Beschluss:

 

 


Frau Middendorf verwies auf den Antrag der CDU-Fraktion und die gleichzeitige Erwartung der Fraktion an die Verwaltung einen Bericht zum Sachstand des Erschließungsvertrages und Ver­mark­tungsstandes der Fläche abzugeben. 

 

Herr Hupe resümierte, dass am 19.05.2011 im Planungs- und Umweltausschuss vorgetragen wur­de, dass für eine gewerbegebietstypische Entwicklung der Fläche die innere Erschließung des Bebauungsplans Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“ von einer Privatstraße in eine öffentliche Er­schlie­ßungsanlage geändert werden müsse. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.07.2011 wurde die Änderung des Bebbauungsplans beschlossen, damit dieser an die heu­tigen Anforderungen einer gewerblichen Nutzung in Verbindung mit einer ausreichend dimen­sio­nier­ten öffentlichen Erschließung angepasst werden könne. Die angrenzende südlich gelegene Fläche bis zur Gemeindegrenze der Stadt Unna wurde in die Änderung des Bebauungsplans mit einbezogen, um die vorhandenen Flächenreserven und Erschließungsanlagen optimal ausnutzen zu können und die Anbindung des Karrees an die Westtangente L663n zu vollziehen.

 

Ursprünglich sei die Entwicklung der gesamten Fläche durch einen Investor geplant gewesen. Vor­gesehen sei ein Autopark, der Autohäuser wie Porsche oder Bentley und branchenspezi­fische Gewerbebetriebe, beheimatete. Nachdem das Autohaus Hülpert seine Pläne dort nicht ha­be verwirklichen können, passten die bereits gebauten Erschließungsanlagen nicht mehr für künf­tige Ansiedlungsvorhaben.

 

Mittlerweile, so Herr Hupe weiter, gebe es eine neue Entwicklung in dieser Angelegenheit und die Fläche werde in den nächsten Tagen an die 4. VLP von Lehmden Projektmanagement GmbH aus Lohne veräußert. Entwässerung und Straßenerschließung sollen nach städtischen Standards und in von der Stadt kontrollierter Bauausführung ertüchtigt werden, damit Kanäle und Straßen­flächen, inklusive des Regenrückhaltebeckens, am Ende des Jahres durch die Stadt übernom­men werden können.

Die Gewährleistungshaftung bliebe beim Eigentümer bestehen, sodass für eine mögliche kost­spie­lige Mängelbeseitigung die Stadt nicht aufkommen müsse. Das Architekturbüro, welches einst noch von Hülpert mit der Projektentwicklung beauftragt wurde, sowie die Stadtentwäs­se­rung im Hause, seien stark in das Vorhaben eingebunden.

Die Stadt gehe davon aus, dass zeitnah ein Konzept für die Fläche vorgelegt werde.

Bereits vor Abschluss der neuen Bebauungsplanung wäre, so Herr Hupe, die Zustimmung zu Bauanträgen, die auf dem alten Bebauungsplan fußen, möglich.

 

Herr Mork gab zu bedenken, dass das Architekturbüro Bieber seinen Schwerpunkt in die Ent­wick­lung des Einzelhandels lege und erkundigte sich, ob der Stadt andere Nutzungen bekannt seien.

 

Herr Hupe berichtete, dass derzeit nicht bekannt sei, wen oder was VLP ansiedeln werde. Die Verwaltung wolle allerdings die Ansiedlung von Einzelhandel verhindern.

 

Herr Hasler wünschte sich eine zügige Umsetzung in eine gewerbliche Entwicklung und machte seine Haltung deutlich, dass dort zum Schutz der Innenstadt kein Einzelhandel angesiedelt wer­den solle. Die Fläche werde in jedem Falle ein Verkaufsmagnet darstellen und müsse von daher leicht zu veräußern sein.

 

Herr Hupe betonte, dass aufgrund der langwierigen Projektgeschichte, aus der die Verwaltung mittlerweile gelernt habe und die eine härtere Gangart gegenüber Investoren nahe lege, die Stadt nicht „Steigbügelhalter“ für Veräußerungsgewinne sein werde und das Planungsrecht konsequent anwenden werde. Man könne sicher sein, dass der Schlussabnahme eine genaue Prüfung auch bezüglich der Gewährleistungsübertragung, durch die Stadt vorangehen werde.

 

Herr Grosch fügte hinzu, dass man nur hoffen könne, dass im Karree kein neues Einkaufszen­trum erstellt werde, welches in Konkurrenz zur Innenstand stehe.