Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Lipinski als Referenten Herrn Ludwig Holzbeck, Leiter Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises Unna.

 

In einem ausführlichen Vortrag stellte Herr Holzbeck das Abfallwirtschaftskonzept 2012 des Krei­ses Unna – Entwurf - vor. Die Gesamtpräsentation ist über das Ratsinformationssystem verfügbar. Zunächst erläuterte er die Rechtsgrundlage (Präsentation Folie 2). Insbesondere wies er darauf hin, dass die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes alle 5 Jahre erfolgen müs­se. Eine förmliche Beteiligung der Kommunen sei vorgeschrieben. Die Mindestinhalte seien unter Beachtung des Abfallwirtschaftsplanes des Landes ebenfalls vorgegeben. Es handele sich um folgende Punkte:

  • Art, Menge und Verbleib der anfallenden Abfälle
  • Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung
  • Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit
  • Planung, Bau – und Unterhaltung der Abfallentsorgungsanlagen
  • Darstellung der Zusammenarbeit mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (seit der Novelle des Abfallgesetzes darzustellen)

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Fortschreibung stellte er wie folgt dar (Präsentation Folie 3):

  • Umsetzung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes; insbesondere des neuen fünfstufigen Abfallbegriffs (durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde EU-Recht in Landesrecht über­tragen).
  • Abschätzung der Auswirkungen des neuen Abfallwirtschaftsplans des Landes NRW
  • Prognose der Abfallmengenentwicklung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Vorgabe des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes
  • Verstärkte stoffliche und energetische Nutzung der Wertstoffströme, insbes. der Biomasse
  • Gemeinsame Erfassung von Leichtverpackungen u. stoffgleichen Nichtver­packungs­anteilen in einer kommunalen Wertstofftonne (Pflicht ab 1.1.2015)
  • Weiterführung u. –entwicklung des MVA-Hamm-Verbundes zur Aufrechterhaltung der mindestens 10-jährigen Entsorgungssicherheit
  • Mittelfristige Senkung der Abfallgebühren

In Folie 4 stellte Herr Holzbeck die Entwicklung der kommunal erfassten Abfall- und Wertstoff­mengen dar. Die in der Folie genannten Abkürzungen erläuterte er wie folgt:

  • WSH = Wertstoffhöfe
  • LVP = Leichtverpackungen (=gelber Sack)
  • PPK = Papier, Pappe, Karton

Als Fazit stellte er fest, dass in den letzten 10 Jahren keine wesentlichen Mengenschwankungen verzeichnet wurden. Insgesamt seien die Mengen stabil gewesen.

Die größten Auswirkungen durch den demographischen Wandel und die Einführung der Wert­stoff­tonne werden in dem Bereich der Hausmüllmengen erwartet. Dies erläuterte er anhand der Folie 5 – Prognose der kommunal erfassten Hausmüllmengen in t/a.

Sodann zeigte er einen Vergleich der Hausmüllmengen in kg je Einwohner 2010 der Kommunen des Kreises Unna sowie den Kreisdurchschnitt. Für Kamen ergebe sich mit rd. 160 kg je Einwoh­ner eine recht hohe Menge. Dies sei zurückzuführen auf die spezifische Entsorgungssituation vor Ort (u. a. großes Netz an Tonnen in kommunaler Zuständigkeit, Einbeziehung der Kleingewer­be­betriebe und Dienstleistungsbetriebe).

Nur geringe Änderungen werden bei den Mengen an Bioabfällen erwartet (Prognose s. Folie 7). Im Kreis sei die Vorgabe einer flächendeckenden Ausstattung mit Biotonnen erfüllt. Die Größe der jeweiligen Tonnen sei abhängig von der jeweiligen Siedlungsstruktur. Die Vergleichszahlen der Bioabfallmengen des Jahres 2010 in kg je Einwohner sind der Folie 8 zu entnehmen.

Hinsichtlich der Entwicklung der Sperrmüllmengen werde ein Anstieg prognostiziert (Folie 9). Hierbei empfehlen die Gutachter, die Wertstofferfassung mit einzubeziehen. Die auf das Jahr 2010 im Bereich der Sperrmüllmengen in kg je Einwohner in den einzelnen Kommunen stark abweichenden Zahlen (Folie 10) seien abhängig von Gebühren und Verfahren der Sperrmüllab­fuhr. Hier werde eine Harmonisierung angestrebt. Die Entwicklung der kommunal erfassten Wert­stoffmengen in t pro Jahr für den Zeitraum 2001 bis 2010 (Folie 11) verdeutliche das Entwicklungspotential, welches eingetreten sei. Im kommunalen Vergleich (Folie 12) sei Kamen Spitzenreiter. Begründet sei dies u. a. durch den Wertstoffhof und seinen Betrieb (Öffnungs­zei­ten, Anlieferungen auch aus Nachbarkommunen z. B. in Bezug auf Bauschuttmengen).

Die Folien 13 u. 14 stellen die Prognose der kommunal erfassten Abfall- und Wertstoffmengen auch mit Bezug auf die demographische Entwicklung (Einwohnerzahl) dar. Insgesamt werden stabile Mengen prognostiziert. Folgen der sinkenden Einwohnerzahlen werden insbesondere bei Hausmüll aber auch bei Glas und Papier, Pappe, Karton durch Mengenabnahmen erwartet. Ein Anstieg der Mengen LVP wird durch die Einführung der Wertstofftonne angenommen.

Entsorgungswege u. Mengen 2020 sind in Folie 15 dargestellt. Demnach sollen Bioabfall und Grün­abfall dem Kompostwerk Fröndenberg zugeführt werden. Der Hausmüll geht an die Müll­verbrennungsanlage Hamm. Kommunaler Sperrmüll wird in der Wertstoffaufbereitungsanlage Bönen gesammelt, sortiert u. ggf. verwertet. An externe Verwertungsanlagen gehen Leichtver­packungen (duales System) und Wertstofftonne, Glas sowie Papier, Pappe u. Karton.

Das System der kombinierten Wertstofftonne stellte Herr Holzbeck in Folie 16 vor. Die Wertstoff­tonne ist für Leichtverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen (Metalle, Kunststoffe) vor­gesehen. Es ist eine gemeinsame Trägerschaft der öffentlich-rechtlichen Entsorger und der dua­len Systeme vorgesehen. Damit sei eine gemeinsame Erfassung und Kostenteilung gewährleis­tet. Aus stoffgleichen Nichtverpackungen soll eine Menge von 7 kg je Einwohner im Jahr zusätz­lich erwartet werden. Bei gleichzeitiger Reduzierung der Gesamtbevölkerung wird eine Erhöhung der Wertstoffmenge in 2015 um 1.970 t pro Jahr und in 2020 um 2.470 t pro Jahr im Vergleich zum derzeitigen Stand erwartet. Zum 01.07.2012 soll die Wertstofftonne eingeführt werden. In Kamen erfolge die Umstellung durch den Partner Remondis. Vorgesehen sei eine 240 l – Wertstofftonne, die sich auch Nachbarn teilen könnten. In Abstimmung zwischen dem Sammler und der Stadt kann es Abweichungen nach oben - 1,1 cbm - und nach unten - 120 l – geben. Die Abfuhr sei im 14-Tages-Rhythmus geplant. Eine neue Ausschreibung erfolge ab 2014.

Die Verwertung von Bioabfall erläuterte Herr Holzbeck anhand der Folie 17. Die Vorgaben des Abfallwirtschaftsplanes des Landes (flächendeckende Erfassung / Prüfung der energetischen Verwertung) seien erfüllt. Die Vergärung von strukturschwachem, nassem Material aus Bioab­fällen sei durch die Nachrüstung mit einem Gärmodul am Standort Fröndenberg-Ostbüren tech­nisch u. betrieblich möglich. Biogaserträge i. H. von mindestens 5,0 Mio. KWh pro Jahr seien reali­sierbar. Die Nachbehandlung der Gärreste erfolge in der Infrastruktur des Kompostwerkes. Insgesamt lasse sich dies gebührenneutral darstellen. Neu hinzu komme die Produktion von Holz­hackschnitzeln und damit die Nutzung der holzartigen Biomasse (CO2-neutrale energetische Nutzung / Synergieeffekte bei Trocknung durch Nutzung von Abwärme).

Anschließend stellte Herr Holzbeck den MVA Hamm-Verbund vor. Er erläuterte die Eckdaten und Vereinbarungen (Folie 18) und informierte über die ab 2018 vorgesehene Beteiligungs­struk­tur (Folie 19), die dadurch gekennzeichnet sei, dass alle 3 Gesellschafter als gleichberechtigte Part­ner dargestellt seien. Darüber hinaus sichere die Kooperation mit Dortmund und Hamm den Eigentumswert. Eine stabile Ausschüttung in Höhe von 3 Mio. € werde jährlich erwartet. Dies siche­re zudem die Finanzlage des Kreises und wirke sich günstig auf die Kreisumlage aus.

Die Entwicklung der Restmüllkosten und Restmüllmengen in dem Zeitraum von 1994 bis 2020 ist in Folie 20 abgebildet. Insgesamt sei eine Kostensenkung nach 2017 (Auslauf der Verträge) bis 2020 in Höhe von 2 bis 2,5 Mio. € kalkuliert.

Folie 21 informiert über die Erlöse aus der Altpapierverwertung in dem Zeitraum 2004 bis 2012. Der derzeitige Erlös liegt bei 2,5 Mio. € und wirkt sich gebührenreduzierend aus. Die Gesamtkos­tenverteilung für das Jahr 2012 ist in Folie 22 dargestellt.

Die spezifische Gesamtkosten- und Mengenentwicklung von 1994 bis 2012 ist in Folie 23 darge­stellt. Die Kosten betragen 2012 rd. 44 € je Einwohner pro Jahr. Eine Reduzierung bis auf 40 € pro Einwohner im Jahr werde erwartet, so Herr Holzbeck.

Abschließend stellte Herr Holzbeck den Zeitplan für die Fortschreibung vor (Folie 24):

  • Vorstellung bzw. Beratung des Entwurf
    (21.02.12 - Dienstbesprechung mit den kreisangehörigen Kommunen und Aushändigung des Entwurfs; 22.02.12 – Ausschuss für Natur u. Umwelt Kreis Unna; 19.03.12 – Kreisausschuss; 20.03.12 – Kreistag)
  • 21.03. bis 04.05.12: Beteiligungsverfahren mit den Städten u. Gemeinden des Kreises
  • 22.05.12: Bericht zu den Stellungsnahmen der Kommunen u. Beschlussempfehlung im Ausschuss für Natur u. Umwelt
  • Beratung u. Beschlussfassung des Abfallwirtschaftskonzeptes Kreis Unna (kurz: AWK) (25.06.12 – Kreisausschuss; 26.06.12 – Kreistag)
  • Vorlage des AWK bei der Bezirksregierung

Herr Krause dankte Herrn Holzbeck für den informativen Vortrag. Eine Bewertung der Daten, Fakten und Zahlen erscheine sinnvoll. Besonders zu begrüßen sei, dass mit der Einführung der Wertstofftonne größere Mengen von Wertstoffen zugeordnet und vermarktet werden könnten. Seine Fraktion bitte darum, die Öffentlichkeit umfänglich über die Einführung der Wertstofftonne zu informieren. Insbesondere von Interesse seien die Tonnengröße und der Entsorgungs­rhyth­mus, aber auch der Platzbedarf und die Aufstellmöglichkeiten sollten bekannt sein. Er erkundigte sich, ob es möglich sei, kleinteiligen Elektroschrott über die Wertstofftonne zu entsorgen.

 

Die Annahme von Elektroschrott sei derzeit nur auf den Wertstoffhöfen möglich, entgegnete Herr Holzbeck. Grund dafür sei, dass es noch keine Anlage gäbe, die Elektroschrottkleinmengen he­raus sortieren könne. Hier könne nur auf eine weitere technische Entwicklung gehofft werden. In diesem Zusammenhang erläuterte er nochmals das bestehende System, dass neben der Rück­nah­meverpflichtung durch den Handel auch die Annahme von Elektrogeräten durch die Kom­munen sowie die Wertstoffhöfe erfolge.  Eine Verwertung erfolge durch den Kreis in Bezug auf die bei den Wertstoffhöfen abgegebenen Elektrogeräte, so dass sich die damit verbundene Ein­nahmeerzielung auch positiv auf die Finanzen auswirke.

 

Frau Scharrenbach merkte kritisch an, dass mit Blick auf die Beendigung des Beteiligungs­ver­fahrens der kreisangehörigen Kommunen am 04.05.12 bisher das Thema noch nicht in den par­lamentarischen Gremien der Stadt Kamen besprochen wurde. Des Weiteren fragte sie nach, weshalb der Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes 2012 des Kreises Unna noch nicht den Fraktionen / Parlamentariern vorgelegt worden sei. Es wäre eine entsprechende Anlage zur Tagesordnung wünschenswert gewesen.

 

Herr Naujoks schloss sich dieser Kritik an.

 

Herr Brüggemann erwiderte, dass seitens der Verwaltung – vor dem Hintergrund der engen Zeit­achse - bewusst diese Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 03.05.12 zusätz­lich terminiert worden sei, damit Herr Holzbeck das AWK vorstellen konnte. Heute handele es sich um die Einbringung des AWK. Der Beschluss einer Stellungnahme zum AWK-Entwurf kön­ne erst in der Ratssitzung am 25.05.12 gefasst werden. Insofern bitte die Verwaltung um Fristver­längerung bezüglich der Abgabe der Stellungnahme. Des Weiteren würden die Präsent­ation sowie der „AWK 2012 – Entwurf“ im Anschluss an diese Sitzung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Die Beratung und Beschlussfassung erfolge in den Sitzungen des Haupt- u. Finanzausschusses sowie des Rates, wie angekündigt.

Mit Blick auf den durch den Kreis gesetzten knappen Zeitplan, ergänzte Herr Holzbeck, sei es bis zur Beschlussfassung durch den Kreistag am 26.06.12 noch möglich, eingehende Stellung­nahmen abzuwägen und in die Beschlussempfehlung einzubeziehen. Der vorliegende Entwurf des AWK 2012 beinhalte keine gravierenden Änderungen, die sich auf die Kamener Situation wesentlich auswirken könnten.

 

Auf Nachfrage von Frau Scharrenbach zur erwarteten Entwicklung der Wertstofftonne – auch mit Blick auf das Pilotprojekt in Bönen – führte Herr Holzbeck aus, dass sich hinsichtlich der Mengenentwicklung die Prognose des Gutachtens in Höhe von einer Mehrmenge von 7 kg/ Ein­wohner/Jahr bestätigt habe. Der Anteil von nicht zulässigen Stoffen in der Wertstofftonne weiche nicht wesentlich von den Werten, die bei gelben Säcken erzielt werden, ab. Das Sammeln von Textilien u. Elektrokleingeräten über die Wertstofftonne sei derzeit nicht praktikabel. In diesem Zusammenhang wies er auf die Aufstellung von gesonderten Textilcontainern sowie die An­nah­me von Elektrogeräten durch die Wertstoffhöfe hin, wodurch diese Bedarfe zunächst abgedeckt würden.

 

Frau Scharrenbach erkundigte sich, ob die Mengenreduzierung beim Hausmüll (von derzeit 70.000 t/Jahr auf 53.000 t/Jahr für 2020 prognostiziert) sich auf die angenommenen Verbrennungskapazitäten beim MVA Hamm-Modell auswirke.

 

Herr Holzbeck führte dazu aus, dass in die MVA Hamm auch Sortierreste aus der Wertstoff­tonne, Sperrmüll sowie Bioabfallreste gebracht würden. Darüber hinaus erfolge eine Bedienung der MVA Hamm auch durch weitere umliegende Kommunen (Dortmund, Hamm, Soest, Warendorf). Insgesamt seien die Kosten- und Mengenstrukturen für weitere 10 Jahre gesichert, so dass Entsorgungssicherheit und Kostensicherheit angenommen werden könnten. Absehbar seien auch keine größeren Investitionen bei der MVA Hamm zu leisten; es bestehe kaum Nach­rüstbedarf.

 

Mit dem Hinweis auf Müllvermeidung, erkundigte sich Herr Kühnapfel danach, wie dieses Themen­feld im Abfallwirtschaftskonzept berücksichtigt werde.

 

Diese Themenfelder würden gezielt aufgegriffen, erläuterte Herr Holzbeck. Wesentliche Mög­lich­keiten der Abfallvermeidung seien z. B. Pfandsysteme, Mehrwegsysteme; bei Maßnahmen in Bezug auf die Produktgestaltung der Produzenten bestehe wenig Einfluss – der Bundesgesetz­ge­ber sei gefragt. Ansetzen könne man hier jedoch bei den Konsumenten. Die Nutzung durch den Verbraucher sei oft abhängig von den Lebensgewohnheiten. Hier setze die Abfallberatung an. Es sei dabei jedoch nicht möglich, von Haus zu Haus zu gehen. Dies sei zu kostenintensiv. Die Ab­fall­beratung werde vielmehr in Form von zielgerichteten Kampagnen durchgeführt; z. B. beginne die Aufklärung bereits in Kindergarten und Schule. Flyer und mehrsprachige Informationen in Problemgebieten gehören ebenfalls dazu.

 

Bei der „blauen Tonne“ habe es private Konkurrenten auf dem Markt gegeben. Herr Kissing er­kundigte sich, ob dies bei der Wertstofftonne auch zu erwarten sei und wie die Abwicklung vor­gesehen sei.

 

Zunächst erfolge, aufgrund der bestehenden Vertragssituation, die Verwertung der Wertstoffe wie bisher durch die Fa. Remondis (Restvertragslaufzeit Duales System noch 1,5 Jahre). Auch perspektivisch sei eine gemeinsame Wertstoffsammlung und –verwertung möglich, führte Herr Holzbeck aus. Die vorhandenen Sortieranlagen blieben dann ausgelastet.

 

Herr Kissing fragte nach den Hintergründen, die zu der Gründung einer Energieverwertungs­ge­sellschaft geführt hätten.

 

Herr Holzbeck erläuterte, dass durch die energetische Verwertung in der MVA Hamm Bereiche wie Stromerzeugung und Fernwärme abzuwickeln und abzurechnen seien. Diese Aufgabe werde zukünftig von der Energieverwertungsgesellschaft wahrgenommen. Er wies nochmals auf die Er­läu­terungen zum MVA Hamm-Verbund (Folie19) hin.

 

Nach der Auswirkung der Wertstofftonne auf die Gebühren erkundigte sich Frau Scharrenbach.

 

Derzeit sei davon auszugehen, dass der zusätzliche Kostenanteil weniger als 2 % der Gesamt­kos­ten ausmache und sich somit nur geringfügig auf die Gebühren auswirken dürfte, so Herr Holzbeck. Details könnten sicherlich nach Auswertung einer Sortieranalyse 2014 ff. ausgewertet werden.

 

Herr Lipinski dankte Herrn Holzbeck für den informativen Vortrag.