In der Anmelderunde zum Schuljahr 2012/13 sei eine getrennte Anmeldung zur Stammschule bzw. zum Teilstandort an der Astrid-Lindgren-Schule, so Frau Scharrenbach, nicht möglich gewesen. Von der Verwaltung würden nunmehr jedoch für den Teilstandort 14 Anmeldungen ausgewiesen. Sie fragte, wie diese Zahlen zustande gekommen seien.

 

Herr Brüggemann wies darauf hin, dass die Eltern in dem von der Verwaltung zugesandten Anschreiben zur Anmeldung darauf hingewiesen wurden, dass mit Blick auf die 2-Zügigkeit nach Abstimmung mit dem Schulamt für den Kreis Unna und der Schulleitung die Beschulung der zwei Eingangsklassen an der Stammschule erfolge. Der Teilstandort sei Bestandteil der Schul­landschaft. Er gehöre zur Astrid-Lindgren-Schule. Aus Gründen der Transparenz und des Schulgebäudebestandes habe man den Teilstandort nicht von der Liste nehmen wollen. Dass aber eine Beschulung an diesem Standort bei nur zwei Eingangsklassen nicht möglich ist, sei deut­lich formuliert worden. Die Eltern hätten offensichtlich trotz dieses Hinweises ihr Interesse für eine Anmeldung am Teilstandort bekunden wollen. Es bleibe jedoch weiterhin bei einer Be­schulung an der Stammschule.

 

Auf Nachfrage von Frau Möller, wie die hohe Zahl Antragskinder an der Friedrich-Ebert-Schule zustande käme, teilte Herr Güldenhaupt mit, dass eine Analyse nicht möglich sei.