Herr Völkel teilte mit, dass die bisherige Freifahrtenregelung für schwerbehinderte Menschen zum 01.09.2011 geändert worden sei. Die Beschränkung auf einen Radius von 50 Kilometer wurde gestrichen, so dass nunmehr Nahverkehrszüge bei Vorliegen der sonstigen Voraus­setzun­gen kostenlos bundesweit benutzt werden können.

 

Frau Dörlemann fragte nach, ob die Freifahrtenregelung auch für Busse gelte.

 

Herr Völkel bestätigte dies.