Zu der der Einladung beigefügten Anlage führte Herr Kosanetzki aus, dass die gesetzliche Regelung zur Umsetzung des Diskriminierungsschutzes im Allgemeinen Gleichbehandlungsge­setz (AGG), umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, zu finden sei. Das Gesetz wurde von der Bundesregierung 2006 erlassen und soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen. Zur Verwirkli­chung dieses Zieles erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskrimi­nierungsverbote verstoßen.

 

Es zielt somit auf Diskriminierung in allen öffentlichen Bereichen der Gesellschaft ab.

 

Zwar schreibt das AGG nur die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle auf Bundesebene vor, doch, so die Auffassung des Landesintegrationsrates, sollen sich lokale Antidiskriminie­rungsstellen als sinnvoll erachtet haben.

 

Ergänzend dazu fügte Herr Kosanetzki an, dass unter der Schirmherrschaft der AWO in Kamen unter der Bezeichnung „Notinseln“ ein Netzwerk von Geschäften und Läden entstanden sei, in denen Kinder bei Gefahr, und dazu gehöre auch Diskriminierung von Schwächeren, zuflucht suchen können. Die Läden haben zur Kennzeichnung an ihrer Eingangstür das „Notinsel“-Zei­chen angebracht. Ansprechpartner im Rathaus Kamen sei Herr Peske vom Fachbereich Ju­gend, Schule und Sport.

 

Zur Beantwortung der Frage 1.c) fragte Frau Lenkenhoff an, ob diese Schulung wiederholt werden könne und das man den Anteil der Teilnehmer doch erhöhen solle.

Im übrigen wäre es wünschenswert, das Ergebnis der Umfrage des Landesintegrationsrates dem Integrationsrat mitzuteilen.

Herr Kosanetzki sagte dazu, dass die damalige Schulung vom Multikulturellen Forum auf Kreisebene initiiert worden sei und er sich darüber informieren müsse, inwieweit eine Wieder­holung dieser Schulungsmaßnahme angedacht sei.

Das Ergebnis der Umfrage werde dem Integrationsrat nach Veröffentlichung bekannt gegeben.

 

Herr Kuru ergänzte dazu, dass sicherlich auch andere Institutionen Schulungsmaßnahmen zu diesem Thema anböten.