5.1     Mitteilungen

 

Mitteilungen der Verwaltung lagen nicht vor.

 

 

5.2     Anfragen

 

Frau Dyduch bat um Sachstand bezüglich des ehem. Hertie-Gebäudes. Eine schnelle Reinigung der Außenfassade von jüngsten Schmierereien habe den Eindruck erweckt, dass es möglicherweise Hinweise eines neuen Eigentümers gebe.

 

Herr Hupe informierte, dass die Servicebetriebe Kontakt mit der Hausverwaltung aufge­nommen haben und diese dann eine Firma, zur Beseitigung der Schmierereien beauftragt habe. Die Kosten für die Beseitigung trage der Hausverwalter.

 

Zum Sachstand des Gebäudeverkaufs erwähnte Herr Hupe, dass es eine Neubewertung des Portfolios gegeben habe, jedoch keine Preiskorrektur. Daraus ergäben sich dennoch neue Spielräume, die deutlich unter dem Anfangsgebot lägen. Kamen gehöre innerhalb der noch fast 30 zum Verkauf stehenden ehemaligen Hertieimmobilien.

 

Derzeit gebe es einen Bieter mit einem aussichtreichen Konzept, so Herr Hupe weiter, dem eine Exkulsivitätsfrist von vier bis sechs Wochen eingeräumt wurde. Innerhalb dieser Frist dürfe nur er das Gebäude intensiv prüfen und mit Partnern begehen. Innerhalb der vereinbarten Zeitspanne seien keine Zuschläge an Dritte möglich. Herr Hupe bat um Ver­ständnis, dass er keine Angaben zur Person des Investors oder zu dessen konkreten Plä­nen machen könne. Erwartet werde, dass es einen Hauptnutzer in dem Gebäude geben könne und zusätzliche Handelspartner mit ergänzenden Shops.

Die Stadtverwaltung habe mit dem von dem Projektentwickler beauftragten Architekten bereits Gespräche über das konkrete Vorhaben geführt. Intern werde alles getan, um im Fall einer Entscheidung erforderliche Bescheide schnell erteilen zu können. Herr Hupe stell­te klar, dass es derzeit weder einen Kaufvertrag noch eine feste Vereinbarung gebe. Allerdings gebe es langsam sich entwickelnde Konzepte für Vermarktung und Sanierung. Der Investor selbst betreibe die Inhalte nicht, sondern würde im Entscheidungsfall auf Han­delsunternehmen setzen. Nun gelte es abzuwarten, ob die gesetzte Frist mit einem Kaufvertrag geschlossen werde. Greife dieser Investor nicht zu, dann werde das Bieter­verfahren wieder frei gegeben.