Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied befangen.

 

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

1.   Die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 26 Ka-Me „Westick Dorf“ gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des zu ändernden Bereiches sind aus dem vorgelegten Lageplan ersichtlich).

 

2.   Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen