Sitzung: 20.03.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Einleitend berichtete Herr Hupe zur Situation des Hellmig-Krankhauses und wies daraufhin, dass die Lage durch die Allgemeinkostenerhöhung angespannt bleibe.
Da eine Schließung von allen Beteiligten nicht gewollt werde, sei die Bildung größerer Einheiten alternativlos. Dieser Weg habe bei der Gründung der Hellmig-Krankenhaus Kamen gGmbH noch nicht offen gestanden.
Zu den genauen Rahmendaten werde der Geschäftsführer des Hellmig-Krankenhauses, Herr Vongehr, berichten.
Mit der möglichen Fusion als langfristige Lösung werde das Ziel verfolgt, die vorhandenen Arbeitsplätze für die Mitarbeiter sowie den Krankenhausstandort für die Bürger zu erhalten.
Herr Vongehr erinnerte daran, dass das Hellmig-Krankenhaus seit 130 Jahren in Kamen existiere und eine lange Tradition als kommunales Krankenhaus habe.
In den vergangenen Jahrzehnten sei das Krankenhaus verschiedene Wege zur Zukunftssicherung gegangen. Die GmbH sei im Jahr 2005 gegründet worden. Als Folge der wirtschaftlichen Situation sei im Jahr 2008 ein neuer Tarifvertrag geschlossen worden.
Er betonte, dass das Krankenhaus kein Zuschussbetrieb sein dürfe. Aktuell stelle sich die Frage nach der Kostendeckung mit Blick auf die zu erwartende Tariferhöhung, die einer Veränderungsrate von nur 1,48 % gegenüber stehe.
Das Krankenhaus sei vor die Herausforderung gestellt, mit vorhandenen Mitteln eine Zukunft mit immer höheren Ansprüchen zu stemmen. Er verwies auf die sehr ausführliche Beschlussvorlage der Verwaltung.
Mit Unterstützung einer Präsentation (siehe Anlage) wendete er sich zunächst den Leistungskennzahlen der Jahre 2009 bis 2011 zu und berichtete von den Versuchen, Prozesse im Rahmen des Möglichen zu optimieren.
Bei den Daten der Einzugsgebietstatistik werde deutlich, dass die Belegung überwiegend regional begrenzt sei. Die nähere Betrachtung der Werte aus dem Kreis Unna zeige, dass die Patienten überwiegend aus den Städten Kamen, Bergkamen und Bönen stammen würden.
Im Rahmen von Betriebsvergleichen und Benchmarks liege das Hellmig-Krankenhaus im Durchschnitt oder darüber hinaus.
Die Frage nach der Zukunftsfähigkeit bedinge für das Hellmig-Krankenhaus auch die Suche nach weiteren Kooperationsmöglichkeiten. Er verwies darauf, dass im westfälischen Ruhrgebiet mittlerweile nur noch das Hellmig-Krankenhaus und die städtische Klinik in Dortmund ausschließlich in kommunaler Hand seien.
Ausschlaggebend für die Suche nach einem geeigneten Partner seien vor allem die bestehenden Tarifverträge, die Strukturen der Mitbestimmung und das medizinische Angebot. Beim Vergleich von Krankenhäusern habe sich das Klinikum Westfalen mit dem Knappschaftskrankenhaus in Dortmund und der Klinik am Park in Lünen als vergleichbar u.a. bei der Tarifstruktur und den Arbeitnehmerrechten erwiesen. Herr Vongehr berichtete, dass sich die Fusion mit dem Knappschaftskrankenhaus Dortmund in das Klinikum Westfalen für die Klinik am Park in Lünen positiv ausgewirkt habe.
Die Leistungskennzahlen aus 2010 zeigten, dass 32,4 % der Patienten des Hellmig-Krankenhauses Knappschaftsversicherte mit einem Umsatzanteil von 38 % seien, was dem Krankenhaus eine starke Position in der Fusionsverhandlung verschaffe.
Die Krankenhausgemeinschaft Klinikum Westfalen könne ähnlich wie das Hellmig-Krankenhaus ein ausgeglichenes Wirtschaftsergebnis vorweisen. Herr Vongehr wies daraufhin, dass das Krankenhaus der kleinere Partner bei der Fusion sei, vergleichbar mit der Klinik am Park in Lünen.
Abschließend zeigt er zusammengefasst die Vorteile einer Fusion auf. Dabei stellte er heraus, dass Krankenhausgemeinschaften im Unterschied zu eigenständigen Krankenhäusern Bereiche bündeln und Synergieeffekte im Sekundärbereich erzielen könnten. Es werde keine Portalstandorte geben und die Partner verbinde das erhebliche gemeinsame Interesse die Versicherten gut zu versorgen.
Herr Hasler bezog sich auf die Betriebsaufspaltung bei Gründung der gGmbH im Jahr 2005 und erkundigte sich, ob dies auch bei anderen Kliniken vorkomme.
Herr Hupe führte aus, dass die Betriebsaufspaltung eine Kamener Besonderheit gewesen sei, für die Vergleichbarkeit der Bilanzen 2010 sei ein fiktiver Wert gebildet worden.
Herr Hasler fragt nach, wie verhindert werden könne, dass das Hellmig-Krankenhaus nach einer Fusion zu einem Portalkrankenhaus degradiert werde. Zudem stelle sich die Frage, wie sichergestellt werde, dass wichtige Entscheidungen nicht an den Gremien der Stadt Kamen vorbei entschieden würden.
Zum Portalkrankenhaus machte Herr Hupe deutlich, dass diese Fragestellung ein zentraler Bereich der Fusionsverhandlungen sei und im Gesellschaftsvertrag geregelt werden müsse.
Herr Hasler bekräftigte, dass die Entwicklung zum Portalkrankenhaus ausgeschlossen sein müsste, ansonsten könne einer Fusion nicht zugestimmt werden.
Regelungen zur Sicherstellung der Beteiligung des Rates wie Zustimmungsvorbehalte bei wichtigen Entscheidungen seien ebenfalls im Gesellschaftsvertrag zu fixieren, versicherte Herr Hupe. Er hob hervor, dass das Hellmig-Krankenhaus aufgrund des Patientenaufkommens und des hohen Anteils an Knappschaftsversicherten ein interessanter Partner für das Klinikum Westfalen sei.
Unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlage bat Herr Eisenhardt um Erläuterung der Formulierung „mit Entwicklungsperspektive“ im Abschnitt „Zielsetzungen der Fusionsverhandlung“.
Herr Hupe erläuterte, dass die Formulierung mit Absicht gewählt worden sei. Gemeint seien die möglichen Entwicklungen, die über die Erhaltung des Status quo hinausgingen z.B. die Bildung von neuen Abteilungen oder Behandlungsschwerpunkten im Verbund.
Herr Vongehr bat zu berücksichtigen, dass der Krankenhausmarkt kein freier Markt sei. Vielmehr sei die Krankenhausplanung gesetzlich und durch den Einfluss der Sozialleistungsträger geprägt. Er sah es deshalb als vorteilhaft an, wenn neben den Kommunen die Knappschaft Träger der Krankenhausgemeinschaft sei.
Herr Eisenhardt hinterfragte die Kompatibilität der Krankenhäuser des Klinikums Westfalen mit dem Hellmig-Krankenhaus und welche tatsächlichen personellen Auswirkungen eine Fusion hätte.
Sowohl die Abteilungsstruktur als auch die Tarifstruktur seien kompatibel, so Herr Hupe. Die Überleitung der Beschäftigten des Hellmig-Krankenhauses sei in einem Personalüberleitungsvertrag zu regeln, genaue Details könne er noch nicht benennen. Der Bürgermeister schloss nicht aus, dass es mit der Fusion zukünftig weitere Veränderungen aufgrund von Synergien geben werde, umso wichtiger sei die Absicherung der städtischen Einflussmöglichkeiten.
Herr Eisenhardt zeigte sich bezogen auf die hiesigen Einflussmöglichkeiten skeptisch, da das Hellmig-Krankenhaus der kleinere Fusionspartner sei. Er fragte nach, ob die Betriebsaufspaltung bei der Fusion beibehalten würde.
Es werde vorgeschlagen bei einer Fusion die Betriebsspaltung aufzugeben und das Hellmig-Krankenhaus inklusive Grundstück und Gebäude mit einzubringen, informierte Herr Hupe. Dies sei zudem kein unerheblicher Faktor zur Einflusssicherung.
Herr Hasler bat um Auskunft, wie man das Personal in den Fusionsprozess einbinden könne und wie die Belegschaft die Entwicklungen sehe.
Herr Vongehr
führte aus, dass die Mitarbeiter regelmäßig zur aktuellen Situation informiert
würden. Er berichtete von Gesprächen mit Mitarbeitern und dem
Mit Blick auf die Schwierigkeiten bei der Gründung der gGmbH, fragte Frau Scharrenbach nach dem Verbleib in der VBL-Zusatzversorgungskasse. Sie erkundigte sich, ob in Verbindung mit der Fusion anfänglich Investitionen z.B. im IT-Bereich notwendig würden und ob die Stadt Kamen dazu einen Gesellschafterbeitrag leisten müsse.
Zur Frage der VBL-Versorgungskasse informierte Herr Hupe, dass ein Ausstieg mittels einer Ablösung aus der jetzigen Versorgungskasse auf der Grundlage eines finanzmathematischen Gutachtens und ein Wechsel in die knappschaftliche Vorsorgekasse angestrebt werde. Er betonte, dass in diesem Fall die Mitarbeiteransprüche ohne Abstriche erhalten blieben. Die Ersparnis aus dem Wechsel zwischen den Modellen müsse ausreichen, um damit die Ablöse zu finanzieren.
Eine einheitliche EDV und ein einheitliches Abrechnungssystem seien zukünftig nicht verzichtbar, so Herr Vongehr. Es könne davon ausgegangen werden, dass Hard- und Software nicht unerhebliche Kosten verursachen würden, zudem werde der Umstellungsprozess längere Zeit in Anspruch nehmen.
Im Aufsichtsrat sei das detailliert zu beraten. Einen Trägerzuschuss könne er definitiv ausschließen.
Herr Hupe ergänzte, dass solche notwendigen Investitionen keinen Trägerzuschuss bedingten.
Auf die Frage von Frau Scharrenbach nach dem avisierten Fusionszeitpunkt, zeigte sich der Bürgermeister optimistisch, dass die Vorbereitungen und der Fusionsbeschluss bis Ende des Jahres soweit abgeschlossen seien, dass einer Fusion bereits zum 01.01.2013 nichts im Wege stehe. Als Orientierungshilfe diene der Fusionsvorgang der Klinik am Park in Lünen mit dem Knappschaftskrankenhaus Dortmund.
Als Knackpunkte der Fusionsverhandlungen sah er die Verhandlungen zum Gesellschaftsanteil, die Konditionen des Personalüberleitungsvertrages sowie die für die Stadt Kamen zufriedenstellende Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages.