Beschluss:

 

 

Die folgenden Punkte 1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde­prüfungs­anstalt NRW zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH beschlossen:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2011 in der vorliegenden Form fest.

 

  1. Der Jahresverlust 2011 in Höhe von 851.387,39 € wird durch eine Entnahme aus dem Ge­winn­vortrag in Höhe von 1.374.029,19 € gedeckt. Die Erlöse aus der Auflösung der Sonderposten in Höhe von 375.677,51 € werden durch entsprechende Reduzierung des Gewinnvortrages der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Nach Erinnerung an den einstimmigen Beschluss im Betriebsausschuss, wies Frau Dyduch auf die Rückstellung, die in Verbindung mit den Swaps nötig gewesen sei, als Besonderheit im Jahr 2011 hin. Der Verlust aus handelsrechtlicher Sicht belaufe sich daher auf rund 850.000 Euro. Abge­sehen davon habe der Eigenbetrieb weiterhin solide gewirtschaftet.

Das Betriebsergebnis im Gebührenhaushalt komme einer Punktlandung sehr nahe. Sollte sich die positive Entwicklung bis zum Herbst fortsetzen, könne sich das positiv auf die Gestal­tung der Gebühren auswirken.

Sie dankte dem Eigenbetriebsleiter sowie den Mitarbeitern für die geleistete Arbeit.

 

Die Notwendigkeit eine Rückstellung für Drohverluste im Zusammenhang mit den Swap-Ge­schäf­ten zu bilden, hielt Herr Hasler für unerfreulich. Obwohl sich daraus keine Auswir­kungen auf die Gebühren ergeben würden, bedeute es eine Schwächung des Betriebser­gebnisses. Er hoffe auf eine zeitnahe Klärung und Auflösung der Rückstellung.

Im Ergebnis werde dieses Jahresergebnis den städtischen Haushalt nicht stärken können.

Erfreut zeigte er sich über den Abschluss des Gebührenhaushaltes. Die Überdeckung i.H.v. 447.000 Euro könne zur Gebührenstabilisierung bzw. – senkung in den nächsten Jahren genutzt werden.

Er dankte dem Leiter des Eigenbetriebs sowie den Mitarbeitern für die gute Arbeit, die überall im Stadtgebiet zu beobachten sei.

 

Herr Hupe machte deutlich, dass nach erfolgreicher gerichtlicher Klärung die Rückstellung mit entsprechender Auswirkung auf die Gewinnsituation des Eigenbetriebes auf­gelöst werden könnte.