Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte "1. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Kamen".


Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung einstimmig angenommen


Herr Peske informierte, dass der Landtag NRW am 14.02.2012 eine Änderung des „Inte­gra­tionsgesetzes“ beschlossen habe, in dessen Artikel 4 auch die Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vorgesehen sei. Dort sei entsprechend fest­ge­schrieben, dass der Integrationsrat mit einer Vertreterin / einem Vertreter und Stellvertretung als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss zu bestellen sei.

Insofern sei bei der vorliegenden Satzungsänderung für das Jugendamt der Stadt Kamen die Er­gänzung nicht nur für den Jugendamtselterbeirat sondern auch für den Integrationsrat mit ein­ge­arbeitet worden.

 

Herr Güldenhaupt führte hierzu aus, dass der Rat der Stadt Kamen hierüber im Mai zu beschlie­ße und demnach erst nach der Sommerpause mit einer entsprechenden Beteiligung zu rech­nen sei.

 

Herr Ritter erkundigte sich, warum im Zuge der aktuellen Inklusionsdiskussion bei der aktuellen Diskussion weiterhin immer vom Integrationsrat und nicht von einem Inklusionsrat gesprochen wer­de. Er riet an, bei entsprechenden Änderungen dies vorab zu klären.

 

Frau Möller wies darauf hin, dass der Integrationsrat BürgerInnen mit Migrationshintergrund ver­trete und sich somit inhaltlich schon entsprechend von dem Inklusionsgedanken unter­scheide.

 

Frau Dyduch verwies hier auch auf den gesetzlich gegebenen Terminus hin, der zu beachten und beizubehalten sei.