Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):

 

Es erklärte sich keine Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

1.   Die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 03 Ka-Me „Uhlandstraße/Lindenallee“ gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB (Die Grenzen des räum­lichen Geltungsbereiches des zu ändernden Bereiches sind aus dem vorgelegten Lageplan ersichtlich).

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung und 3 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Die Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses folgten dem Vorschlag von Herrn Lipinski, die Tagesordnungspunkte 3 bis 8 (neu) zusammenfassend zu beraten.

 

Zu Tagesordnungspunkt 3 merkte Herr Liedtke an, dass die Bezeichnung des Bebauungsplanes Nr. 03 Ka-Me „Uhlandstraße/Lindenallee“ historisch zu sehen sei und diese noch vor der kommu­nalen Neuordnung festgesetzt worden sei. Es bestünde kein Zusammenhang zu der im Ortsteil Heeren-Werve vorhandenen Uhlandstraße. Sodann erläuterte er die vorliegenden Be­schlussvor­lagen. Mit den vorgeschlagenen Änderungsbeschlüssen würde jeweils das Verfahren eingeleitet. Alle damit angestoßenen sechs Verfahren seien ergebnisoffen. Im Verlauf des Bebauungs­plan­ver­fahrens würden unterschiedliche Aspekte einfließen. Es folgen in jedem dieser Verfahren Öffentlichkeitsbeteiligungen, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Darüber hinaus seien auch Umweltbelange und städtebauliche Belange in den Verfahren zu berücksichtigen. Insbe­son­dere erwähnte er den Bebauungsplan Nr. 3 Ka-We (TOP 4), der im Gegensatz zu den anderen vorliegenden Änderungsbeschlüssen nicht nur auf den Spielplatzbereich begrenzt werde. In die­sem Fall solle die ggf. vorhandene Nachverdichtungsmöglichkeit mit betrachtet werden. Nach Fassung der Änderungsbeschlüsse folge die Bürgerbeteiligung.

 

Herr Naujoks kritisierte die schnelle zeitliche Abfolge der Beschlüsse zu den Spielplatzschlie­ßungen in Methler und den nunmehr eingebrachten Änderungsbeschlüssen zu den Bebauungs­plänen.

 

Mit dem Hinweis auf die von Herrn Liedtke dargestellten Verfahrensabläufe entgegnete Herr Brüggemann, dass keine Eile erkennbar sei. Der Beschluss zu den Spielplatzschließungen sei mehrheitlich gefasst worden. Nunmehr sei es Aufgabe der Verwaltung, die Flächen detailliert zu untersuchen und ggf. auch einer anderen Verwendung zuzuführen. Doch zunächst seien die Vor­untersuchungen und die Beteiligungsverfahren abzuwarten. Insgesamt sei die Entwicklung der einzelnen Flächen noch vollkommen offen.

 

Das Thema sei intensiv im Jugendhilfeausschuss diskutiert worden, sagte Herr Kühnapfel. Seine Fraktion habe dies dort kritisch begleitet. Eine gänzliche Aufgabe der Spielplatzflächen wer­de als nicht sinnvoll beurteilt. Dies gelte auch für die nunmehr eingebrachte Überplanung. Mit Blick auf die Quartiersanalyse wies er auf mögliche Generationenwechsel in den Wohngebieten hin, die ggf. die Bedarfssituation ändern könnten. Darüber hinaus fehle es seiner Meinung nach in den stark verdichteten Siedlungsgebieten an Grünflächen. Nach Auffassung seiner Fraktion stün­de bei den Änderungsbeschlüssen die Schaffung von weiteren bebaubaren Flächen im Vor­dergrund. Insofern seien die Verfahren seiner Meinung nach nicht ergebnisoffen. Aus den darge­legten Gründen werde seine Fraktion daher nicht allen Änderungsbeschlüssen zustimmen. Darü­ber hinaus erachte er es als sinnvoller, die alten Bebauungspläne in Gänze zu überplanen, um im Gesamtkontext Entwicklungsmöglichkeiten auch unter Berücksichtigung der Wohnungsmarkt­ana­lyse aufzeigen zu können.

 

Frau Middendorf unterstützte die Ausführungen von Herrn Kühnapfel. Auch die Schaffung von Mehrgenerationenplätzen unter Einbeziehung z. B. von Siedlergemeinschaften vor Ort wäre eine Nutzungsoption. Ihre Fraktion werde jedoch den Änderungsbeschlüssen zustimmen. Sie erkun­digte sich, ob im Rahmen des Verfahrens auch Satzungsanpassungen erfolgen könnten.

 

Das Handlungskonzept Wohnen sei noch nicht abgeschlossen und beschlossen führte Herr Liedtke aus. Der Beschluss werde Arbeitsaufträge an die Verwaltung zur Folge haben, wie z. B. auch die Anpassung von Bebauungsplänen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse. Die vorlie­genden Änderungsbeschlüsse würden weitere ggf. erforderlich werdende Satzungsanpassungen nicht ausschließen.

 

Formal werde zunächst mit diesen Änderungsbeschlüssen nur das weitere Verfahren ange­sto­ßen, erklärte Frau Dyduch. Ob die Flächen tatsächlich einer Bebauung zugeführt werden, sei noch nicht gesichert. In diesem Zusammenhang wies sie nochmals ausdrücklich auf das Haus­haltssicherungskonzept hin. Die Kommune befinde sich im Nothaushalt; dies sei nicht zu ver­ges­sen. Gerade schon deshalb müsse man über die Nutzungsmöglichkeiten freier Flächen nach­den­ken. Die Auswahl der aufgegebenen Spielplatzflächen sei sehr sorgsam erfolgt. Die nunmehr auf­gegebenen Spielplätze seien sicherlich unterschiedlich zu charakterisieren; tlw. Brachflächen, tlw. Baulücken, tlw. Freiflächen. Sie wolle jedoch inhaltlich nicht vorgreifen. Einzelheiten seien im Verlauf des weiteren Verfahrens noch intensiv zu beraten. Darüber hinaus sei es ihrer Meinung nach auch sinnvoll, Leitlinien zur Quartiersentwicklung zu beschließen und daraus weitere Ar­beits­aufträge an die Verwaltung, unabhängig von diesen Änderungsverfahren, zu formulieren.