Zunächst begründete Frau Dyduch den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion. Gerade vor dem Hintergrund des Energiekonsenses werde es für wichtig erachtet, die Stadtfläche neu zu be­trach­ten und Möglichkeiten aufzuzeigen. Damit würden sich lokale Investitionsmöglichkeiten ergeben können, auch wenn die Flächen rar gesät seien.

 

Sodann erläuterte Herr Liedtke die derzeitige Situation, wonach im FNP der Stadt Kamen eine Fläche ausgewiesen sei, auf der eine 2. Anlage möglich sei. Seit 2004 seien jedoch erhebliche technische Fortschritte zu verzeichnen, die Auswirkungen nicht nur auf die Leistungsfähigkeit sondern auch auf die Ausgestaltung der Anlagen haben (notwendige Höhen, Verschattung). Damit könnte es möglich sein, dass weitere Standorte im Stadtgebiet für Windenergieanlagen als geeignet ausgewiesen werden könnten. Seit Montag, 11.07.2011 gebe es einen neuen Wind­energieerlass der Landesregierung. Dieser liege der Verwaltung seit dem 12.07.11 vor. Zur Klärung der sich daraus und aufgrund der technischen Entwicklung insgesamt ergebenden Mög­lichkeiten sei es erforderlich, eine ergänzende Windpotenzialanalyse zu beauftragen. Eine Be­auf­tragung bewertete er als äußerst sinnvoll. Er wies auf die Haushaltsrelevanz dieser Entschei­dung hin. Genehmigungsbehörde für Windenergieanlagen sei weiterhin der Kreis Unna. Im Rah­men des Genehmigungsverfahrens werde die Stadt Kamen jedoch beteiligt.

 

Frau Schneider erklärte, dass der Antrag von ihrer Fraktion ausdrücklich unterstützt werde.

 

Herr Diederichs-Späh fragte nach, ob der Verwaltung etwas über Untersuchungen in Nachbar­kommunen bekannt sei und ob es ggf. Schnittmengen gäbe.

 

Herr Liedtke erklärte, dass ihm dazu keine Informationen vorliegen und dass, soweit vorhanden, Schnittmengen berücksichtigt werden. Er gehe davon aus, dass das Thema auf Kreisebene noch diskutiert werde.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass dem Antrag der SPD-Fraktion nicht widersprochen wurde, so dass die Mitglieder des Planungs- und Umweltausschuss diesem zustimmten. Damit wurde die Verwaltung beauftragt, eine ergänzende Windpotenzialanalyse zu beauftragen.