Sitzung: 20.03.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss:
Einleitend stellte Herr Bürgermeister Hupe Herrn Aßhoff vor, der aus Sicht der Bezirksregierung als obere Kommunalaufsicht zu den neuen Möglichkeiten der Gemeindeordnung in Bezug auf die Haushaltskonsolidierung berichten werde.
Herr Aßhoff kündigte einen Blick auf die Finanzsituation der Kommunen im Allgemeinen und der Stadt Kamen im Besonderen an.
Eine wichtige Neuerung sei die Änderung des § 76 Gemeindeordnung NRW, die die Erweiterung des Ausgleichszeitraumes von 3 auf 10 Jahre beinhalte. Er befürwortete diesen Weg, da bei der aktuellen Finanzausstattung der Kommunen 3 Jahre für einen strukturellen Ausgleich nicht ausreichten. Die Erweiterung des Ausgleichszeitraumes sei mit Augenmaß geschehen, wobei auch die Generationengerechtigkeit Berücksichtigung finde.
Zur weitergehenden Unterstützung finanziell geschwächter Kommunen sei das Stärkungspaktgesetz installiert worden. Allerdings sei es bei dem begrenzten Gesamtbudget i.H.v. 350 Mio. Euro nur möglich, die überschuldeten Kommunen an dem Stärkungspakt teilhaben zu lassen.
Im Regierungsbezirk Arnsberg seien 14 Kommunen in der finanziellen Lage, die Hilfe aus dem Stärkungspakt in Anspruch zu nehmen. Insgesamt flössen hier 100 Mio. Euro. Die betroffenen Kommunen müssten zusätzlich zu den eigenen Konsolidierungsanstrengungen noch weitere restriktive Maßnahmen umsetzen, die gemeinsam mit der Kommunalaufsicht erarbeitet würden.
Herr Aßhoff sah es durchaus positiv für die Kommunen, wenn diese, wie z.B. Kamen, das Stärkungspaket nicht in Anspruch nehmen müssten.
Er betonte, dass nicht der Eindruck erweckt werden solle, die Bezirksregierung sei der bessere Kämmerer. Für das Beratungsangebot spräche der objektive Blickwinkel und die interkommunalen Vergleichsmöglichkeiten.
Zur Verdeutlichung berichtete er von dem Ergebnis des Modellversuches bei der Stadt Hagen. Dort sei in Zusammenarbeit von Aufsicht und Stadt ein Konsolidierungspotential von ca. 90 Mio. Euro herausgearbeitet worden.
Nach Erweiterung und Modifizierung des Konzeptes sei es vor einem Jahr der Öffentlichkeit vorgestellt worden.
Herr Aßhoff erklärte, dass eine mögliche Anfrage des Bürgermeisters zur Teilnahme am Beratungskonzept hätte abgelehnt werden müssen, da man zunächst den Kommunen mit größter Not helfen müsste und Kamen im Vergleich zu anderen Kommunen noch gut aufgestellt sei.
Zwischen der Stadt Kamen und der Kommunalaufsicht habe jedoch ein regelmäßiger Gesprächskontakt bestanden.
Den Entwurf des neuen Haushaltssicherungskonzeptes charakterisierte Herr Aßhoff als schlüssig. Es sei zurückhaltend konservativ unter Berücksichtigung der Orientierungsdaten gerechnet worden.
Ein Haushaltssicherungskonzept dürfe nicht einseitig auf die Aufwands- oder Ertragsseite konzentriert sein. Wichtig sei eine Mischung aus beiden, um die Attraktivität der Kommunen erhalten zu können. Dies sah er im Kamener Haushaltssicherungskonzept verwirklicht.
Bezogen auf die Erhöhung der Grundsteuer B machte er anhand eines Beispieles der Stadt Hannover deutlich, dass die öffentlichen Diskussionen den Blick dafür verklärten, dass die Anhebung noch moderat und erträglich sei.
In Anlehnung an das Gutachten der Professoren Dr. Junkernheinrich und Dr. Lenk vertrat Herr Aßhoff ebenfalls die Auffassung, dass nur wenige Kommunen den Weg in ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept ohne Bürgerbeitrag schaffen würden.
Die Vorteile eines genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes sah er darin, dass die Stadt aus den Restriktionen des Nothaushaltes heraus komme. Die kommunale Selbstverwaltung gewinne wieder an Bedeutung, in geringem Maß seien Investitionen möglich.
In der Gesamtbetrachtung sah er in dem Kamener Haushaltssicherungskonzept ein gelungenes, in sich schlüssiges Werk mit realistisch geschätzten Werten. Die dort aufgeführten Maßnahmen könne er nicht beanstanden. Einzig bei den Zugriffen auf Gewinnausschüttungen bei städtischen Beteiligungen sehe er noch Spielraum.
Herr Hasler erkundigte sich, ob die Kommunalaufsicht aus eigenen Erfahrungen noch weitere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung vorschlagen könne.
Herr Aßhoff verwies auf die regelmäßigen Gespräche zwischen der Stadt Kamen und der Kommunalaufsicht. Anregungen seien bereits im Haushaltssicherungskonzept berücksichtigt worden.
Herr Grosch bezog sich auf das von Herrn Aßhoff genannte Beispiel der Stadt Hannover und fragte nach der genauen Steigerungsrate.
Herr Aßhoff legte dar, dass sich die Beispielsrechnung des Kämmerers der Stadt Hannover auf eine Steigerung des Grundsteuerhebesatzes von 530 v.H. auf 635 v.H. bezogen habe.
Frau Scharrenbach fand es bedauerlich, dass das Beratungskonzept durch die Stadt Kamen nicht wahrgenommen worden sei und ihre Fraktion an den Gesprächen mit der Kommunalaufsicht nicht habe teilnehmen können. Zur Grundsteueranhebung teile die CDU-Fraktion nicht die Meinung der Verwaltung, hier müsse vorrangig der soziale Faktor einer Anhebung gesehen werden. Für die CDU-Fraktion stellte sie die Frage in den Raum, ob wirklich alle Sparpotentiale erschöpft seien.
Entscheidend sei, führte Frau Dyduch aus, dass die Kommunalaufsicht sich als Partner der Kommunen in beratender Funktion verstehe, ob im Rahmen eines offiziellen Beratungskonzeptes oder in Form von Gesprächskontakten sei letztlich unerheblich.
Mit dem vorgelegten Haushaltssicherungskonzept ließe sich gut arbeiten und inner- sowie interfraktionell beraten.
Herr Aßhoff nahm Bezug auf die Kapazitäten der Kommunalaufsicht und machte deutlich, dass die Durchführung des Beratungskonzeptes mit vorhandenem Personal und Mitteln gestemmt werde. Aufgrund dessen war es der Bezirksregierung bislang nur möglich, 7 von 14 vom Stärkungspakt betroffene Kommunen zu betreuen. Das Augenmerk könne daher nur auf den überschuldeten Kommunen liegen. Er stellte heraus, dass bislang einzig die Bezirksregierung Arnsberg entsprechend tätig geworden sei.