bei der Querungshilfe an der Lünener Straße in Höhe Hilsingstraße / Töddinghauserstraße um die handele, die von der CDU-Fraktion beantragt, aber im Rahmen des Lärmaktionsplans abgelehnt worden sei, verneinte Herr Brüggemann.

 

 

2.    Frau Scharrenbach erkundigte sich nach dem Sachstand zur Westtangente.

 

Herr Hupe führte dazu aus, dass es eine Initiative der Landtagsabgeordneten gebe. Gespräche würden voraussichtlich nach der Neubildung der Landesregierung geführt.

 

 

3.    Herr Bahcekapili fragte nach, ob ihm als fraktionsloses Ratsmitglied nicht weitere Rechte in Bezug auf die Sitzungen und Stärkung seiner Mitwirkungsmöglichkeiten, wie beispielsweise die Stellung eines Stellvertreters oder die Beantragung eines Tagesordnungspunktes, eingeräumt werden könnten.

 

Herr Hupe machte deutlich, dass Stellvertreter für Ratsmitglieder rechtlich nicht vorgesehen seien. Eine solche Regelegung gebe es nur für das Amt des Bürgermeisters. Ebenso seien die Rech­te der Ratsmitglieder abschließend durch die Gemeindeordnung NRW geregelt, ein Er­mes­senspielraum bestehe nicht.