Sitzung: 20.03.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Zu Beginn informierte Herr Mösgen, dass er zunächst zum Jahresabschluss 2011 und im Anschluss zum 1. Quartal 2012 mit Unterstützung einer Powerpointpräsentation (siehe Anlage) berichten werde.
Zunächst stellte er positiv fest, dass das Jahresergebnis einen geringeren Jahresfehlbetrag als 2010 ausweise.
Zur Entwicklung der Gewerbesteuer als eine wesentliche Ertragsquelle der Stadt sei festzuhalten, dass in 2011 wieder der Stand von 2009 erreicht worden sei, nachdem die Steuererträge seit dem Höchststand in 2008 stetig rückläufig gewesen seien.
Die Einkommenssteuererträge würden ebenfalls in etwa auf dem Niveau des Jahres 2009 liegen und seien im Vergleich zum Jahr 2010 gestiegen. Die Schlüsselzuweisungen seien hingegen geringer ausgefallen als in der Planung vorgesehen.
Zusammenfassend stellte der Kämmerer die Entwicklung aller ordentlichen Erträge im Vergleich zum Produktplan 2011 dar und zeigte die Veränderungen auf.
Bezogen auf die Entwicklung der wesentlichen Aufwendungen richtete er den Blick zunächst auf die Kreisumlage, die zwar 2011 einen Spitzenwert erreicht habe, jedoch um 1 Mio. Euro geringer ausgefallen sei.
Zu der Entwicklung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erklärte er die Differenz von ca. 10 Mio. Euro mit der veränderten Darstellung des durchlaufenden Postens „Kanalbenutzungsgebühren“. Die Darstellung der Kanalbenutzungsgebühren bei den ordentlichen Erträgen bzw. bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sei in Absprache mit den Wirtschaftsprüfern aufgegeben worden. Die Weiterleitung der Kanalbenutzungsgebühren an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung werde nunmehr außerhalb der Ertrags- und Aufwandsseite dargestellt.
Herr Mösgen führte weiter aus, dass die Transferaufwendungen in größerem Maß als geplant gestiegen seien. Hier bestünden jedoch kaum Einflussmöglichkeiten.
Im Anschluss gab er eine Übersicht zu den Abweichungen der ordentlichen Aufwendungen im Vergleich zum Produktplan.
Positiv stelle sich die Entwicklung der Kassenkredite im Vergleich zum Jahr 2010 dar. In 2011 sei eine deutliche Reduzierung möglich gewesen. Er schloss nicht aus, dass diese Entwicklung in diesem Jahr wieder gegenläufig sein werde.
Im Vergleich zum Stand vom 31.12.2011 sei es gelungen, die Darlehen zum Sitzungszeitpunkt geringfügig zu reduzieren. Er rechne allerdings mit einem Anstieg der Darlehen bis zum Ende diesen Jahres.
Zum Anstieg der sonstigen Finanzaufwendungen in der Übersicht zum Jahresabschluss 2011 erklärte der Kämmerer, dass der Umgang mit den vorhandenen Derivaten ursächlich sei. Die Bildung einer Rückstellung i.H.v. 4,9 Mio. Euro für die CHF-Swaps, ausgehend von dem aktuellen Marktwert, sei eine Vorsichtsmaßnahme aus kaufmännischer Sicht. Ob die Rückstellung in Anspruch genommen werden müsse, hänge vom Ausgang der Klage gegen die WestLB ab. Die Klageschrift des beauftragten Anwaltes liege mittlerweile vor und werde derzeit seitens der Verwaltung durchgearbeitet.
Frau Scharrenbach erkundigte sich nach dem durchschnittlichen Zinssatz der Liquiditätskredite, ob eine Belastungsanalyse gefertigt worden sei, ob für die CHF-Swaps des Eigenbetriebes Stadtentwässerung ebenfalls eine entsprechende Rückstellung erfolgen werde und warum die ordentlichen Erträge gesunken seien.
Aktuell sehe er kein Zinsrisiko, antwortete Herr Mösgen, so weit es gehe, würden langfristige Bindungen eingegangen und das gute Zinsklima ausgenutzt. Angaben zu einem Durchschnittswert gebe er im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung würde für die CHF-Swaps eine entsprechende Rückstellung gebildet, zu den Einzelheiten werde er im Betriebsausschuss berichten.
Zur Frage nach der Entwicklung der ordentliche Erträge erläuterte der Kämmerer, dass diese sich aus einer Vielzahl verschiedener Erträge zusammensetzten.
Frau Scharrenbach stellte fest, dass die ordentlichen Erträge um 4 Mio. Euro gesunken seien, obwohl gleichzeitig die Erträge aus der Gewerbe- und Einkommenssteuer gestiegen seien. Sie fragte, ob diese Ertragssteigerungen durch die veränderte Darstellung der Kanalbenutzungsgebühren, die an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung weitergeleitet würden, aufgehoben worden sei.
Der Kämmerer bestätigte dies und machte mit Verweis auf seine vorangegangenen Ausführungen deutlich, dass der Durchlaufposten „Kanalbenutzungsgebühren“ in der Vergangenheit sowohl auf der Ertrags- als auch Aufwandseite verbucht worden seien.
Die Bildung einer Rückstellung für die CHF-Swaps sah Herr Hasler positiv. Er erkundigte sich, ob die Rückstellung je nach Entwicklung des CHF-Swaps in den kommenden Jahren angepasst werden müsste.
Bezogen auf die vermehrten Probleme von Kommunen bei der Geldbeschaffung am Kreditmarkt fragte er nach den hiesigen Erfahrungen.
Herr Mösgen führte aus, dass es in Kamen bislang keine Probleme mit der Kreditbeschaffung gegeben habe. Lediglich eine Bank habe sich aus dem Geschäftsfeld zurückgezogen, wie er vor einiger zeit berichtet habe. Sobald ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept vorliege, stelle sich diese Problematik nicht mehr.
Zur Ermittlung der Rückstellungshöhe sei der aktuelle Marktwert gewählt worden. Da sich dieser verändere, könnte auch eine Korrektur der Rückstellung notwendig werden. Dazu führte er weiter aus, dass die Marktwertbildung den Eindruck von Beliebigkeit wecke und daher u.a. Gegenstand der Klage sei. Nach oben sei das Risiko jedoch gedeckelt und werde mit der aktuellen Rückstellung weitgehend abgefangen.
Im Folgenden berichtete der Kämmerer zur bisherigen Entwicklung im Jahr 2012. Er skizzierte den Beratungsverlauf des neuen Haushaltssicherungskonzeptes, das in der Ratssitzung am 22.03.2012 eingebracht und in der Sitzung am 24.05.2012 zur Beschlussfassung stehe. Nach Anzeige und Genehmigung bei der Kommunalaufsicht sowie gesetzlich vorgeschriebener Bekanntmachung rechne er damit, dass ca. Anfang Juli ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept vorliegen werde.
Mit der Genehmigung entfalle u.a. die Notwendigkeit der Investitionsdringlichkeitsleiste, was jedoch nicht bedeute, dass man in den nächsten Jahren von einer Investitionsdisziplin befreit sei.
Durch die Auflösung des Landtages werde sich das Inkrafttreten des GFG 2012 voraussichtlich bis zum Herbst dieses Jahres verzögern. Bis dahin würden Abschlagszahlungen ausgehend von den Werten für 2011 geleistet.
Zur Kreisumlage berichtete Herr Mösgen von einer Erhöhung um 1,3 % auf 24,7 Mio. Euro.
Die Einschätzung der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen sei schwierig. Aktuell sei eine Rückzahlung von 1,6 Mio. Euro aus Vorjahren zu verzeichnen.
Mit Blick auf die Tarifverhandlung für die Angestellten des öffentlichen Dienstes sei eine moderate Tariferhöhung bei der Haushaltsaufstellung bereits berücksichtigt worden.
Letztlich wies er noch daraufhin, dass aus 2012 aufgrund der Rückstellung für die CHF-Swaps voraussichtlich keine Gewinnausschüttung durch die SEK zu realisieren sei.
Herr Hupe betonte, dass die Rückstellung für die CHF-Swaps mit Blick auf das HSK eine reine Vorsichtsmaßnahme darstelle und aktuell hieraus keine Zahllast entstehe.