Herr Völkel informierte über das Bildungs- und Teilhabepaket. Er wies darauf hin, dass in der letzten Sitzung des Familien- und Sozialausschusses Herr Diekmännken über die Inhalte und  Umsetzung des Paketes vorgetragen habe. Nunmehr wolle er die seitdem eingetretene Ent­wicklung darstellen. Im Gremium sei seinerzeit die Befürchtung geäußert worden, dass infolge mangelhafter Informationspolitik zahlreiche berechtigte Personen die Antragstellung versäumen würden. In Kenntnis dieses Mangels sei eine Informationsoffensive gestartet worden.

Anhand einer der Niederschrift in Kopie beigefügten Powerpointpräsentation erläuterte Herr Völkel zunächst die Entwicklung der Antragszahlen aufgeschlüsselt nach dem auf das Jobcenter und den Kreis Unna entfallenden Anteil. Hierbei wurde jedoch die auf das Schulbedarfspaket entfallende Zahl der Anträge unberücksichtigt gelassen, da diese Zahlungen für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII automatisiert geleistet würden. Enthalten hierin sind allerdings die Anträge der Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag. In der letzten Sitzung stellte sich noch die Frage nach der Zuständigkeit für diese beiden Personenkreise. Sie liegt nun beim Kreis Unna. 

Anhand einer weiteren Folie schlüsselte Herr Völkel die beim Jobcenter und der Kreisverwaltung Unna gestellten Anträge nach ihrem Entstehungsgrund auf. Das sich hier ergebende Ranking sei so zu erwarten gewesen. Eine weitere Übersicht zeigte, dass die auf Kamener Antragsteller entfallenden Anträge in der Rangfolge der Häufigkeit  der Verteilung auf die Paketbestandteile dem kreisweiten Bild entsprächen. In Summe wurden 20.950 Anträge gestellt. Herr Diekmännken hatte in der Sitzung eine geschätzte Prognose von 22.000 Anträgen in den Raum gestellt.

Herr Völkel  wies darauf hin, dass in der letzten Ausschusssitzung die Frage nach der Behand­lung der Asylantenkinder gestellt wurde. Unstreitig war schon damals die Behandlung der Per­sonen, die aufgrund des § 2 AsylbLG analog Leistungen nach dem SGB XII erhalten.

 

Eher negativ zu sehen war zum damaligen Zeitpunkt die Anwendbarkeit des Bildungs- und Teil­habepaketes auf die Personen, denen Leistungen nach § 3 AsylbLG zustehen.

Die Stadt Kamen hat für ihren Zuständigkeitsbereich entschieden, dass die betreffenden Kinder in gleichem Umfang Leistungen nach dem BUT erhalten sollen.

Zwischenzeitlich hat das Land Nordrhein-Westfalen den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ eingerichtet. Zielgruppe sind hier im wesentlichen die Kinder, die Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten. Gewährt werden Leistungen für die Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpfle­gung. Dem Grunde nach hätte die Stadt Kamen 20% der anfallenden Kosten selbst zu tragen. Es besteht für Kommunen in der Haushaltssicherung jedoch die Möglichkeit der Entbindung von der Verpflichtung zur Tragung des Eigenanteils. Der notwendige Antrag wurde seitens der Stadt Kamen gestellt und positiv beschieden.

 

Weiterhin sprach Herr Völkel an, dass in der zweiten Sitzung des Jahres 2010 im Ausschuss das Modellprojekt Bürgerarbeit vorgestellt worden sei. In Auswirkung dieses Projektes wurden zum 15.7.2011 6 Personen eingestellt, die seitdem Bürgerarbeit leisten.