Sitzung: 21.07.2011 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 051/2011
Beschluss:
Der bisherige Absatz im Entwurf v. 21.02.11, Seite 65, Punkt B 9.2.6
unter „Verlagerung von Schallemissionen – Verlagerung von Kfz-Strömen“ wird
gestrichen und ersetzt durch:
Die Stadt Kamen prüft derzeit drei Straßenbau-Varianten, die zu einer
Verlagerung von Kfz-Strömen und damit zur Entlastung der Unnaer Straße führen
könnten, auf ihre Machtbarkeit.
Variante 1
Die erste und favorisierte
Variante wäre der Bau eines Kreisverkehrsplatzes (KVP) auf der B 233 im
Einmündungsbereich Henry-Everling-Straße bzw. Unnaer Straße.
Variante 2
Die zweite Variante wäre eine Ampellösung auf
der B 233 im fraglichen Bereich.
Variante 3
Die dritte Variante wäre eine direkte
Straßenverbindung zwischen den Gewerbegebieten Henry-Everling-Straße Kamen Ost
I (Logistic Service Zentrum) und Kamen Zollpost.
Die drei Varianten eröffnen die Möglichkeit, vor allem den LKW-Verkehr in
der Unnaer Straße zu reduzieren. Verkehre mit Quelle und Ziel im Gewerbegebiet
Henry-Everling-Straße würden auf direktem Weg auf die B 233 bzw. zur
Autobahnanschlussstelle Kamen-Zentrum gelangen. Der bisher bestehende Umweg
über die Unnaer Straße könnte vermieden werden und würde dort zur Lärmminderung
beitragen.
In der Reihenfolge ist zuerst die Variante 1 (Kreisverkehrsplatz) zu
prüfen. Sollte dies technisch nicht verwirklicht werden können, ist die
Variante 2 (Ampellösung) zu prüfen. Sollten beide Varianten nicht verwirklicht
werden können, ist auch die Variante 3 (Trassenführung) zu prüfen.
Sollte eine der Varianten zum Tragen kommen, ist auch die Errichtung
eines KVP an dem Kreuzungspunkt Henry-Everling-Straße / Heerener Straße zu
prüfen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Abschließend ließ der Bürgermeister über den Lärmaktionsplan inklusive
der vorherigen Ergänzungsbeschlüsse abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt, unter Berücksichtigung der nachstehenden Ergänzung und nach Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens (s. Teil C im Entwurf des Lärmaktionsplanes), den vorliegenden Lärmaktionsplan auf Grundlage des § 47 d BImSchG in der derzeit gültigen Fassung und des RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 7.2.2008.
Folgenden Punkt schlägt die Verwaltung noch zur Aufnahme
in den Lärmaktionsplan und zur Beschlussfassung vor:
1. Einzufügen im Entwurf v. 21.02.11, Seite 41, Punkt B 9, Ende 2.Absatz:
…
So mindert eine einfach einzurichtende Temporeduzierung von 50 auf 30 km/h den
Lärm nennenswert und hörbar. Als effiziente Maßnahme sollte die
Temporeduzierung für verkehrswichtige kommunale und innerörtliche Straßen stets
in Betracht gezogen werden.
…
2. Der
bisherige Absatz im Entwurf v. 21.02.11, Seite 65, Punkt B 9.2.6 unter
„Verlagerung von Schallemissionen – Verlagerung von Kfz-Strömen“ wird
gestrichen und ersetzt durch:
Die Stadt Kamen prüft derzeit drei
Straßenbau-Varianten, die zu einer Verlagerung von Kfz-Strömen und damit zur
Entlastung der Unnaer Straße führen könnten, auf ihre Machbarkeit.
Variante 1
Die erste und favorisierte
Variante wäre der Bau eines Kreisverkehrsplatzes (KVP) auf der B 233 im
Einmündungsbereich Henry-Everling-Straße bzw. Unnaer Straße.
Variante 2
Die zweite Variante wäre eine Ampellösung auf
der B 233 im fraglichen Bereich.
Variante 3
Die dritte Variante wäre eine direkte
Straßenverbindung zwischen den Gewerbegebieten Henry-Everling-Straße Kamen Ost
I (Logistic Service Zentrum) und Kamen Zollpost.
Die drei Varianten eröffnen die Möglichkeit,
vor allem den LKW-Verkehr in der Unnaer Straße zu reduzieren. Verkehre mit
Quelle und Ziel im Gewerbegebiet Henry-Everling-Straße würden auf direktem Weg
auf die B 233 bzw. zur Autobahnanschlussstelle Kamen-Zentrum gelangen. Der
bisher bestehende Umweg über die Unnaer Straße könnte vermieden werden und
würde dort zur Lärmminderung beitragen.
In der Reihenfolge ist zuerst die Variante 1
(Kreisverkehrsplatz) zu prüfen. Sollte dies technisch nicht verwirklicht werden
können, ist die Variante 2 (Ampellösung) zu prüfen. Sollten beide Varianten
nicht verwirklicht werden können, ist auch die Variante 3 (Trassenführung) zu
prüfen.
Sollte eine der Varianten zum Tragen kommen,
ist auch die Errichtung eines KVP an dem Kreuzungspunkt Henry-Everling-Straße /
Heerener Straße zu prüfen.
3. Im Lärmaktionsplan wird unter Kapitel B.10 (S. 69) „Langfristige
Strategie“ in der Auflistung der Planungen und Konzepte der in Aufstellung
befindliche Nahverkehrsplan des NWL aufgenommen.
Abstimmungsergebnis: bei 10 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Herr Bürgermeister Hupe hob einleitend hervor, dass zum Lärmaktionsplan zwei Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge von der CDU-Fraktion und von der Verwaltung vorlägen. Zum Verfahren schlug er vor, zunächst den Antrag der CDU-Fraktion beraten und beschließen zu lassen, da dieser am umfangreichsten sei.
Es handele sich um ein Beratungspaket, erläuterte Herr Kissing. Er gab den formalen Hinweis, dass der Antrag nicht mit in die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufgenommen worden sei.
Frau Scharrenbach nahm Bezug auf die Beratung des Lärmaktionsplanes im Planungs- und Umweltausschuss. Die wesentlichen Punkte seien ausgearbeitet, nun werde es Zeit für den Einstieg in die konkrete Planung. In der letzten Sitzung des Straßenverkehrsausschusses seien bereits Maßnahmen an der Lünener Straße aus dem Lärmaktionsplan beschlossen worden.
Sie kritisierte die fehlende langfristige Planung und forderte die zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen, beispielsweise an der Lünener Straße oder der Dortmunder Allee.
Zum Beschluss des LKW-Lenkungskonzeptes für die Lünener Straße sei die Frage, wohin der Verkehr ausweichen solle, weiterhin ungeklärt.
Für wichtig erachte sie einen politischen Konsens der Fraktionen.
Zum Antrag der CDU-Fraktion verwies Frau Dyduch auf die Stellungnahme der SPD-Fraktion im Planungs- und Umweltausschuss. Mit dem Antrag werde versucht die verkehrspolitische Linie der CDU durchzusetzen.
Sie sehe im Lärmaktionsplan gute Perspektiven zur Steuerung der Verkehrspolitik und Lärmminderung. Er sei zielführend und in seiner Gesamtheit stimmig. Die SPD-Fraktion werde daher dem Vorschlag der Verwaltung folgen.
Für die FDP-Fraktion erklärte Frau Schaumann, dass dem CDU-Antrag nicht zugestimmt werde. Viele der dort manifestierten Forderungen lägen nicht in kommunaler Zuständigkeit. Sie betonte, dass es sich bei dem Lärmaktionsplan um ein Handlungskonzept handele.
Den Änderungsvorschlag unter Punkt 11 des Antrages der CDU-Fraktion begrüßte sie.
Herr Mork machte deutlich, dass man mit dem Lärmaktionsplan politisches Neuland betrete. Er halte die Aufstellung des Lärmaktionsplanes für einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Wichtig sei aber vor allem die konkrete Umsetzung der Maßnahmen.
Mit einer größtmöglichen Einigkeit in der Beschlussfassung habe der Rat die Chance ein politisches Zeichen zu setzen.
Er vertrat die Auffassung, dass trotz fehlender Zuständigkeiten vor Ort auch der Schienen- und LKW-Verkehr im Lärmaktionsplan Berücksichtigung finden müsse.
Herr Mork begrüßte die konstruktiven Diskussionen der Fraktionen zu dieser Thematik.
Er stimme zwar nicht in jedem Punkt mit dem CDU-Antrag überein, führte Herr Grosch aus, allerdings habe er sich von der Verwaltung ein weitergehendes Eingehen auf einige Positionen des Antrages gewünscht.
Herr Hupe gab den Hinweis zu Punkt 11 des Antrages, dass nach Auffassung der Verwaltung ein Kreisverkehr an der Kreuzung Heerener Straße / Henry-Everling-Straße nur in Abhängigkeit mit der Einrichtung eines Kreisverkehres auf der Hochstraße Sinn mache. Sodann ließ er über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.
Beschluss:
Auf Antrag der CDU-Fraktion wird die Verwaltung beauftragt, die folgende
Ergänzung des Lärmaktionsplanes vorzunehmen:
„Im Lärmaktionsplan wird unter Kapitel B. – 10 (S. 69) „Langfristige
Strategie“ in der Auflistung der Planungen und Konzepte der in Aufstellung
befindliche Nahverkehrsplan des NWL aufgenommen.“
Der Antrag wird in allen übrigen Punkten abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: bei 16 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Herr Liedtke erläuterte den Ergänzungsvorschlag der Verwaltung und stellte den Kreisverkehr Unnaer Straße / Henry-Everling-Straße als zentralen Bestandteil heraus. Diese Alternative sei mit StraßenNRW als zuständigem Straßenbaulastträger in Bochum erörtert worden. Dabei habe man u.a. auf die erhebliche Lärmbelästigung der Anwohner hingewiesen.
Der Straßenbaulastträger habe großes Verständnis für die Problematik gezeigt und sei sehr kooperativ für eine Problemlösung. In diesem Rahmen sei alternativ zu einem Kreisverkehr eine Ampellösung im fraglichen Bereich vorgeschlagen worden.
Beide Alternativen seien zu prüfen, dabei müsse ermittelt werden, welche Alternative sinnvoller und wirtschaftlicher sei.
Herr Kissing zeigte sich überrascht über diesen verkehrspolitischen Vorschlag und erkundigte sich, wie lange diese Idee bereits existiere.
Herr Liedtke erwiderte, dass diese Idee erst wenige Tage vor der Sitzung des Planungs- und Umweltausschuss entstanden sei. Er versicherte, dass es solche Überlegungen vorher nicht gegeben habe.
Herr Kloß fragte nach, warum plötzlich als weitere Alternative eine Ampellösung zur Diskussion stünde.
Herr Brüggemann führte aus, dass die Ampellösung ein neu eingebrachter Vorschlag seitens StraßenNRW sei. Alle Alternativen würden ergebnisoffen geprüft, so dass letztlich der Landesbetrieb StraßenNRW als zuständiger Straßenbauträger eine fundierte Entscheidung treffen könne. Das Ergebnis der Prüfung bleibe abzuwarten.
Auf die Kritik von Frau Scharrenbach zur fehlenden Informationsweitergabe an die Politik sowie zur mangelnden Anpassung der Beschlussvorlage, wandte der Bürgermeister ein, dass der Ergänzungsvorschlag erst seit einer Woche existiere und der Vorschlag zur alternativen Ampellösung erst seit wenigen Tagen bekannt sei.
Ein Kreisverkehr auf der Hochstraße sei gut vorstellbar, so Frau Schaumann. Die vorgestellte Ampellösung sei dagegen schwieriger einzuschätzen. Sie schlug vor, dies detailliert im Planungs- und Umweltausschuss zu beraten.
Herr Mork sprach sich für eine Kreisverkehrlösung aus. Einen Beschluss in der Sache halte er zum jetzigen Zeitpunkt jedoch ebenfalls für schwierig. Er schlug daher vor, in dem Beschlussvorschlag zum Ausdruck zu bringen, dass nicht alle möglichen Alternativen gleichermaßen präferiert würden.
Frau Dyduch machte ebenfalls auf die Schwierigkeiten mit der Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt aufmerksam. Sie schlug vor, die drei Varianten nach Vorrang sortiert in den Beschlussvorschlag aufzunehmen, um so die Prüfungsreihenfolge deutlich festzulegen.
Frau Scharrenbach fragte unter Bezugnahme auf die Ausführung von Herrn Brüggemann im Planungs- und Umweltausschuss nach der tatsächlichen Realisierungsmöglichkeit, der von der Verwaltung vorgestellten Variante einer direkten Straßenverbindung zwischen den Gewerbegebieten Henry-Everling-Straße Kamen Ost I und Kamen Zollpost.
Herr Brüggemann stellte heraus, dass es schon möglich sei diese Variante zu realisieren, dies werde sich allerdings schwierig gestalten.
Der Bürgermeister ließ über den Ergänzungsvorschlag der Verwaltung
abstimmen.