Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):

 

Es erklärte sich keine Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

1.   Die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 03 Ka-We „Westicker Heide“ gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des zu ändernden Bereiches sind aus dem vorgelegten Lageplan ersichtlich).

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens be­auftragt.

Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung und 3 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Wortprotokoll siehe TOP 3