Einleitend wies Herr Eckardt darauf hin, dass er bereits in der Ratssitzung am 20.10.2011 ge­beten habe, die Auswirkungen des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes auf die Tagesordnung der jetzigen Ausschusssitzung zu nehmen.

 

Herr Brüggemann berichtete, dass keine neuen Erkenntnisse vorliegen würden. Die neuen Richtlinien zur Umsetzung der Gesetzesänderung müssten weiterhin abgewartet werden. Damit sei auch eine Klarstellung und Präzision einzelner Formulierungen erwartet, z.B. über die unter­schiedlichen Ausgangslagen nach Gemeinde- und Siedlungsstruktur wie auch Schülerzahlen.

 

Zur Klarstellung von Begriffsbestimmungen zitierte Herr Brüggemann aus dem Entschließungs­antrag „Kurze Beine – kurze Wege“ der Landtagsfraktionen der CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

 

Danach beauftragt der Landtag die Landesregierung u.a.

 

„in Beratung mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Gesamtkonzept vorzulegen, das unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung auf folgende Zielsetzungen aus­gerichtet ist:

-       Erhalt eines dauerhaft finanzierbaren wohnungsnahen Schulangebots,

-       Vermeidung von sehr großen Klassen an den Grundschulen (d. h. Klassen mit mehr als 29 Schülerinnen und Schülern),

-       Herstellung einer regional ausgewogenen Unterrichtsversorgung unter Beachtung der besonderen Bedingungen im ländlichen Raum.

 

Darüber hinaus wird die Landesregierung gebeten,

-       zukunftsfeste Regelungen für die Klassenbildung einzuführen sowie

-       mit der Festlegung einer, kommunalen Klassenrichtzahl als Höchstgrenze für die zu bil­denden Eingangsklassen verlässliche und zukunftsfeste Rahmenbedingungen für die Schulentwicklungsplanung zu schaffen. Dabei ist kleineren Kommunen im ländli­chen Raum ein erhöhter Spielraum einzuräumen. Die bestehenden regionalen Dispa­ritäten im Hinblick auf die Klassenbildung und das Schulangebot sollen schrittweise und in Kooperation mit den Kommunen abgebaut werden (regional ausgewogene Unterrichtsversorgung).

 

Die Landesregierung wird gebeten, das Gesamtkonzept dem Landtag bis zum Jahresende vorzulegen und nach dessen Zustimmung die entsprechenden rechtlichen Regelungen so zeitig auf den Weg zu bringen, dass eine Umsetzung zu dem im November 2012 stattfin­denden Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2013/14 gewährleistet ist.“

 

Herr Brüggemann hob hervor, dass erst nach Vorlage des Gesamtkonzeptes der Landesregie­rung zum Jahresende eine Präzisierung in den schulgesetzlichen Regelungen erfolge. Sobald diese vorliegen, werde die Verwaltung über die Auswirkungen in der nachfolgenden Sitzung des Schul- und Sportausschusses informieren.
Ein Auszug aus der nichtamtlichen Fassung des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes werde dem Protokoll als Anlage beigefügt (Anlage I).

 

Sollten sich aus den neuen Richtlinien neue Perspektiven über das Schuljahr 2012/13 zur Klas­senbildung am Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule ergeben, so Herr Brüggemann, werde die Verwaltung die parlamentarischen Gremien informieren.

 

Frau Scharrenbach hob den auf Landesebene bestehenden Konsens zu der Kernaussage „kurze Beine, kurze Wege“ hervor. Sie hätte sich gewünscht, dass auch im Rat der Stadt Kamen hierüber ein Konsens in Bezug auf den Erhalt kleiner Grundschulstandorte gefunden worden wäre.
Sie wies darauf hin, dass eine verpflichtende Anwendung der Regelungen des 6. Schulrechts­änderungsgesetzes zum Schuljahr 2013/14 bestehe, eine Anwendung aber auch bereits zum Schuljahr 2012/13 ermöglicht werde. Sollten die schulgesetzlichen Regelungen rechtzeitig vor­liegen, sollte mit Blick auf den Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule eine schnellstmögliche Anwendung erfolgen. Insoweit sei es weiterhin zu bedauern, dass eine Wiederholung des An­meldeverfahrens, wie von der CDU-Fraktion gefordert, nicht zugelassen worden sei.

 

Herr Klanke begrüßte ebenfalls den Schulkonsens auf Landesebene. Hinsichtlich einer wohn­ortnahen Versorgung im ländlichen Raum könne es aber nur um den Erhalt eines Schulstand­ortes gehen, wenn in einem Ortsteil keine weitere Schule bestehe. Er wies nochmals darauf hin, dass eine Beschulung der zwei Eingangsklassen der Astrid-Lindgren-Schule in Abstimmung mit Schulleitung und Schulaufsicht aus pädagogischen Gründen an der Stammschule erfolge. An­sonsten seien die seitens der CDU-Fraktion vorgebrachten Argumente eine Wiederholung der bereits in der letzten Ausschusssitzung und im Rat geführten Debatte.

 

Es sei müßig, so Herr Eckardt, Spekulationen ohne die gesetzlichen Grundlagen anzustellen. Die Entscheidungen zum Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule seien auch unter pädagogi­schen Gesichtspunkten getroffen worden.

 

Herr Fuhrmann erklärte, dass alle Fraktionen des Landtages betont hätten, dass die Bildung kleiner Klassen auch aus pädagogischen Gründen sinnvoll sei. Insoweit seien die zum Teil­standort vorgebrachten pädagogischen Argumente aus seiner Sicht nicht nachvollziehbar.

 

Herr Forthaus wies darauf hin, dass ein Konzept zur Umsetzung des 6. Schulrechtsänderungs­gesetzes noch nicht vorliege und so lange die gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Schulaufsicht anzuwenden seien.
Im Übrigen sei eine Anmeldung nur für eine Schule, jedoch nicht für eine Klasse möglich.

 

Das von der Landesregierung zu erarbeitende Konzept werde mit den Schulträgern abgestimmt. Es sei jedoch schon jetzt absehbar, dass die Selbstständigkeit der Kommunen erweitert werde.