Herr Rest ist der zuständige Bereichsleiter für das Angebot „Ambulant Betreutes Wohnen“ des Ev.-Perthes-Werkes. Nach seiner Einschätzung ist das Angebot nicht ausreichend bekannt und es bestehen häufig falsche Vorstellungen darüber. Gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen gesellschaftlichen Diskussion über das Thema Inklusion halte er die Vorstellung dieser Wohn­form für besonders interessant.

Das Ambulant Betreute Wohnen bietet Beratung und Unterstützung für Menschen mit psy­chischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen oder schwerwiegenden, andauernden Abhängigkeitserkrankungen (Alkohol). Kostenträger ist in der Regel der Landschaftsverband Westfalen-Lippe auf Grundlage der §§ 53/54 SGB XII.
Unter Ambulant Betreutem Wohnen ist das selbständige Wohnen in einer eigenen Wohnung mit fachlicher Unterstützung zu verstehen. Beratung und Unterstützung erfolgt in den Bereichen Haus­halt, Orientierung im Umfeld der Wohnung, Arbeit und Beschäftigung, Bewältigung von Kri­sen, Umgang mit Ämtern und Behörden, Gesundheit etc.

 

Seit 2007 biete das Perthes-Werk die Betreuung dieser Wohnform an. Zum Sitzungszeitpunkt nah­men 18 Personen das Angebot in Anspruch. 17 hiervon wiesen geistige Behinderungen auf, eine Person ist aufgrund psychischer Störung behindert. Das Perthes-Werk habe erst im Som­mer 2011 die Zulassung für die Betreuung psychisch behinderter Menschen erhalten. Von daher befinde man sich auf diesem Sektor noch in der Aufbauphase. Die Betreuung seitens des Pröb­sting­hauses leiste er zusammen mit einem Sozialpädagogen und 2 Hauswirtschaftskräften. Unter­stützend sei man auch für das Haus Mühlbach tätig.

 

Das Hauptaugenmerk werde auf eine zielgerichtete Unterstützung und Förderung der zu be­treu­enden Personen gerichtet. Einleitend werde ein Hilfeplan erstellt, der auch notwendig für die Be­an­tragung der Aufnahme in das Hilfsangebot ist. Der Hilfeplan decke im wesentlichen 5 Be­reiche ab:

 

1.    Im lebenspraktischen Bereich werden z.B. Anleitungen zur Erledigung von Einkäufen und Wohnungsreinigung gegeben. Ebenfalls wird die Übernahme von Verantwortung wie Entrichtung von Mietzahlungen etc. vermittelt.

2.    Auf dem Sektor Arbeit und Beschäftigung wird Hilfestellung z.B. bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes auch auf dem 1. Arbeitsmarkt gegeben. Trainiert wird auch die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.

3.    Gesundheitlicher Bereich (Hygiene, Arztbesuche, Medikamente)

4.    Gestaltung sozialer Beziehungen

5.    Freizeitgestaltung (Motivation zu eigenen Hobbies, körperliche Bewegung)

 

In Bezug auf die Freizeitgestaltung wies Herr Rest auf den im Jahr 2007 eingerichteten Treff­punkt an der Weststraße hin. Dieser ist mit einer eigenen Küche, Theke und Waschgelegen­hei­ten ausgestattet. Er soll dazu beitragen, dass die behinderten Menschen nicht vereinsamen und das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft erleben. Hier werden auch gemein­schaft­liche Veranstaltungen geplant und initiiert. So gehe man z.B. einmal pro Monat zum Kegeln oder besuche gemeinsam die Disco der Lebenshilfe.

 

Die Möglichkeit, am Wochenende einen Treffpunkt zu haben, bewertet Herr Rest als besonders wichtig, da an diesen Tagen die normale Tagesstruktur, die häufig aus einem Werkstattbesuch besteht, wegfällt.

 

Die Besuche im Treffpunkt würden auch der sozialen Entwicklung und Gestaltung dienen. Exem­plarisch erwähnte Herr Rest das Vermitteln der Akzeptanz anderer sowie die Streit­schu­lung.

Das Angebot im Treffpunkt solle weiter ausgebaut werden. Für das Jahr 2012 sei eine Ausstel­lung unter dem Motto „ Meine Stadt Kamen“ geplant.

 

Herr Rest erläuterte danach das Verfahren zur Aufnahme in das Betreute Wohnen. Einleitend finden zwei Gesprächsrunden statt. Im Anschluss daran wird der bereits oben erwähnte Hilfe­plan erarbeitet und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe übersandt. Die Entscheidung über die Aufnahme in das Betreute Wohnen wird dann von einer beim Kreis Unna angesiedelten Clearing­stelle getroffen, in der u.a. Vertreter des LWL und des Kreises als örtlichem Träger der Sozialhilfe sitzen. Hier wird auch festgelegt, in welchem Umfang die Betreuung stattfinden soll. Herr Rest teilte mit, dass durchschnittlich 5 Fachleistungsstunden pro Woche bewilligt würden. Kostenträger ist in der Regel der Landschaftsverband; unter gewissen Voraussetzungen wird jedoch ein Einkommenseinsatz gefordert.

Für die Betreuung ist es nicht zwingend notwendig, dass der Hilfebedürftige eine eigene Woh­nung besitzt. Die Betreuung kann auch innerhalb der Familie des behinderten Menschen ge­leistet werden.

Resümierend stellte Herr Rest  fest, dass oberstes Ziel dieser Hilfe die Verselbständigung des behinderten Menschen ist.

 

Frau Jung bat um Mitteilung einer Telefonnummer, unter der Kontakt aufgenommen werden kann.

 

Protokollnotiz:

Die Rufnummer lautet: 02307 2871610

 

 

Frau Hartig erkundigte sich nach der Alterstruktur des betreuten Personenkreises sowie da­nach, ab welchem Alter die Betreuung möglich sei.

 

Herr Rest teilte mit, dass sich die Altersstruktur vom 21. – 60. Lebensjahr erstrecke. Das Min­dest­alter betrage 18 Jahre.

 

Frau Hartig fragte nach, über welchen Zeitraum die Betreuung sich erfahrungsgemäß erstrecke.

 

Herr Rest erwiderte, dass er keine konkreten Zeiten nennen könne, da die Betreuung das Ziel ha­be, den hilfebedürftigen Menschen zu verselbständigen.

 

Herr Fuhrmann fragte nach, welche Leistungskapazität vorgehalten werde.

 

Herr Rest erwiderte, dass mehr als die zur Zeit betreuten 18 Personen mit dem vorhandenen Per­sonal nicht geschultert werden könnten. Die Aufnahme weiterer Personen ins Betreute Woh­nen wäre mit der Einstellung neuen Personals verbunden.

 

Frau van Lück fragte nach, ob diese Betreuung auch für lernbehinderte Menschen möglich sei.

 

Herr Rest bejahte dies unter Verweis auf die ähnliche Problemlage bei geistig behinderten Men­schen.

 

Frau van Lück erkundigte sich, wie die Möglichkeiten für körperbehinderte Menschen aussehen würden.

 

Herr Rest verwies darauf, dass das vorhandene Personal nur leichtere pflegerische Dienste ver­richten könne. Sollte die körperliche Behinderung nicht zu stark ausgeprägt sein und die übrigen Voraussetzungen vorliegen, bestünde die Möglichkeit der Aufnahme ins Betreute Wohnen.

 

Frau Petra Jung fragte nach, ob der Treffpunkt an der Weststraße allgemein zugänglich sei. 

 

Herr Rest entgegnete, dass dem so sei. Im Treffpunkt würde auch im kleineren Umfang Essen angeboten. Die hierbei erzielten Entgelte vermittelten den behinderten Menschen ein Gefühl der Wertschätzung ihrer geleisteten Arbeit.

 

Frau Petra Jung meinte, dass die Öffnung für den Publikumsverkehr wohl auch einer  Cliquen­bildung entgegenwirke.

 

Herr Rest bestätigte diese Annahme.

 

Herr Henning wies darauf hin, dass die Mitarbeiter des Perthes-Werkes mit den betreuten Per­sonen einkaufen gehen würden und fragte nach, ob die behinderten Menschen über Geldmittel verfügen würden.

 

Herr Rest erwiderte, dass den behinderten Menschen in aller Regel ein gesetzlicher Betreuer bei­seite gestellt würde. Mit diesem stehe man in Kooperation. Seine Kollegen und er würden eine Haushaltskasse einrichten und den Umgang damit mit den behinderten Menschen üben.

 

Frau Jung dankte Herrn Rest für seinen informativen Vortrag.