Sitzung: 15.03.2012 Schul- und Sportausschuss
Herr Schulamtsdirektor Forthaus
erläuterte anhand einer Präsentation (siehe Anlage 3) die wesentlichen
Eckpunkte des Konzeptes zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen
Schulversorgung im Grundschulbereich. Er wies darauf hin, dass eine gesetzliche
Umsetzung noch erforderlich sei, sich die Verabschiedung eines Schulrechtsänderungsgesetzes
jedoch aufgrund der Auflösung des Landtages verzögern wird.
Eckpunkte bildeten die Festlegung von Fortführungsgrößen für
eigenständige Schulen und Teilstandorte, die Intensivierung von
Teilstandortlösungen, die Vorgaben für die Klassenbildung sowie die Einführung
einer kommunalen Klassenrichtzahl als Höchstwert für die Bildung von
Eingangsklassen auf kommunaler Ebene. Durch die Einführung der kommunalen
Klassenrichtzahl werde sich auch das Anmeldeverfahren ändern. Durch den
Schulträger sei bis zum 15.01. eines Jahres die Zahl der zu bildenden
Eingangsklassen je Schule/Standort festzulegen.