Sitzung: 06.12.2011 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 105/2011
Der Vorschlag des Bürgermeisters, im Folgenden einzeln über die
Punkte A bis C und zum Schluss insgesamt über die Punkte von A bis D abstimmen
zu lassen, fand die Zustimmung des Rates.
Beschluss:
- Die
Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen wird beschlossen.
- Das fortgeschriebene
Haushaltssicherungskonzept 2012 wird - wie vorgelegt - beschlossen.
- Die Dringlichkeitsliste der Stadt Kamen und der Stadtentwässerung Kamen für Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen der HSK – Kommunen nach § 82 GO NRW für
das Haushaltsjahr 2012 wird beschlossen.
- Die vorstehenden Beschlüsse werden mit dem Auftrag an die Verwaltung verbunden, zur nächsten Sitzung des Rates einen erneuten Satzungsbeschluss mit einem überarbeiteten Haushaltssicherungskonzept herbeizuführen. Ziel dieses Beschlusses soll die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes unter Berücksichtigung der Änderung des § 76 GO NRW sein.
Abstimmungsergebnis zu A: bei 18 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Abstimmungsergebnis zu B: bei 18 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Abstimmungsergebnis zu C: bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Abstimmungsergebnis zu A bis D: bei 18 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Einleitend informierte Herr Mösgen, dass dem Rat im März 2012 ein neues Haushaltssicherungskonzept vorgelegt werde, welches unter Nutzung der neuen Möglichkeiten des § 76 GO NRW einen Haushaltsausgleich bis spätestens zum Ende des Jahres 2022 darstellen werde.
Dem Verfahrensvorschlag des Bürgermeisters, zunächst die Haushaltsreden zu halten, im Anschluss die Diskussion zum Haushalt zu führen und zum Schluss den Antrag zu diskutieren, wurde zugestimmt.
Für die SPD-Fraktion gab Frau Dyduch eine Stellungnahme zur Haushaltssatzung ab
(siehe Redebeitrag –
Anlage 6 der Niederschrift).
Frau Scharrenbach nahm für die CDU-Fraktion kritisch Stellung zur Haushaltssatzung
(siehe Redebeitrag –
Anlage 7 der Niederschrift).
Frau Werning erklärte die Ablehnung des Haushaltes für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
(siehe Redebeitrag –
Anlage 8 der Niederschrift).
Für die FDP-Fraktion legte Frau Schaumann die ablehnende Haltung zur Haushaltssatzung dar
(siehe Redebeitrag –
Anlage 9 der Niederschrift).
Herr Grosch bewertete die Haushaltssatzung für die Fraktion Die Linke / GAL
(siehe Redebeitrag –
Anlage 10 der Niederschrift).
Herr Kloß lehnte in seiner Stellungnahme die Haushaltssatzung ab
(siehe Redebeitrag –
Anlage 11 der Niederschrift).
Bezogen auf den Antrag der CDU-Fraktion zur Nutzung des Kommunalen Beratungskonzeptes der Bezirksregierung Arnsberg, richtete Frau Scharrenbach den Blick auf die Vorteile des Beratungskonzeptes. Es sei nicht nur kostenlos, bei der Bezirksregierung liege zudem eine hohe Fachkenntnis vor und es eröffne Vergleichsmöglichkeiten. Sie kritisierte, dass die Fraktionen von der Verwaltung nicht über dieses Angebot informiert worden seien.
Frau Dyduch stellte sich hinter die Vorgehensweise der Verwaltung, da sie die ausreichende Kompetenz innerhalb der Verwaltung gegeben sehe. Sie kritisierte das Verhalten der CDU-Fraktion, ausschließlich Kritik zu üben ohne selbst konstruktive Vorschläge einzubringen.
Frau Scharrenbach entgegnete, dass alle Fraktionen, ausgenommen die SPD-Fraktion, laufend Anträge zu den verschiedensten Sachthemen stellen würden. Die SPD-Fraktion lehne diese Anträge jedoch regelmäßig ab, ein Entgegenkommen sei nicht zu erkennen.
Aufgrund positiver Erfahrungen aus einzelnen Fachausschüssen forderte sie regelmäßige Informationen zu den Entwicklungen der einzelnen Produkte in allen Fachausschüssen ein.
Herr Kühnapfel hielt die Wahrnehmung des Beratungsangebotes grundsätzlich für hilfreich. Neben der Beratungsfunktion und den Hilfestellungen, könne er sich vorstellen, dass auf diese Weise größere Transparenz hergestellt werden könne. Dadurch erhoffe er sich zudem eine frühere Beteiligung der Fraktionen. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen unterstütze den Antrag.
Frau Dyduch hob hervor, dass sie sich durch die Verwaltung ausreichend informiert fühle. Um konstruktive Vorschläge zu entwickeln, schlug sie gemeinsame Gespräche aller Fraktionen zum Anfang des nächsten Jahres vor. Sie erinnerte an die Verantwortung der Politik gegenüber der Stadt und den Bürgern.
Die Verwaltung sah sie so gut aufgestellt, dass ein externes Beratungsangebot nicht notwendig sei.
Unter Bezugnahme auf die Aussage von Frau Scharrenbach zur kritischen Hinterfragung der Arbeit der SPD-Fraktion durch die Oppositionsfraktionen, verwies Herr Eckardt auf das Ergebnis der letzten Kommunalwahl, das eindeutig zeige, wie zufrieden die Bürger mit der Arbeit der SPD-Fraktion seien.
Frau Schaumann stimmte in der Forderung nach neuen Ideen und größerer Transparenz mit Herrn Kühnapfel überein.
Um die Folgen aus der Wahrnehmung des Beratungsangebotes für die Stadt deutlich zu machen, erläuterte Herr Hupe die Eckpunkte des Konzeptes. Als Zeitschiene für die Grunderarbeitung würden sechs Monate angesetzt. Zu den Themenfeldern zähle der Personalbereich, die interkommunale Zusammenarbeit, kommunale Beteiligungen, zumutbare Ertragssteigerungen und der Bereich der freiwilligen Leistungen. Da die aufgeführten Themen in Kamen bereits seit Jahren bearbeitet würden, bringe das Konzept nur eine weitere Formalisierung mit sich.
Der Bürgermeister machte deutlich, dass die Verwaltung während der Erarbeitung des neuen Haushaltssicherungskonzeptes sowieso in intensivem Kontakt zum Kreis Unna und der Bezirksregierung stehe. Trotz nicht unproblematischer 10-jähriger Prognose, bestehe die Chance mit belastbaren Zahlen den Haushaltsausgleich zu erreichen.
Herr Grosch erklärte, dass die Fraktion Die Linke / GAL dem Antrag eher skeptisch gegenüberstehe. Er befürchtete, dass die hiesigen Erfahrungswerte zu wenig Berücksichtigung fänden. Der Kritik an dem Verhalten der SPD-Fraktion stimmte er zu.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, ließ der Bürgermeister zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.
Beschluss:
Dem Antrag der CDU-Fraktion zur Wahrnehmung des Kommunalen Beratungskonzeptes der Bezirksregierung Arnsberg wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: mit 27 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt