Herr Hasler erläuterte den CDU-Antrag, der den Mitgliedern des Ausschusses in Kopie zur Ver­fügung gestellt wurde und diesem Protokoll als Anlage 2 beigefügt ist. Kern des Antrages ist die Frage nach den Ständen und Veränderungen der Grundwasserspiegel in Kamen und deren evtl. Auswirkungen auf Gebäude. Die CDU-Fraktion schlägt vor, ein entsprechendes Kataster zu erstellen, dass z. Bsp. bei der Planung von neuen Wohnbaugebieten herangezogen werden kann.

 

Der technische Leiter des Eigenbetriebes, Herr Jungmann wies vorab darauf hin, dass der An­trag an einen anderen Ausschuss gestellt worden sei, die Zuständigkeit jedoch beim Be­triebsausschuss liege. Allgemein sei Grundwasser bei allen Baumaßnahmen, die in den Boden eingreifen, zu beachten. Vor jeder Maßnahme würde daher seitens des Eigenbetriebes, und sollte auch bei jeder anderen Baumaßnahme, eine Baugrunduntersuchung durchgeführt wer­den. Bei der Maßnahme „Im Hagen“ seien z. Bsp. die Aussagen des entsprechenden Boden­gutachtens ausschlaggebend gewesen für die Festlegung der Verbauart und der Bauweise. Aus allen bisherigen durchgeführten Kanalbaumaßnahmen lägen Aussagen über Grundwasser­stände vor. In § 51 a Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) werde der Umgang mit Nieder­schlagswasser geregelt. Der Gesetzgeber verlange im Genehmigungsverfahren von Versicke­rungsanlagen konkrete Kenntnisse über die Situation der Grundwasserstände. Somit lägen dem Eigenbetrieb aus den Antragsunterlagen auch hier ausreichende Hinweise und Informationen vor. Nach Aussage des technischen Leiters sei geplant, alle bekannten Grundwasserstände ab 2012 systematisch zu erfassen und ins Internet einzustellen. Zur Zeit sei es noch nicht möglich, sozu­sagen auf Knopfdruck die Grundwasserstände anzurufen, dies sei aber für die Zukunft geplant.

 

Herr Jungmann führte weiter aus, dass Grundwasserabsenkungen bekanntermaßen auch zu Setzungsschäden führen können und daher bei den Kanalbauarbeiten regelmäßig baubeglei­tende Beweissicherungsverfahren durchgeführt würden.

 

Herr Fuhrmann bemerkte, dass insbesondere bei Neubaugebieten Grundwasserstände eine hohe Bedeutung haben. Herr Jungmann erklärte, dass bei Bebauungsplänen Grundwasserver­hältnisse zu den Standardinformationen gehörten und bei der Bauausführung zu beachten seien. Bei Altbeständen könnten nach einer entsprechenden Abwägung der vorliegenden be­kannten Grundwasserstände Drainagen evtl. auch weiter betrieben werden.

 

Herr Kasperidus bewertete die systematische Ermittlung von Grundwasserdaten und den Auf­bau eines entsprechenden Informationssystems eher als Geschäft der laufenden Verwaltung.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Kasperidus zu evtl. Schäden bei dem Freibad Heeren durch Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen des Lippeverbandes erläuterte Herr Jungmann, dass der Verband bei dem Bau des Sesekeabfangsammlers entlang des Mühlbaches eine Grundwasserabsenkung vornehmen musste, die sich jedoch nicht auf das Freibadgelände in Heeren ausgewirkt habe. Bei der Sesekerenaturierung selbst, sei jedoch keine Sohlenanhebung erfolgt, aus der eine Grundwassererhöhung resultieren könne.

 

Herr Hasler stellte nach den Mitteilungen der Verwaltung und der Diskussion den CDU-Antrag zurück, um den neuen Sachstand zunächst in der eigenen Fraktion nochmals zu beraten.