Frau Brehmer referierte anhand einer der Niederschrift in Kopie beigefügten Powerpoint­präsen­tation. Sie ist seit 20 Jahren Beschäftigte der Bundesagentur und seit dem Jahre 2005 für das Jobcenter mit den Aufgaben einer Beraterin für Schwerbehinderte tätig. Frau Brehmer schilderte zunächst die Bedingungen, die dazu geführt haben, dass die Inklusion realisiert werden soll. Grund­lage und Auftrag für die Inklusionsstrategie ergeben sich aus der UN-Behindertenrechts­konvention sowie den hierzu ergangenen nationalen Aktionsplänen. Frau Brehmer wies darauf hin, dass das Land Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Aktionsplan noch nicht aufgestellt hat. Derzeit müsse man ganz eindeutig sagen, dass in unserer Gesellschaft der Zustand der Ex­klu­sion behinderter Menschen vorherrsche. Die  Anzahl der Menschen mit Behinderung sei nicht genau feststellbar. Dazu würden u.a. datenschutzrechtliche Bestimmungen beitragen. Weiterhin nehme die Zahl der Menschen, die aufgrund von psychischen Erkrankungen behindert seien, stetig zu. Für den Bereich des SGB II habe eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufs­forschung, der Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, ergeben, dass mehr als 40% der erwerbsfähigen Betreuten Behindertenmerkmale aufweisen würden. Das Verweilen im SGBII-Bezug solle grundsätzlich nur eine Durchgangsstation darstellen. In vielen Fällen träten durch Langzeitarbeitslosigkeit gesundheitliche Beeinträchtigungen ein, die sich zu einer Behinde­rung auswachsen könnten. Jedoch gebe es auch umgekehrt Fälle, in denen während des Be­zugs von SGB II-Leistungen durch berufliche Rehabilitation bestehende Behinderungen beseitigt werden könnten

Ein Problem für erwerbstätige behinderte Menschen stellen häufig mangelnde Leistungsfähigkeit und Qualifikation dar. Erschwerend hinzu käme häufig die mangelnde Fähigkeit oder Bereit­schaft der Arbeitgeber, betriebliche Gegebenheiten den Möglichkeiten des behinderten Men­schen anzupassen.

Das Inklusionsprojekt ist nicht im Sozialgesetzbuch verankert, sondern initiiert vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Mittel entstammen dem Programm des Europäischen Sozialfonds für NRW. Freigaben könnten allerdings erst erfolgen, wenn das Land nach den anstehenden Landtagswahlen aus der vorläufigen Haushaltsführung heraus sei.

Anhand einer weiteren Folie erläuterte Frau Brehmer die mit dem Erreichen der Inklusion verbun­denen Zieldimensionen im SGB II. Im Besonderen wies sie darauf hin, dass ein Hauptpfeiler die Vermittlung in Arbeit sei. Hierzu seien spezielle, inklusive Förderangebote aus den Jobcentern, aber auch Dritter, zu schaffen. Zudem mangele es an Koordinierungsstellen zur Verbesserung der zuständigen Stellen im  Netzwerk. Bisher sei lediglich im Sozialgesetzbuch IX eine Koordinie­rungs­stelle errichtet.

Mit einem weiteren Schaubild verdeutlichte Frau Brehmer das Ziel der Etablierung eines inklu­si­ven Arbeitsmarktes zur Vermeidung der Ausgrenzung der behinderten Personen vom Arbeits­markt. Speziell wies sie darauf hin, dass unter anderem verstärkte Werbetätigkeit bei Arbeitge­bern wie auch die Förderung von Integrationsfirmen notwendig sei. Wichtige Partner zur Stär­kung der Kompetenzen in den Betrieben, die behinderte Menschen beschäftigen, könnten die In­dustrie- und Handelskammern sein.

Abschließend erläuterte Frau Bremer anhand einer Übersicht das vorgeschaltete notwendige ar­beits­marktpolitische Inklusionsmonitoring, das in der Zusammenfassung und Abstimmung der Handlungsstrategien mündet, bevor die Einleitung und Realisation von Maßnahmen und Aktionen erfolgen kann.

 

Herr Puls merkte an, dass ihm der Fall einer von ihm betreuten Person bekannt sei, die nach seiner Meinung durch die ihn beschäftigende Integrationsfirma ausgebeutet würde.

 

Herr Neuhaus erwiderte, dass bei einer Beschäftigung in einer Integrationsfirma durchaus eine Re­lation zwischen Qualifikation und Gehalt besteht und bestehen sollte. In begründeten Fällen könne man versuchen, auf die Arbeitgeber einzuwirken. Bedenken müsse man allerdings auch, dass auch Integrationsfirmen am Markt arbeiten und dementsprechend auch finanziellen Zwän­gen ausgesetzt seien. Das beschäftigte Personal sei häufig für eine Werkstatttätigkeit zu stark, aber zu schwach für eine Tätigkeit am Markt.

 

Herr Grosch fragte nach, welche Tarifverträge Anwendung finden.

 

Frau Brehmer erwiderte, dass man sich an den für die jeweilige Branche gültigen Tarifverträgen orientieren würde.

 

Herr Grosch drückte sein Unverständnis darüber aus, dass Beschäftigungsverhältnisse mit Stun­denlöhnen unter 8 € abgeschlossen würden.

 

Herr Neuhaus wies darauf hin, dass die hiesigen Integrationsfirmen auf Sektoren wie z.B. Ein­zelhandel oder Gastronomie tätig seien, in denen das Gehaltsgefüge von vornherein niedriger sei. Sowohl behinderte als auch nicht behinderte Beschäftigte verdienten schlecht. Nicht zu verges­sen sei auch, dass diese Firmen den behinderten Menschen die Möglichkeit der gesellschaft­lichen Teilhabe böten. Auch die Tatsache, dass hier Schutzräume geboten würden, die in Wirt­schaftsbetrieben so niemals entstehen würden, sei durchaus von Relevanz. Zu Diskriminie­run­gen in den Integrationsfirmen würde es ebenfalls nicht kommen.

 

Frau Mann stellte fest, dass man mit dem Vorhaben noch ganz am Anfang stehe und wünschte sich, dass man es mit viel Enthusiasmus und Engagement vorantreibe. Die weitere Entwicklung werde mit Interesse beobachtet werden.