Zu Beginn informierte Herr Mösgen, dass er zu­nächst zum Jahresabschluss 2011 und im Anschluss zum 1. Quartal 2012 mit Unterstützung einer Powerpointpräsentation (siehe Anlage) be­rich­ten werde.

Zunächst stellte er positiv fest, dass das Jahresergebnis einen geringeren Jahresfehlbetrag als 2010 ausweise.

Zur Entwicklung der Gewerbesteuer als eine wesentliche Ertragsquelle der Stadt sei festzu­hal­ten, dass in 2011 wieder der Stand von 2009 erreicht worden sei, nachdem die Steuererträge seit dem Höchststand in 2008 ste­tig rückläufig gewesen seien.

Die Einkommenssteuererträge würden ebenfalls in etwa auf dem Niveau des Jahres 2009 liegen und seien im Vergleich zum Jahr 2010 gestiegen. Die Schlüsselzuweisungen seien hingegen ge­ringer ausgefallen als in der Planung vorgesehen.

Zusammenfassend stellte der Kämmerer die Entwicklung aller ordentlichen Erträge im Vergleich zum Produktplan 2011 dar und zeigte die Veränderungen auf.

Bezogen auf die Entwicklung der wesentlichen Aufwendungen richtete er den Blick zunächst auf die Kreisumlage, die zwar 2011 einen Spitzenwert erreicht habe, jedoch um 1 Mio. Euro gerin­ger ausgefallen sei.

Zu der Entwicklung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen er­klärte er die Differenz von ca. 10 Mio. Euro mit der veränderten Darstellung des durchlaufenden Postens „Kanal­benut­zungsgebühren“. Die Darstellung der Kanalbenutzungsgebühren bei den ordentlichen Erträgen bzw. bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sei in Absprache mit den Wirtschaftsprüfern aufgegeben worden. Die Weiter­leitung der Kanalbenutzungsgebühren an den Eigenbetrieb Stadtent­wässerung werde nunmehr außerhalb der Ertrags- und Aufwandsseite dar­gestellt.

Herr Mösgen führte weiter aus, dass die Transferaufwendungen in größe­rem Maß als geplant gestiegen seien. Hier bestünden jedoch kaum Ein­fluss­möglichkeiten.

Im Anschluss gab er eine Übersicht zu den Abweichungen der ordent­lichen Aufwendungen im Vergleich zum Produktplan.

Positiv stelle sich die Entwicklung der Kassenkredite im Vergleich zum Jahr 2010 dar. In 2011 sei eine deutliche Reduzierung möglich gewesen. Er schloss nicht aus, dass diese Entwicklung in diesem Jahr wie­der gegen­läufig sein werde.

Im Vergleich zum Stand vom 31.12.2011 sei es gelungen, die Darlehen zum Sit­zungs­zeitpunkt geringfügig zu redu­zie­ren. Er rechne allerdings mit einem Anstieg der Darlehen bis zum Ende diesen Jahres.

Zum Anstieg der sonstigen Finanzaufwendungen in der Übersicht zum Jah­resabschluss 2011 erklärte der Kämmerer, dass der Umgang mit den vor­handenen Derivaten ursächlich sei. Die Bil­dung einer Rückstellung i.H.v. 4,9 Mio. Euro für die CHF-Swaps, ausgehend von dem aktuel­len Marktwert, sei eine Vorsichtsmaßnahme aus kaufmännischer Sicht. Ob die Rückstel­lung in Anspruch genommen werden müsse, hänge vom Ausgang der Kla­ge gegen die WestLB ab. Die Klageschrift des be­auftragten Anwaltes liege mittlerweile vor und werde derzeit seitens der Verwaltung durchgearbeitet.

 

Frau Scharrenbach erkundigte sich nach dem durchschnittlichen Zinssatz der Liquiditätskredite, ob eine Belastungsanalyse gefertigt worden sei, ob für die CHF-Swaps des Eigenbetriebes Stadt­entwässerung ebenfalls eine entsprechende Rückstellung erfolgen werde und warum die ordentlichen Erträge gesunken seien.

 

Aktuell sehe er kein Zinsrisiko, antwortete Herr Mösgen, so weit es gehe, würden langfristige Bin­dungen eingegangen und das gute Zinsklima aus­genutzt. Angaben zu einem Durch­schnitts­wert gebe er im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

Beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung würde für die CHF-Swaps eine entsprechende Rück­stellung gebildet, zu den Einzelheiten werde er im Betriebsausschuss berichten.

Zur Frage nach der Entwicklung der ordentliche Erträge erläuterte der Käm­merer, dass diese sich aus einer Vielzahl verschiedener Erträge zusam­men­setzten.

 

Frau Scharrenbach stellte fest, dass die ordentlichen Erträge um 4 Mio. Euro gesunken seien, obwohl gleichzeitig die Erträge aus der Ge­wer­be- und Einkommenssteuer gestiegen seien. Sie fragte, ob diese Ertrags­steigerungen durch die veränderte Darstellung der Kanalbe­nutzungsge­bühren, die an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung weitergeleitet würden, aufgehoben worden sei.

 

Der Kämmerer bestätigte dies und machte mit Verweis auf seine vorangegangenen Ausführungen deutlich, dass der Durchlauf­posten „Kanalbenut­zungsgebühren“ in der Vergangenheit sowohl auf der Ertrags- als auch Aufwandseite verbucht worden seien.

 

Die Bildung einer Rückstellung für die CHF-Swaps sah Herr Hasler po­sitiv. Er erkundigte sich, ob die Rückstellung je nach Entwicklung des CHF-Swaps in den kommenden Jahren an­gepasst werden müsste.

Bezogen auf die vermehrten Probleme von Kommunen bei der Geldbe­schaf­fung am Kredit­markt fragte er nach den hiesigen Erfahrungen.

 

Herr Mösgen führte aus, dass es in Kamen bislang keine Probleme mit der Kreditbeschaffung gegeben habe. Lediglich eine Bank habe sich aus dem Geschäftsfeld zurückgezogen, wie er vor einiger zeit berichtet habe. Sobald ein genehmigtes Haus­haltssicherungskonzept vorliege, stelle sich diese Proble­ma­tik nicht mehr.

Zur Ermittlung der Rückstellungshöhe sei der aktuelle Marktwert gewählt worden. Da sich dieser verändere, könnte auch eine Korrektur der Rück­stel­lung notwendig werden. Dazu führte er wei­ter aus, dass die Marktwert­bildung den Eindruck von Beliebigkeit wecke und daher u.a. Gegen­stand der Klage sei. Nach oben sei das Risiko jedoch gedeckelt und werde mit der aktuellen Rück­stellung weitgehend abgefangen.

 

Im Folgenden berichtete der Kämmerer zur bisherigen Entwicklung im Jahr 2012. Er skizzierte den Beratungsverlauf des neuen Haushaltssicherungs­konzeptes, das in der Ratssitzung am 22.03.2012 eingebracht und in der Sitzung am 24.05.2012 zur Beschlussfassung stehe. Nach Anzeige und Genehmigung bei der Kommunal­aufsicht sowie gesetzlich vorgeschriebe­ner Be­kannt­machung rechne er damit, dass ca. Anfang Juli ein genehmig­tes Haushaltssiche­rungs­kon­zept vorliegen werde.

Mit der Genehmigung entfalle u.a. die Notwendigkeit der Investitionsdring­lichkeits­leiste, was je­doch nicht bedeute, dass man in den nächsten Jahren von einer Investitionsdisziplin befreit sei.

 

Durch die Auflösung des Landtages werde sich das Inkrafttreten des GFG 2012 voraussichtlich bis zum Herbst dieses Jahres verzögern. Bis dahin würden Abschlagszahlungen ausgehend von den Werten für 2011 geleistet.

Zur Kreisumlage berichtete Herr Mösgen von einer Erhöhung um 1,3 % auf 24,7 Mio. Euro.

Die Einschätzung der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen sei schwie­rig. Aktuell sei eine Rückzahlung von 1,6 Mio. Euro aus Vorjahren zu verzeichnen.

Mit Blick auf die Tarifverhandlung für die Angestellten des öffentlichen Diens­tes sei eine mode­rate Tarifer­höhung bei der Haushaltsaufstellung bereits berücksichtigt worden.

Letztlich wies er noch daraufhin, dass aus 2012 aufgrund der Rückstellung für die CHF-Swaps voraussichtlich keine Gewinnausschüttung durch die SEK zu realisie­ren sei.

 

Herr Hupe betonte, dass die Rückstellung für die CHF-Swaps mit Blick auf das HSK eine reine Vorsichtsmaßnahme darstelle und aktuell hieraus keine Zahllast entstehe.