Einleitend berichtete Herr Hupe zur Situation des Hellmig-Krankhauses und wies daraufhin, dass die Lage durch die Allgemeinkostenerhöhung ange­spannt bleibe.

Da eine Schließung von allen Beteiligten nicht gewollt werde, sei die Bil­dung größerer Einheiten alternativlos. Dieser Weg habe bei der Gründung der Hellmig-Krankenhaus Kamen gGmbH noch nicht offen gestanden.

Zu den genauen Rahmendaten werde der Geschäftsführer des Hellmig-Krankenhauses, Herr Vongehr, berichten.

Mit der möglichen Fusion als langfristige Lösung werde das Ziel verfolgt, die vorhandenen Ar­beitsplätze für die Mitarbeiter sowie den Krankenhausstandort für die Bürger zu erhalten.

 

Herr Vongehr erinnerte daran, dass das Hellmig-Krankenhaus seit 130 Jah­ren in Kamen exis­tie­re und eine lange Tradition als kommunales Krankenhaus habe.

In den vergangenen Jahrzehnten sei das Krankenhaus verschiedene Wege zur Zukunfts­siche­rung gegangen. Die GmbH sei im Jahr 2005 gegründet worden. Als Folge der wirtschaftlichen Si­tuation sei im Jahr 2008 ein neuer Tarifvertrag geschlossen worden.

Er betonte, dass das Krankenhaus kein Zuschussbetrieb sein dürfe. Aktuell stelle sich die Frage nach der Kostendeckung mit Blick auf die zu erwarten­de Tariferhöhung, die einer Veränderungs­rate von nur 1,48 % gegenüber stehe.

Das Krankenhaus sei vor die Herausforderung gestellt, mit vorhandenen Mitteln eine Zukunft mit immer höheren Ansprüchen zu stemmen. Er ver­wies auf die sehr ausführliche Beschlussvorlage der Verwaltung.

Mit Unterstützung einer Präsentation (siehe Anlage) wendete er sich zu­nächst den Leistungs­kennzahlen der Jahre 2009 bis 2011 zu und berichtete von den Versuchen, Prozesse im Rah­men des Möglichen zu optimieren.

Bei den Daten der Einzugsgebietstatistik werde deutlich, dass die Belegung überwiegend re­gional begrenzt sei. Die nähere Betrachtung der Werte aus dem Kreis Unna zeige, dass die Patienten überwiegend aus den Städten Kamen, Bergkamen und Bönen stammen würden.

Im Rahmen von Betriebsvergleichen und Benchmarks liege das Hell­mig-Krankenhaus im Durchschnitt oder darüber hinaus.

Die Frage nach der Zukunftsfähigkeit bedinge für das Hellmig-Krankenhaus auch die Suche nach weiteren Kooperationsmöglichkeiten. Er verwies da­rauf, dass im westfälischen Ruhrgebiet mittlerweile nur noch das Hellmig-Krankenhaus und die städtische Klinik in Dortmund aus­schließ­lich in kom­munaler Hand seien.

Ausschlaggebend für die Suche nach einem geeigneten Partner seien vor allem die bestehen­den Tarifverträge, die Strukturen der Mitbestimmung und das medizinische Angebot. Beim Vergleich von Krankenhäusern habe sich das Kli­nikum Westfalen mit dem Knapp­schafts­krankenhaus in Dortmund und der Klinik am Park in Lünen als vergleichbar u.a. bei der Tarif­struktur und den Ar­beit­nehmerrechten erwiesen. Herr Vongehr berichtete, dass sich die Fusion mit dem Knappschafts­krankenhaus Dortmund in das Klinikum Westfalen für die Klinik am Park in Lünen positiv aus­gewirkt habe.

Die Leistungskennzahlen aus 2010 zeigten, dass 32,4 % der Patienten des Hellmig-Kranken­hau­ses Knappschaftsversicherte mit einem Umsatzanteil von 38 % seien, was dem Kran­kenhaus eine starke Position in der Fu­sions­verhandlung verschaffe.

Die Krankenhausgemeinschaft Klinikum Westfalen könne ähnlich wie das Hellmig-Krankenhaus ein ausgeglichenes Wirtschaftsergebnis vorweisen. Herr Vongehr wies daraufhin, dass das Krankenhaus der kleinere Partner bei der Fusion sei, vergleichbar mit der Klinik am Park in Lünen.

Ab­schließend zeigt er zusammengefasst die Vorteile einer Fusion auf. Da­bei stellte er heraus, dass Krankenhausgemeinschaften im Unterschied zu eigenständigen Krankenhäusern Bereiche bündeln und Synergieeffekte im Sekundärbereich erzielen könnten. Es werde keine Portal­stand­orte geben und die Partner verbinde das erhebliche gemeinsame Interesse die Versicherten gut zu versorgen.

 

Herr Hasler bezog sich auf die Betriebsaufspaltung bei Gründung der gGmbH im Jahr 2005 und erkundigte sich, ob dies auch bei anderen Klini­ken vorkomme.

 

Herr Hupe führte aus, dass die Betriebsaufspaltung eine Kamener Beson­derheit gewesen sei, für die Vergleichbarkeit der Bilanzen 2010 sei ein fiktiver Wert gebildet worden.

 

Herr Hasler fragt nach, wie verhindert werden könne, dass das Hellmig-Krankenhaus nach einer Fusion zu einem Portalkrankenhaus degra­diert werde. Zudem stelle sich die Frage, wie sichergestellt werde, dass wichtige Entscheidungen nicht an den Gremien der Stadt Kamen vorbei entschieden würden.

 

Zum Portalkrankenhaus machte Herr Hupe deutlich, dass diese Fragestel­lung ein zentraler Be­reich der Fusionsverhandlungen sei und im Gesell­schafts­vertrag geregelt werden müsse.

 

Herr Hasler bekräftigte, dass die Entwicklung zum Portalkrankenhaus aus­geschlossen sein müsste, ansonsten könne einer Fusion nicht zugestimmt werden.

 

Regelungen zur Sicherstellung der Beteiligung des Rates wie Zustimmungsvorbehalte bei wich­tigen Ent­scheidungen seien ebenfalls im Gesellschaftsvertrag zu fixieren, versicher­te Herr Hupe. Er hob hervor, dass das Hellmig-Krankenhaus aufgrund des Patientenaufkommens und des hohen Anteils an Knapp­schaftsver­sicher­ten ein interessanter Partner für das Klinikum Westfalen sei.

 

Unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlage bat Herr Eisenhardt um Er­läuterung der Formu­lierung „mit Entwicklungsperspektive“ im Abschnitt „Ziel­setzungen der Fusionsverhandlung“.

 

Herr Hupe erläuterte, dass die Formulierung mit Absicht gewählt worden sei. Gemeint seien die möglichen Entwicklungen, die über die Erhaltung des Status quo hinaus­gingen z.B. die Bildung von neuen Abteilun­gen oder Be­handlungs­schwer­punkten im Verbund.

 

Herr Vongehr bat zu berücksichtigen, dass der Krankenhausmarkt kein freier Markt sei. Viel­mehr sei die Krankenhausplanung gesetzlich und durch den Einfluss der Sozialleistungsträger geprägt. Er sah es deshalb als vorteilhaft an, wenn neben den Kommunen die Knappschaft Träger der Kranken­haus­gemeinschaft sei.

 

Herr Eisenhardt hinterfragte die Kompatibilität der Krankenhäuser des Kli­nikums Westfalen mit dem Hellmig-Krankenhaus und welche tatsäch­lichen personellen Auswirkungen eine Fusion hätte.

 

Sowohl die Abteilungsstruktur als auch die Tarifstruktur seien kompatibel, so Herr Hupe. Die Überleitung der Beschäftigten des Hellmig-Kranken­hauses sei in einem Personalüber­leitungs­vertrag zu regeln, genaue Details könne er noch nicht benennen. Der Bürgermeister schloss nicht aus, dass es mit der Fusion zukünftig weitere Veränderungen aufgrund von Synergien geben werde, umso wich­tiger sei die Absicherung der städtischen Einflussmöglichkeiten.

 

Herr Eisenhardt zeigte sich bezogen auf die hiesigen Einflussmöglich­kei­ten skeptisch, da das Hellmig-Krankenhaus der kleinere Fusionspartner sei. Er fragte nach, ob die Betriebsauf­spal­tung bei der Fusion beibehalten würde.

 

Es werde vorgeschlagen bei einer Fusion die Betriebsspaltung aufzugeben und das Hellmig-Krankenhaus inklusive Grundstück und Gebäude mit ein­zu­bringen, informierte Herr Hupe. Dies sei zudem kein unerheblicher Faktor zur Einflusssicherung.

 

Herr Hasler bat um Auskunft, wie man das Personal in den Fusionsprozess einbinden könne und wie die Belegschaft die Entwicklungen sehe.

 

Herr Vongehr führte aus, dass die Mitarbeiter regelmäßig zur aktuellen Si­tuation informiert wür­den. Er berichtete von Gesprächen mit Mitarbeitern und dem Personalrat und zeigte auf, dass einzelne Veränderungen auf Skepsis stössen. Im Großen und Ganzen werde die Fusion von der Beleg­schaft jedoch positiv gesehen und begleitet. Der Verwal­tungs­bereich würde ohnehin beispielsweise von vielen Veränderung, u.a. der Einführung einer neuen Software, betrof­fen sein. In Gesprächen mit den Oberärzten hätten die positiven Entwicklungsmöglichkeiten deutlich im Vordergrund gestanden.

 

Mit Blick auf die Schwierigkeiten bei der Gründung der gGmbH, fragte Frau Scharrenbach nach dem Verbleib in der VBL-Zusatzversorgungskasse. Sie erkundigte sich, ob in Verbindung mit der Fusion anfänglich Investitionen z.B. im IT-Bereich notwendig würden und ob die Stadt Kamen dazu einen Gesellschafterbeitrag leisten müsse.

 

Zur Frage der VBL-Versorgungskasse informierte Herr Hupe, dass ein Aus­stieg mittels einer Ab­lö­sung aus der jetzigen Versorgungskasse auf der Grundlage eines finanzmathematischen Gut­achtens und ein Wechsel in die knappschaftliche Vor­sor­gekasse angestrebt werde. Er betonte, dass in diesem Fall die Mitarbeiteransprüche ohne Abstriche erhalten blie­ben. Die Ersparnis aus dem Wechsel zwischen den Modellen müsse ausreichen, um damit die Ablöse zu finanzieren.

 

Eine einheitliche EDV und ein einheitliches Abrechnungssystem seien zu­künf­tig nicht verzicht­bar, so Herr Vongehr. Es könne davon ausgegangen wer­den, dass Hard- und Software nicht uner­hebliche Kosten verursachen würden, zudem werde der Umstellungsprozess längere Zeit in An­spruch nehmen.

Im Aufsichtsrat sei das detailliert zu beraten. Einen Trägerzuschuss könne er definitiv aus­schlie­ßen.

 

Herr Hupe ergänzte, dass solche notwendigen Investitionen keinen Träger­zu­schuss bedingten.

 

Auf die Frage von Frau Scharrenbach nach dem avisierten Fusionszeit­punkt, zeigte sich der Bürgermeister optimistisch, dass die Vorbereitungen und der Fusionsbeschluss bis Ende des Jahres soweit abgeschlossen seien, dass einer Fusion bereits zum 01.01.2013 nichts im Wege stehe. Als Orientierungshilfe diene der Fusionsvorgang der Klinik am Park in Lünen mit dem Knappschaftskrankenhaus Dortmund.

Als Knackpunkte der Fusionsverhandlungen sah er die Verhandlungen zum Gesellschaftsanteil, die Konditionen des Personalüberleitungsvertrages so­wie die für die Stadt Kamen zufrieden­stel­lende Ausgestaltung des Gesell­schaftsvertrages.