Sitzung: 21.07.2011 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 050/2011
Beschluss:
- Aufhebung der HSK-Maßnahme 50 – Parkraumbewirtschaftung gemäß Haushaltssicherungskonzept 2011.
- Eine Bewirtschaftung des Parkraums durch Gebühren wird in Kamen mittelfristig nicht eingeführt.
Abstimmungsergebnis: bei 6 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Frau Dyduch erinnerte daran, dass im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes auch die SPD-Fraktion die Parkraumbewirtschaftung mitbeschlossen habe. Aus der Not heraus seien alle Bereiche der Verwaltung auf die Aufnahme in das Haushaltssicherungskonzeptes hin geprüft worden.
Nach dem von der Verwaltung vorgestellten Prüfergebnis zur Parkraumbewirtschaftung gebe es wesentlich weniger zu bewirtschaftenden Parkraum, als ursprünglich bei der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes angenommen. Nach den Informationen zu den Bewirtschaftungsfolgen und den zu erwartenden Einnahmen, sei die SPD-Fraktion nach intensiver Abwägung zu dem Schluss gelangt, eine Parkraumbewirtschaftung abzulehnen. Die Nachteile für die Bürger, Anwohner und Beschäftigte der Innenstadt seien höher zu werten, als die zu erwartenden Einnahmen, die die ersten Schätzungen weit unterschreiten würden.
Zu dem Argument, die Stadt Kamen könne in Zeiten eines Nothaushaltes nicht auf diese Einnahmen verzichten, wandte Frau Dyduch ein, dass das Haushaltssicherungskonzept als Ganzes zu betrachten sei und mit Augenmaß gehandelt werden müsse. Dass es sich nicht um einen statischen Prozess handele, untermauerte sie mit dem Beschluss der Landesregierung zum beitragsfreien letzten Kindergartenjahr.
Die SPD-Fraktion befürworte den mittelfristigen Verzicht auf Parkraumbewirtschaftung und werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.
Herr Kühnapfel rief die vielen und intensiven Spardebatten u.a. für die Bereiche Schule und Kultur in Erinnerung. Mit dem Nothaushalt sei im Rahmen des Haushaltshaltssicherungskonzeptes die Parkraumbewirtschaftung von der Verwaltung vorgeschlagen worden. Da die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung schon viele Jahre von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eingefordert worden sei, habe man den Vorschlag der Verwaltung begrüßt. Umso weniger Verständnis habe er daher für die Auffassung, dass die zu erwartenden Einnahmen von 200.000 – 400.000 Euro für die Einführung von Parkgebühren zu gering seien. Es habe schon Diskussionen über weitaus geringere Beträge gegeben. Er bedauerte, dass dieses Thema in Kamen weiterhin ein Tabu bleibe. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen fordere auch zukünftig die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Kamener Innenstadt.
Bislang zahle der Steuerzahler, unabhängig von der Nutzung, den Sanierungsbedarf des öffentlichen Parkraums. In der Parkraumbewirtschaftung sehe er ein wirksames Mittel, die Kosten verursachergerecht zu verteilen.
Er vertrat den Standpunkt, dass gerade in Zeiten eines Nothaushaltes nicht auf mögliche Einnahmequellen verzichtet werden dürfe. Die genauen Modalitäten könnten jedoch zur Diskussion gestellt werden.
Herr Hupe machte deutlich, dass die Erhebung von Parkgebühren aus rein fiskalischen Gründen im Sinne einer Parkraumsteuer unzulässig seien.
Frau Schaumann zeigt sich erfreut über den Vorschlag der Verwaltung. Sie vertrete die Auffassung, dass sich eine Parkraumbewirtschaftung nicht günstig für die Kamener Innenstadt auswirken und die Bürger zu sehr belasten würde.
Auch wenn die Diskussion zur Parkraumbewirtschaftung nicht neu sei, müsse jetzt ausschließlich die zukünftige Entwicklung im Vordergrund stehen, so Herr Kissing. Die Untersuchung der Verwaltung halte die CDU-Fraktion für ausreichend detailliert und aussagekräftig, mit dem Ergebnis, dass die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung nicht den erwarteten Ertrag bringen werde und daher nicht sinnvoll sei.
Als mögliches Konzept für das Parkhaus an der Kämerstraße schlug er eine kombinierte Nutzung von Parkraum sowie Wohn- und/oder Geschäftsgebäude vor. Er appellierte an die Verwaltung, sich diesem Problem zeitnah zu widmen und neue Nutzungskonzepte zu erstellen.
Für die Zukunft prognostizierte er, dass die Stadt nicht gänzlich ohne Parkraumbewirtschaftung auskommen werde. Dabei verwies er beispielsweise auf die neuen kostenpflichtigen Parkplätze am Gesundheitshaus sowie die Möglichkeit, nach einem Umbau bzw. Neubau des Parkhauses an der Kämerstraße Parkgebühren zu erheben. Zudem müsse zur Verminderung des Parkdruckes am Krankenhaus verstärkt darüber nachgedacht werden, dort ebenfalls gebührenpflichtige Parkplätze einzuführen.
Herr Hupe zeigte sich erfreut, dass ein neues Nutzungskonzept für das Parkhaus an der Kämerstraße, wie im letzten Rat von ihm vorgestellt, auch die Zustimmung der CDU-Fraktion finde.
Herr Grosch zeigte sich verwundert, dass die Ablehnung der Parkraumbewirtschaftung mit geringeren Erträgen begründet werde. Er erinnerte an die erste Beschlussvorlage zum Haushaltssicherungskonzept, in der die Maßnahme die Zustimmung des Rates gefunden habe, obwohl bedingt durch einen Rechenfehler die Schätzung der möglichen Einnahmen noch geringer gewesen sei als sie sich jetzt darstellten.
In diesem Zusammenhang wies er auf die vom Rat beschlossenen, teilweise geringen, aber empfindlichen Kürzungen in den Bereichen Kultur, Schule und Soziales hin.
Die nicht realisierten Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung müssten daher bei zukünftigen Kürzungen in anderen Bereichen immer präsent sein.
Er machte darauf aufmerksam, dass das Parkraummanagement als Maßnahme im Lärmaktionsplan, der soeben mehrheitlich beschlossen wurde, eingebunden sei.
Herr Hupe stellte richtig, dass der Rechenfehler nicht in der Beschlussvorlage zum Haushaltssicherungskonzept sondern der vorgelegten Potentialliste vorgelegen habe. Das im Lärmaktionsplan festgehaltene Parkraummanagement dürfe nicht rein fiskalisch betrachtet werden. Der Begriff Parkraummanagement bündele mehrere Maßnahmen und lasse sich nicht rein auf den fiskalischen Aspekt beschränken.
Herr Kloß begrüßte den Vorschlag der Verwaltung, da er die Parkraumbewirtschaftung bereits als Maßnahme im Haushaltssicherungskonzept abgelehnt habe. Er schloss sich der Argumentation an, dass Parkgebühren für den Handel in der Innenstadt und die Bürger eine zusätzliche Belastung bedeuten würde. Der Verwaltungsvorschlag sei vernünftig und bürgerfreundlich.
Es sei unstrittig, dass die Lenkungsfunktion der Parkraumbewirtschaftung im Vordergrund stehen solle, so Herr Mork. Da aber das Thema Luftreinhaltung zur Zeit überall präsent sei, könne er nicht verstehen, dass es Kommunen gebe, die keine Parkraumbewirtschaftung eingeführt hätten. Er prognostizierte, dass sich dies zukünftig ändern werde.
Ein anderer Aspekt sei, dass die Kosten des zur Verfügung gestellten Parkraums mit Parkgebühren verursachergerecht zugeordnet werden könnten. Bislang werde der öffentliche Parkraum durch alle Steuerzahler subventioniert.
Mit einer Parkraumbewirtschaftung sei zudem eine bessere Lenkung der in der Innenstadt knappen Ressource „Parkplatz“ möglich. Viele Städte müssten einen Kundenabfluss verzeichnen, weil nicht ausreichend Parkplätze zur Verfügung stünden.
Schließlich erinnerte er daran, dass sich die Stadt derzeit im Nothaushalt befinde und bei Verschlechterung der finanziellen Situation der Status der „gefährlichen Überschuldung“ drohe. In dieser Phase bestünden keinerlei eigene Steuerungs- und Bewirtschaftungsmöglichkeiten mehr, eine völlige Fremdbestimmung durch die Aufsichtsbehörde drohe.
Er hoffe auf ein Umdenken der Mehrheitsfraktion.
Herr Hupe wies auf die laufende Rechtsprechung hin, die eindeutig herausgestellt habe, dass eine Parkraumsteuer aus rein fiskalischen Gründen unzulässig sei. Die Frage, ob die zuvor genannten Ziele nicht auch auf anderen Wegen erreicht werden könnten, sei durchaus berechtigt.
Frau Dyduch bewertete die Aussagen ihrer Vorredner. Sie erkannte in dem von Herrn Kissing vorgeschlagenen Mischkonzept einen gewissen Charme, ihrer Meinung nach sei bei der Erhebung von Parkgebühren allerdings eine klare Linie geboten.
Zu den Ausführungen des Herrn Grosch, vertrat sie die Meinung, man dürfe nicht der Illusion verfallen, dass diese Position des Haushaltssicherungskonzeptes dem städtischen Haushalt eine wesentliche Verbesserung bringe. Dabei verwies sie darauf, dass die strukturellen finanziellen Probleme nicht hausgemacht seien.
Anhand der eigenen beruflichen Situation machte Frau Müller die Belastung, die Parkgebühren für die Arbeitnehmer insbesondere für Teilzeitbeschäftigte und Anwohner der Innenstadt mit sich bringen würden, deutlich.
Zur Verdeutlichung der Unverhältnismäßigkeit rief Frau Möller ins Gedächtnis, dass der Rat schon Spardiskussionen wegen weitaus geringerer Beträge geführt habe und aufgrund der Sparzwänge wichtige soziale und kulturelle Angebote gestrichen oder reduziert worden seien.
Bezogen auf die Belastung der Arbeitnehmer gab sie zu bedenken, dass viele Berufstätige in anderen Städten Parkgebühren zahlen müssten.
Unabhängig vom Verbot Parkraumsteuern zu erheben frage sie sich, ob es in Kamen keine anderen Argumente gebe, die eine Parkraumbewirtschaftung rechtfertigen würden.
Frau Werning bezog sich auf das mehrfach genannte Argument die Nichteinführung von Parkgebühren sei bürgerfreundlich und machte deutlich, dass nicht alle Bürger zur Gruppe der Autofahrer gehörten. Ganz im Gegenteil würden Nichtautofahrer belastet, weil der Parkraum durch Steuern finanziert werde.
Frau Lenkenhoff wies auf die Widersprüchlichkeit der Argumentation hin. Den Arbeitnehmern der Innenstadt sei die zusätzliche Belastung durch Parkgebühren nicht zuzumuten, eine Kürzung des Zuschusses zu den Kosten von Kursen der VHS für Arbeitslosengeld II Empfänger werde jedoch für vertretbar gehalten. Sie sah es auch nicht als unverhältnismäßig an, dass die Anwohner für die Möglichkeit in der Innenstadt zu wohnen und wohnortnah parken zu können einen jährlichen Pauschalbetrag zahlen müssten.
Mit Blick auf die Argumentation der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen erinnerte Herr Kloß daran, dass auch der ÖPNV mit Steuergeldern subventioniert werde.
Herr Kühnapfel plädierte für eine verursachergerechte Verteilung der Kosten. Dass die Lenkungsfunktion von Parkraumbewirtschaftung in der Kamener Innenstadt eindeutig gegeben sei, stellte der Bürgermeister jedoch in Abrede.
Herr Kühnapfel führte aus, dass es zukünftig mit Blick auf die Entscheidung in Sachen Parkraumbewirtschaftung schwerer fallen werde weitere Positionen des Haushaltssicherungskonzeptes aus anderen Bereichen mitzutragen.
Der von den Fraktionen getroffene Konsens, aufgrund der finanziellen Situation auch Entscheidungen zu treffen, die bitter seien und möglicherweise auch Auswirkungen auf die Bürger haben, werde mit dieser Diskussion gebrochen.
Zum Vorschlag des Herrn Kissing wandte er ein, dass Parkgebühren für die Parkplätze am Krankenhaus nicht den Einzelhandel sondern die Patienten betreffen würde.
Das neue Parkhaus am Gesundheitszentrum halte er dagegen für ein positives Beispiel.
Herr Hupe betonte, dass die Stadt es sich nicht leicht machen könne, indem rein auf die fiskalischen Gründe abgestellt werde. Ob das Konzept der neuen Parkplätzen am Gesundheitszentrum funktioniere, könne er nicht beurteilen, da ihm dazu keine Zahlen vorlägen.
Herr Kissing kritisierte die eingeengte Sichtweise der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in dieser Diskussion. Er machte deutlich, dass bei Betrachtung des großzügigen Radius die Anwohner in hohem Maße betroffen sein würden.
Er setzte sich dafür ein, das Thema unter dem Aspekt der Stadtentwicklung zu betrachten. Die Reaktionen des Einzelhandels seien durchweg negativ gewesen. Es sei wichtig auf die Meinung der Menschen in der Stadt zu hören.
Herr Bahcekapili sprach sich dafür aus die Bürger nicht weiter zu belasten.