Sitzung: 29.03.2012 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 027/2012
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte "1. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Kamen".
Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung einstimmig angenommen
Herr Peske informierte, dass der Landtag NRW
am 14.02.2012 eine Änderung des „Integrationsgesetzes“ beschlossen habe, in
dessen Artikel 4 auch die Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes vorgesehen sei. Dort sei entsprechend festgeschrieben,
dass der Integrationsrat mit einer Vertreterin / einem Vertreter und Stellvertretung
als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss zu bestellen sei.
Insofern sei bei der
vorliegenden Satzungsänderung für das Jugendamt der Stadt Kamen die Ergänzung
nicht nur für den Jugendamtselterbeirat sondern auch für den Integrationsrat
mit eingearbeitet worden.
Herr Güldenhaupt führte hierzu aus, dass der
Rat der Stadt Kamen hierüber im Mai zu beschließe und demnach erst nach der
Sommerpause mit einer entsprechenden Beteiligung zu rechnen sei.
Herr Ritter erkundigte sich, warum im Zuge
der aktuellen Inklusionsdiskussion bei der aktuellen Diskussion weiterhin immer
vom Integrationsrat und nicht von einem Inklusionsrat gesprochen werde. Er
riet an, bei entsprechenden Änderungen dies vorab zu klären.
Frau Möller wies darauf hin, dass der
Integrationsrat BürgerInnen mit Migrationshintergrund vertrete und sich somit
inhaltlich schon entsprechend von dem Inklusionsgedanken unterscheide.
Frau Dyduch verwies hier auch auf den
gesetzlich gegebenen Terminus hin, der zu beachten und beizubehalten sei.