Beschluss:

 

  1. Aufhebung der HSK-Maßnahme 50 – Parkraumbewirtschaftung gemäß Haushaltssicherungskonzept 2011.

 

  1. Eine Bewirtschaftung des Parkraums durch Gebühren wird in Kamen mittelfristig nicht eingeführt.

 


Abstimmungsergebnis: bei 6 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Frau Dyduch erinnerte daran, dass im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes auch die SPD-Fraktion die Parkraumbewirtschaftung mitbeschlossen habe. Aus der Not heraus seien alle Bereiche der Verwaltung auf die Aufnahme in das Haushaltssicherungskonzeptes hin geprüft worden.

Nach dem von der Verwaltung vorgestellten Prüfergebnis zur Parkraumbewirtschaftung gebe es wesentlich weniger zu bewirt­schaftenden Parkraum, als ursprünglich bei der Aufstellung des Haushaltssicherungs­konzeptes angenommen. Nach den Informationen zu den Bewirt­schaf­tungs­folgen und den zu erwartenden Einnahmen, sei die SPD-Fraktion nach intensiver Abwä­gung zu dem Schluss gelangt, eine Parkraumbewirtschaftung abzulehnen. Die Nachteile für die Bür­ger, Anwohner und Beschäftigte der Innenstadt seien höher zu werten, als die zu erwarten­den Einnahmen, die die ersten Schätzungen weit unterschreiten würden.

Zu dem Argument, die Stadt Kamen könne in Zeiten eines Nothaushaltes nicht auf diese Ein­nah­men verzichten, wandte Frau Dyduch ein, dass das Haushalts­siche­rungskonzept als Ganzes zu betrachten sei und mit Augenmaß gehandelt werden müsse. Dass es sich nicht um einen statischen Prozess handele, untermauerte sie mit dem Beschluss der Landesregierung zum beitragsfreien letzten Kindergartenjahr.

Die SPD-Fraktion befürworte den mittelfristigen Verzicht auf Parkraumbewirtschaftung und wer­de dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.

 

Herr Kühnapfel rief die vielen und intensiven Spardebatten u.a. für die Bereiche Schule und Kultur in Erinnerung. Mit dem Nothaushalt sei im Rahmen des Haushalts­haltssiche­rungs­kon­zeptes die Parkraumbewirtschaftung von der Verwaltung vorgeschlagen worden. Da die Ein­füh­rung einer Parkraumbewirtschaftung schon viele Jahre von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grü­nen eingefordert worden sei, habe man den Vor­schlag der Verwaltung begrüßt. Umso we­niger Ver­ständnis habe er daher für die Auffassung, dass die zu erwartenden Einnahmen von 200.000 – 400.000 Euro für die Einführung von Parkgebühren zu gering seien. Es habe schon Diskus­sionen über weitaus geringere Beträge gegeben. Er bedauerte, dass dieses Thema in Kamen weiterhin ein Tabu bleibe. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen fordere auch zu­künf­tig die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Kamener Innenstadt.

Bislang zahle der Steuerzahler, unabhängig von der Nutzung, den Sanierungsbedarf des öffent­lichen Parkraums. In der Parkraumbewirtschaftung sehe er ein wirksames Mittel, die Kosten ver­ursachergerecht zu verteilen.

Er vertrat den Standpunkt, dass gerade in Zeiten eines Nothaushaltes nicht auf mögliche Ein­nahmequellen verzichtet werden dürfe. Die genauen Modalitäten könnten jedoch zur Diskussion gestellt werden.

 

Herr Hupe machte deutlich, dass die Erhebung von Parkgebühren aus rein fiskalischen Grün­den im Sinne einer Parkraumsteuer unzulässig seien.

 

Frau Schaumann zeigt sich erfreut über den Vorschlag der Verwaltung. Sie vertrete die Auf­fas­sung, dass sich eine Parkraumbewirtschaftung nicht günstig für die Kamener Innenstadt auswir­ken und die Bürger zu sehr belasten würde.

 

Auch wenn die Diskussion zur Parkraumbewirtschaftung nicht neu sei, müsse jetzt ausschließ­lich die zukünftige Entwicklung im Vordergrund stehen, so Herr Kissing. Die Untersuchung der Verwaltung halte die CDU-Fraktion für ausreichend detailliert und aussagekräftig, mit dem Ergebnis, dass die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung nicht den erwarteten Ertrag bringen werde und da­her nicht sinnvoll sei.

Als mögliches Konzept für das Parkhaus an der Kämerstraße schlug er eine kombinierte Nut­zung von Parkraum sowie Wohn- und/oder Geschäftsgebäude vor. Er appellierte an die Verwal­tung, sich diesem Problem zeitnah zu widmen und neue Nutzungskonzepte zu erstellen.

Für die Zukunft prognostizierte er, dass die Stadt nicht gänzlich ohne Parkraumbewirtschaftung auskommen werde. Dabei verwies er beispielsweise auf die neuen kostenpflichtigen Parkplätze am Gesund­heits­haus sowie die Möglichkeit, nach einem Umbau bzw. Neubau des Parkhauses an der Kämerstraße Parkgebühren zu erheben. Zudem müsse zur Verminderung des Park­druckes am Krankenhaus verstärkt darüber nachgedacht werden, dort ebenfalls gebühren­pflich­tige Parkplätze einzuführen.

 

Herr Hupe zeigte sich erfreut, dass ein neues Nutzungskonzept für das Parkhaus an der Kämerstraße, wie im letzten Rat von ihm vorgestellt, auch die Zustimmung der CDU-Fraktion finde.

 

Herr Grosch zeigte sich verwundert, dass die Ablehnung der Parkraumbewirtschaftung mit geringeren Erträgen begründet werde. Er erinnerte an die erste Beschlussvorlage zum Haus­haltssicherungskonzept, in der die Maßnahme die Zustimmung des Rates gefunden habe, obwohl bedingt durch einen Rechenfehler die Schätzung der möglichen Einnahmen noch geringer gewesen sei als sie sich jetzt darstellten.

In diesem Zusammenhang wies er auf die vom Rat beschlossenen, teilweise geringen, aber empfindlichen Kürzungen in den Bereichen Kultur, Schule und Soziales hin.

Die nicht realisierten Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung müssten daher bei zukünf­tigen Kürzungen in anderen Bereichen immer präsent sein.

Er machte darauf aufmerksam, dass das Parkraummanagement als Maßnahme im Lärm­aktionsplan, der soeben mehrheitlich beschlossen wurde, eingebunden sei.

 

Herr Hupe stellte richtig, dass der Rechenfehler nicht in der Beschlussvorlage zum Haus­halts­sicherungskonzept sondern der vorgelegten Potentialliste vorgelegen habe. Das im Lärmak­tions­plan festgehaltene Park­raum­management dürfe nicht rein fiskalisch betrachtet werden. Der Begriff Parkraummanagement bündele mehrere Maßnahmen und lasse sich nicht rein auf den fiskalischen Aspekt beschränken.

 

Herr Kloß begrüßte den Vorschlag der Verwaltung, da er die Parkraumbewirtschaftung bereits als Maßnahme im Haushaltssicherungskonzept abgelehnt habe. Er schloss sich der Argu­men­tation an, dass Parkgebühren für den Handel in der Innenstadt und die Bürger eine zusätz­liche Belastung bedeuten würde. Der Verwaltungsvorschlag sei vernünftig und bürgerfreundlich.

 

Es sei unstrittig, dass die Lenkungsfunktion der Parkraumbewirtschaftung im Vordergrund ste­hen solle, so Herr Mork. Da aber das Thema Luftreinhaltung zur Zeit überall präsent sei, kön­ne er nicht verstehen, dass es Kommunen gebe, die keine Parkraumbewirtschaftung eingeführt hät­ten. Er prognostizierte, dass sich dies zukünftig ändern werde.

Ein anderer Aspekt sei, dass die Kosten des zur Verfügung gestellten Parkraums mit Park­ge­bühren verursachergerecht zugeordnet werden könnten. Bislang werde der öffentliche Park­raum durch alle Steuerzahler subventioniert.

Mit einer Parkraumbewirtschaftung sei zudem eine bessere Lenkung der in der Innenstadt knap­pen Ressource „Parkplatz“ möglich. Viele Städte müssten einen Kundenabfluss verzeich­nen, weil nicht ausreichend Parkplätze zur Verfügung stünden.

Schließlich erinnerte er daran, dass sich die Stadt derzeit im Nothaushalt befinde und bei Ver­schlechterung der finanziellen Situation der Status der „gefährlichen Überschuldung“ drohe. In dieser Phase bestünden keinerlei eigene Steuerungs- und Bewirtschaftungsmöglichkeiten mehr, eine völlige Fremdbestimmung durch die Aufsichtsbehörde drohe.

Er hoffe auf ein Umdenken der Mehrheitsfraktion.

 

Herr Hupe wies auf die laufende Rechtsprechung hin, die eindeutig herausgestellt habe, dass eine Parkraumsteuer aus rein fiskalischen Gründen unzulässig sei. Die Frage, ob die zuvor genannten Ziele nicht auch auf anderen Wegen erreicht werden könnten, sei durchaus berech­tigt.

 

Frau Dyduch bewertete die Aussagen ihrer Vorredner. Sie erkannte in dem von Herrn Kissing vorgeschlagenen Mischkonzept einen gewissen Charme, ihrer Meinung nach sei bei der Erhebung von Parkgebühren allerdings eine klare Linie geboten.

Zu den Ausführungen des Herrn Grosch, vertrat sie die Meinung, man dürfe nicht der Illusion verfallen, dass diese Position des Haushaltssicherungskonzeptes dem städtischen Haushalt eine wesentliche Ver­bes­serung bringe. Dabei verwies sie darauf, dass die struktu­rellen finanziellen Probleme nicht hausgemacht seien.

 

Anhand der eigenen beruflichen Situation machte Frau Müller die Belastung, die Parkgebühren für die Arbeitnehmer insbesondere für Teilzeitbeschäftigte und Anwohner der Innenstadt mit sich bringen würden, deutlich.

 

Zur Verdeutlichung der Unverhältnismäßigkeit rief Frau Möller ins Gedächtnis, dass der Rat schon Spardiskussionen wegen weitaus geringerer Beträge geführt habe und aufgrund der Sparzwänge wichtige soziale und kulturelle Angebote gestrichen oder reduziert worden seien.

Bezogen auf die Belastung der Arbeitnehmer gab sie zu bedenken, dass viele Berufstätige in anderen Städten Parkgebühren zahlen müssten.

Unabhängig vom Verbot Parkraumsteuern zu erheben frage sie sich, ob es in Kamen keine anderen Argumente gebe, die eine Park­raumbewirtschaftung rechtfertigen würden.

 

Frau Werning bezog sich auf das mehrfach genannte Argument die Nichteinführung von Park­gebühren sei bürgerfreundlich und machte deutlich, dass nicht alle Bürger zur Gruppe der Auto­fahrer gehörten. Ganz im Gegenteil würden Nichtautofahrer belastet, weil der Parkraum durch Steuern finanziert werde.

 

Frau Lenkenhoff wies auf die Widersprüchlichkeit der Argumentation hin. Den Arbeit­nehmern der Innenstadt sei die zusätzliche Belastung durch Parkgebühren nicht zuzumuten, eine Kür­zung des Zuschusses zu den Kosten von Kursen der VHS für Arbeitslosengeld II Empfänger werde jedoch für vertretbar gehalten. Sie sah es auch nicht als unverhältnismäßig an, dass die Anwohner für die Möglichkeit in der Innenstadt zu wohnen und wohnortnah parken zu können einen jährlichen Pauschalbetrag zahlen müssten.

 

Mit Blick auf die Argumentation der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen erinnerte Herr Kloß daran, dass auch der ÖPNV mit Steuergeldern subventioniert werde.

 

Herr Kühnapfel plädierte für eine verursachergerechte Verteilung der Kosten. Dass die Len­kungs­funktion von Parkraumbewirtschaftung in der Kamener Innenstadt eindeutig gegeben sei, stellte der Bürgermeister jedoch in Abrede.

 

Herr Kühnapfel führte aus, dass es zukünftig mit Blick auf die Entscheidung in Sachen Park­raum­bewirtschaftung schwerer fallen werde weitere Positionen des Haushaltssiche­rungs­kon­zeptes aus anderen Bereichen mitzutragen.

Der von den Fraktionen getroffene Konsens, aufgrund der finanziellen Situation auch Entschei­dungen zu treffen, die bitter seien und möglicherweise auch Auswirkungen auf die Bürger ha­ben, werde mit dieser Diskussion gebrochen.

Zum Vorschlag des Herrn Kissing wandte er ein, dass Parkgebühren für die Parkplätze am Kran­kenhaus nicht den Einzelhandel sondern die Patienten betreffen würde.

Das neue Parkhaus am Gesundheitszentrum halte er dagegen für ein positives Beispiel.

 

Herr Hupe betonte, dass die Stadt es sich nicht leicht machen könne, indem rein auf die fiska­lischen Gründe abgestellt werde. Ob das Konzept der neuen Parkplätzen am Gesund­heits­zen­trum funktioniere, könne er nicht beurteilen, da ihm dazu keine Zahlen vorlägen.

 

Herr Kissing kritisierte die eingeengte Sichtweise der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in die­ser Diskussion. Er machte deutlich, dass bei Betrachtung des großzügigen Radius die Anwoh­ner in hohem Maße betroffen sein würden.

Er setzte sich dafür ein, das Thema unter dem Aspekt der Stadtentwicklung zu betrachten. Die Reaktionen des Einzelhandels seien durchweg negativ gewesen. Es sei wichtig auf die Mei­nung der Menschen in der Stadt zu hören.

 

Herr Bahcekapili sprach sich dafür aus die Bürger nicht weiter zu belasten.