Beschluss:

 

 


Einleitend stellte Herr Bürgermeister Hupe Herrn Aßhoff vor, der aus Sicht der Bezirksregierung als obere Kommunalaufsicht zu den neuen Möglich­keiten der Gemeindeordnung in Bezug auf die Haushaltskonsolidierung berichten werde.

 

Herr Aßhoff kündigte einen Blick auf die Finanzsituation der Kom­munen im Allge­mei­nen und der Stadt Kamen im Besonderen an.

Eine wichtige Neuerung sei die Änderung des § 76 Gemeindeordnung NRW, die die Erweite­rung des Ausgleichszeitraumes von 3 auf 10 Jahre beinhalte. Er befürwortete diesen Weg, da bei der aktuellen Finanzaus­stat­tung der Kommunen 3 Jahre für einen strukturellen Ausgleich nicht aus­reich­ten. Die Erweiterung des Ausgleichszeitraumes sei mit Augenmaß ge­schehen, wobei auch die Generationengerechtigkeit Berücksichtigung finde.

Zur weitergehenden Unterstützung finanziell geschwächter Kommunen sei das Stärkungs­pakt­gesetz installiert worden. Allerdings sei es bei dem begrenzten Gesamtbudget i.H.v. 350 Mio. Euro nur möglich, die überschul­deten Kommunen an dem Stärkungspakt teilhaben zu lassen.

Im Regierungsbezirk Arnsberg seien 14 Kommunen in der finanziellen Lage, die Hilfe aus dem Stärkungspakt in Anspruch zu nehmen. Insgesamt flössen hier 100 Mio. Euro. Die betroffenen Kom­munen müssten zusätzlich zu den eigenen Konsolidierungsanstrengungen noch weitere restriktive Maßnah­men umsetzen, die gemeinsam mit der Kommunalaufsicht erarbeitet wür­den.

Herr Aßhoff sah es durchaus positiv für die Kommunen, wenn diese, wie z.B. Kamen, das Stär­kungs­paket nicht in Anspruch nehmen müssten.

Er betonte, dass nicht der Eindruck erweckt werden solle, die Bezirksregie­rung sei der bessere Kämmerer. Für das Beratungs­angebot spräche der objektive Blickwinkel und die interkommu­nalen Vergleichs­mög­lich­keiten.

Zur Verdeutlichung berichtete er von dem Ergebnis des Modellversuches bei der Stadt Hagen. Dort sei in Zusammenarbeit von Aufsicht und Stadt ein Konsolidierungspotential von ca. 90 Mio. Euro herausgearbeitet worden.

Nach Erweiterung und Modifizierung des Konzeptes sei es vor einem Jahr der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Herr Aßhoff erklärte, dass eine mögliche Anfrage des Bürgermeisters zur Teilnahme am Beratungskonzept hätte abgelehnt werden müssen, da man zunächst den Kom­munen mit größter Not helfen müsste und Kamen im Vergleich zu anderen Kommunen noch gut aufgestellt sei.

Zwischen der Stadt Kamen und der Kommunalaufsicht habe jedoch ein re­gelmäßiger Ge­sprächs­kontakt bestanden.

Den Entwurf des neuen Haushaltssicherungskonzeptes charakterisierte Herr Aßhoff als schlüs­sig. Es sei zurückhaltend konservativ unter Berück­sich­tigung der Orientierungsdaten gerechnet worden.

Ein Haushaltssicherungskonzept dürfe nicht einseitig auf die Aufwands- oder Ertragsseite kon­zentriert sein. Wichtig sei eine Mischung aus beiden, um die Attraktivität der Kommunen er­hal­ten zu können. Dies sah er im Kamener Haushaltssicherungs­konzept verwirklicht.

Bezogen auf die Erhöhung der Grundsteuer B machte er anhand eines Bei­spieles der Stadt Hannover deutlich, dass die öffentlichen Diskussionen den Blick dafür verklärten, dass die Anhe­bung noch moderat und erträglich sei.

In Anlehnung an das Gutachten der Professoren Dr. Junkernheinrich und Dr. Lenk vertrat Herr Aßhoff ebenfalls die Auffassung, dass nur wenige Kommunen den Weg in ein ge­neh­mi­gungs­fähiges Haushaltssicherungskonzept ohne Bürgerbeitrag schaffen würden.

Die Vorteile eines genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes sah er da­rin, dass die Stadt aus den Restriktionen des Nothaushaltes heraus kom­me. Die kommunale Selbstverwaltung gewinne wieder an Bedeutung, in ge­ringem Maß seien Investitionen möglich.

 

In der Gesamtbetrachtung sah er in dem Kamener Haushalts­sicherungs­konzept ein ge­lun­genes, in sich schlüssiges Werk mit realistisch ge­schätz­ten Werten. Die dort aufgeführten Maßnahmen könne er nicht bean­standen. Einzig bei den Zugriffen auf Gewinn­aus­schüttungen bei städtischen Betei­ligungen sehe er noch Spielraum.

 

Herr Hasler erkundigte sich, ob die Kommunalaufsicht aus eigenen Erfah­rungen noch weitere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung vorschlagen könne.

 

Herr Aßhoff verwies auf die regelmäßigen Gespräche zwischen der Stadt Kamen und der Kom­munalaufsicht. Anregungen seien bereits im Haus­haltssicherungskonzept berücksichtigt worden.

 

Herr Grosch bezog sich auf das von Herrn Aßhoff genannte Beispiel der Stadt Hannover und fragte nach der genauen Steigerungsrate.

 

Herr Aßhoff legte dar, dass sich die Beispielsrechnung des Kämmerers der Stadt Hannover auf eine Steigerung des Grundsteuerhebesatzes von 530 v.H. auf 635 v.H. be­zogen habe.

 

Frau Scharrenbach fand es bedauerlich, dass das Beratungskonzept durch die Stadt Kamen nicht wahrgenommen worden sei und ihre Fraktion an den Gesprächen mit der Kom­mu­nal­aufsicht nicht habe teilnehmen können. Zur Grundsteueranhebung teile die CDU-Fraktion nicht die Mei­nung der Verwaltung, hier müsse vorrangig der soziale Faktor einer Anhe­bung gesehen werden. Für die CDU-Fraktion stellte sie die Frage in den Raum, ob wirklich alle Sparpotentiale erschöpft seien.

 

Entscheidend sei, führte Frau Dyduch aus, dass die Kommunalaufsicht sich als Partner der Kom­munen in beratender Funktion verstehe, ob im Rahmen eines offiziellen Beratungs­kon­zeptes oder in Form von Ge­sprächskontakten sei letztlich unerheblich.

Mit dem vorgelegten Haushaltssicherungskonzept ließe sich gut arbeiten und inner- sowie inter­fraktionell beraten.

 

Herr Aßhoff nahm Bezug auf die Kapazitäten der Kommunalaufsicht und machte deutlich, dass die Durchführung des Beratungskonzeptes mit vor­handenem Personal und Mitteln gestemmt wer­de. Aufgrund dessen war es der Bezirksregierung bislang nur möglich, 7 von 14 vom Stär­kungspakt be­troffene Kommunen zu betreuen. Das Augenmerk könne daher nur auf den über­schuldeten Kommunen liegen. Er stellte heraus, dass bislang einzig die Bezirksregierung Arnsberg entsprechend tätig geworden sei.