Herr Schulamtsdirektor Forthaus erläuterte anhand einer Präsentation (siehe Anlage 3) die we­sentlichen Eckpunkte des Konzeptes zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und woh­nungsnahen Schulversorgung im Grundschulbereich. Er wies darauf hin, dass eine gesetzliche Umsetzung noch erforderlich sei, sich die Verabschiedung eines Schulrechtsänderungsgesetzes jedoch aufgrund der Auflösung des Landtages verzögern wird.

Eckpunkte bildeten die Festlegung von Fortführungsgrößen für eigenständige Schulen und Teil­standorte, die Intensivierung von Teilstandortlösungen, die Vorgaben für die Klassenbildung sowie die Einführung einer kommunalen Klassenrichtzahl als Höchstwert für die Bildung von Eingangsklassen auf kommunaler Ebene. Durch die Einführung der kommunalen Klassenricht­zahl werde sich auch das Anmeldeverfahren ändern. Durch den Schulträger sei bis zum 15.01. eines Jahres die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen je Schule/Standort festzulegen.