Sitzung: 24.05.2012 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 037/2012
Beschluss:
Die folgenden Punkte
1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH
beschlossen:
- Der Rat der Stadt Kamen stellt den
Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2011 in der vorliegenden
Form fest.
- Der
Jahresverlust 2011 in Höhe von 851.387,39 € wird durch eine Entnahme aus dem Gewinnvortrag in
Höhe von 1.374.029,19 € gedeckt. Die Erlöse aus der Auflösung der
Sonderposten in Höhe von 375.677,51 € werden durch entsprechende Reduzierung
des Gewinnvortrages der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Nach Erinnerung an den einstimmigen Beschluss im Betriebsausschuss, wies Frau Dyduch auf die Rückstellung, die in Verbindung mit den Swaps nötig gewesen sei, als Besonderheit im Jahr 2011 hin. Der Verlust aus handelsrechtlicher Sicht belaufe sich daher auf rund 850.000 Euro. Abgesehen davon habe der Eigenbetrieb weiterhin solide gewirtschaftet.
Das Betriebsergebnis im Gebührenhaushalt komme einer Punktlandung sehr nahe. Sollte sich die positive Entwicklung bis zum Herbst fortsetzen, könne sich das positiv auf die Gestaltung der Gebühren auswirken.
Sie dankte dem Eigenbetriebsleiter sowie den Mitarbeitern für die geleistete Arbeit.
Die Notwendigkeit eine Rückstellung für Drohverluste im Zusammenhang mit den Swap-Geschäften zu bilden, hielt Herr Hasler für unerfreulich. Obwohl sich daraus keine Auswirkungen auf die Gebühren ergeben würden, bedeute es eine Schwächung des Betriebsergebnisses. Er hoffe auf eine zeitnahe Klärung und Auflösung der Rückstellung.
Im Ergebnis werde dieses Jahresergebnis den städtischen Haushalt nicht stärken können.
Erfreut zeigte er sich über den Abschluss des Gebührenhaushaltes. Die Überdeckung i.H.v. 447.000 Euro könne zur Gebührenstabilisierung bzw. – senkung in den nächsten Jahren genutzt werden.
Er dankte dem Leiter des Eigenbetriebs sowie den Mitarbeitern für die gute Arbeit, die überall im Stadtgebiet zu beobachten sei.
Herr Hupe machte deutlich, dass nach erfolgreicher gerichtlicher Klärung die Rückstellung mit entsprechender Auswirkung auf die Gewinnsituation des Eigenbetriebes aufgelöst werden könnte.