Sitzung: 22.09.2011 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 069/2011
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung NRW in der derzeit gültigen
Fassung:
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:
1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen entsprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;
2. den Bebauungsplan Nr. 38 Ka-Me „Feuerwehr Methler“ gem. § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung als Satzung.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem vorgelegten Lageplan ersichtlich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Liedtke erläuterte die Beschlussvorlage (Plandarstellung s. Präsentation S. 8 u. 9) und wies darauf hin, dass aufgrund der Dringlichkeit der Fertigstellung der Baumaßnahme die Baugenehmigung bereits vor Satzungsbeschluss erteilt worden sei.
Herr Diederichs-Späh bat um nähere Informationen zu den Themenbereichen wasserdichter Ausbau, Einbau von Recyclingbaustoffen, Entsorgung des Niederschlagwassers sowie Hinweis auf Gasfelder. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass nach seinen Erkenntnissen zukünftig der Einbau von Recyclingbaustoffen grundsätzlich untersagt werden solle.
Zu den baufachlichen Fragen werde Herr Diederichs-Späh eine telefonische Auskunft zeitnah erhalten, versprach Herr Liedtke. Hinsichtlich der Formulierungen in den textlichen Festsetzungen handele es sich im Wesentlichen um Standardtexte.
Antwort der Verwaltung
zur Anfrage von Herrn Diederichs-Späh:
Nach Auskunft von
Herrn Steffen, FB 70 – Servicebetriebe, ist ein wasserdichter Ausbau nicht
erforderlich, da das Bauwerk ohne Kellergeschoss errichtet werde, so dass die
Bodenplatte in üblichem Beton ausgeführt wird. Darüber hinaus würden die
Ergebnisse der Baugrunduntersuchung bei der Bauausführung beachtet
(Standfestigkeit). Die Entsorgung des Niederschlagswassers erfolge über den
Kanalanschluss.