Beschluss:

 

Der bisherige Absatz im Entwurf v. 21.02.11, Seite 65, Punkt B 9.2.6 unter „Verlagerung von Schallemissionen – Verlagerung von Kfz-Strömen“ wird gestrichen und ersetzt durch:

 

Die Stadt Kamen prüft derzeit drei Straßenbau-Varianten, die zu einer Verlagerung von Kfz-Strömen und damit zur Entlastung der Unnaer Straße führen könnten, auf ihre Machtbarkeit.

 

Variante 1

Die erste und favorisierte Variante wäre der Bau eines Kreisverkehrsplatzes (KVP) auf der B 233 im Einmündungsbereich Henry-Everling-Straße bzw. Unnaer Straße.

 

 

Variante 2

 

Die zweite Variante wäre eine Ampellösung auf der B 233 im fraglichen Bereich.

 

 

Variante 3

 

Die dritte Variante wäre eine direkte Straßenverbindung zwischen den Gewerbegebieten Henry-Everling-Straße Kamen Ost I (Logistic Service Zentrum) und Kamen Zollpost.

 

 

Die drei Varianten eröffnen die Möglichkeit, vor allem den LKW-Verkehr in der Unnaer Straße zu reduzieren. Verkehre mit Quelle und Ziel im Gewerbegebiet Henry-Everling-Straße würden auf direktem Weg auf die B 233 bzw. zur Autobahnanschlussstelle Kamen-Zentrum gelangen. Der bisher bestehende Umweg über die Unnaer Straße könnte vermieden werden und würde dort zur Lärmminderung beitragen.

 

In der Reihenfolge ist zuerst die Variante 1 (Kreisverkehrsplatz) zu prüfen. Sollte dies technisch nicht verwirklicht werden können, ist die Variante 2 (Ampellösung) zu prüfen. Sollten beide Varianten nicht verwirklicht werden können, ist auch die Variante 3 (Trassenführung) zu prüfen.

 

Sollte eine der Varianten zum Tragen kommen, ist auch die Errichtung eines KVP an dem Kreuzungspunkt Henry-Everling-Straße / Heerener Straße zu prüfen.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

 

 

Abschließend ließ der Bürgermeister über den Lärmaktionsplan inklusive der vorherigen Ergänzungsbeschlüsse abstimmen.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, unter Berücksichtigung der nachstehenden Ergänzung und nach Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens (s. Teil C im Entwurf des Lärmaktionsplanes), den vorliegenden Lärmaktionsplan auf Grundlage des § 47 d BImSchG in der derzeit gültigen Fassung und des RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 7.2.2008.

 

 

Folgenden Punkt schlägt die Verwaltung noch zur Aufnahme in den Lärmaktionsplan und zur Beschlussfassung vor:

 

1.  Einzufügen im Entwurf v. 21.02.11, Seite 41, Punkt B 9, Ende 2.Absatz:



So mindert eine einfach einzurichtende Temporeduzierung von 50 auf 30 km/h den Lärm nennenswert und hörbar. Als effiziente Maßnahme sollte die Temporeduzierung für verkehrswichtige kommunale und innerörtliche Straßen stets in Betracht gezogen werden.

 

2.  Der bisherige Absatz im Entwurf v. 21.02.11, Seite 65, Punkt B 9.2.6 unter „Verlagerung von Schallemissionen – Verlagerung von Kfz-Strömen“ wird gestrichen und ersetzt durch:

 

Die Stadt Kamen prüft derzeit drei Straßenbau-Varianten, die zu einer Verlagerung von Kfz-Strömen und damit zur Entlastung der Unnaer Straße führen könnten, auf ihre Machbarkeit.

 

Variante 1

Die erste und favorisierte Variante wäre der Bau eines Kreisverkehrsplatzes (KVP) auf der B 233 im Einmündungsbereich Henry-Everling-Straße bzw. Unnaer Straße.

 

 

Variante 2

 

Die zweite Variante wäre eine Ampellösung auf der B 233 im fraglichen Bereich.

 

 

Variante 3

 

Die dritte Variante wäre eine direkte Straßenverbindung zwischen den Gewerbegebieten Henry-Everling-Straße Kamen Ost I (Logistic Service Zentrum) und Kamen Zollpost.

 

 

Die drei Varianten eröffnen die Möglichkeit, vor allem den LKW-Verkehr in der Unnaer Straße zu reduzieren. Verkehre mit Quelle und Ziel im Gewerbegebiet Henry-Everling-Straße würden auf direktem Weg auf die B 233 bzw. zur Autobahnanschlussstelle Kamen-Zentrum gelangen. Der bisher bestehende Umweg über die Unnaer Straße könnte vermieden werden und würde dort zur Lärmminderung beitragen.

 

In der Reihenfolge ist zuerst die Variante 1 (Kreisverkehrsplatz) zu prüfen. Sollte dies technisch nicht verwirklicht werden können, ist die Variante 2 (Ampellösung) zu prüfen. Sollten beide Varianten nicht verwirklicht werden können, ist auch die Variante 3 (Trassenführung) zu prüfen.

 

Sollte eine der Varianten zum Tragen kommen, ist auch die Errichtung eines KVP an dem Kreuzungspunkt Henry-Everling-Straße / Heerener Straße zu prüfen.

 

 

3.  Im Lärmaktionsplan wird unter Kapitel B.10 (S. 69) „Langfristige Strategie“ in der Auflistung der Planungen und Konzepte der in Aufstellung befindliche Nahverkehrsplan des NWL aufgenommen.


Abstimmungsergebnis: bei 10 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Bürgermeister Hupe hob einleitend hervor, dass zum Lärmaktionsplan zwei Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge von der CDU-Fraktion und von der Ver­wal­tung vorlägen. Zum Verfahren schlug er vor, zunächst den Antrag der CDU-Fraktion beraten und beschließen zu lassen, da dieser am umfangreichsten sei.

 

Es handele sich um ein Beratungspaket, erläuterte Herr Kissing. Er gab den formalen Hinweis, dass der Antrag nicht mit in die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufgenommen worden sei.

 

Frau Scharrenbach nahm Bezug auf die Beratung des Lärmaktionsplanes im Planungs- und Um­weltausschuss. Die wesentlichen Punkte seien ausgearbeitet, nun werde es Zeit für den Ein­stieg in die konkrete Planung. In der letzten Sitzung des Straßenverkehrsausschusses seien be­reits Maßnahmen an der Lünener Straße aus dem Lärmaktionsplan beschlossen worden.

Sie kritisierte die fehlende langfristige Planung und forderte die zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen, beispielsweise an der Lünener Straße oder der Dortmunder Allee.

Zum Beschluss des LKW-Lenkungskonzeptes für die Lünener Straße sei die Frage, wohin der Verkehr ausweichen solle, weiterhin unge­klärt.

Für wichtig erachte sie einen politischen Konsens der Fraktionen.

 

Zum Antrag der CDU-Fraktion verwies Frau Dyduch auf die Stellungnahme der SPD-Fraktion im Planungs- und Umweltausschuss. Mit dem Antrag werde versucht die verkehrspolitische Linie der CDU durchzusetzen.

Sie sehe im Lärmaktionsplan gute Perspektiven zur Steuerung der Verkehrspolitik und Lärm­minderung. Er sei zielführend und in seiner Gesamtheit stimmig. Die SPD-Fraktion werde daher dem Vorschlag der Verwaltung folgen.

 

Für die FDP-Fraktion erklärte Frau Schaumann, dass dem CDU-Antrag nicht zugestimmt wer­de. Viele der dort manifestierten Forderungen lägen nicht in kommunaler Zuständigkeit. Sie be­tonte, dass es sich bei dem Lärmaktionsplan um ein Handlungskonzept handele.

Den Änderungsvorschlag unter Punkt 11 des Antrages der CDU-Fraktion begrüßte sie.

 

Herr Mork machte deutlich, dass man mit dem Lärmaktionsplan politisches Neuland betre­te. Er halte die Aufstellung des Lärmaktionsplanes für einen ersten Schritt in die richtige Rich­tung. Wichtig sei aber vor allem die konkrete Umsetzung der Maßnahmen.

Mit einer größtmöglichen Einigkeit in der Beschlussfassung habe der Rat die Chance ein poli­tisches Zeichen zu setzen.

Er vertrat die Auffassung, dass trotz fehlender Zuständigkeiten vor Ort auch der Schienen- und LKW-Verkehr im Lärmaktionsplan Berücksichtigung finden müsse.

Herr Mork begrüßte die konstruktiven Diskussionen der Fraktionen zu dieser Thematik.

 

Er stimme zwar nicht in jedem Punkt mit dem CDU-Antrag überein, führte Herr Grosch aus, aller­dings habe er sich von der Verwaltung ein weitergehendes Eingehen auf einige Positionen des Antrages gewünscht.

 

Herr Hupe gab den Hinweis zu Punkt 11 des Antrages, dass nach Auffassung der Verwaltung ein Kreisverkehr an der Kreuzung Heerener Straße / Henry-Everling-Straße nur in Abhängigkeit mit der Einrichtung eines Kreis­verkehres auf der Hochstraße Sinn mache. Sodann ließ er über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion wird die Verwaltung beauftragt, die folgende Ergänzung des Lärmaktionsplanes vorzunehmen:

„Im Lärmaktionsplan wird unter Kapitel B. – 10 (S. 69) „Langfristige Strategie“ in der Auflistung der Planungen und Konzepte der in Aufstellung befindliche Nahverkehrsplan des NWL aufgenommen.“

Der Antrag wird in allen übrigen Punkten abgelehnt.

 

 

Abstimmungsergebnis: bei 16 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

 

 

 

Herr Liedtke erläuterte den Ergänzungsvorschlag der Verwaltung und stellte den Kreisverkehr Unnaer Straße / Henry-Everling-Straße als zentralen Bestandteil heraus. Diese Alternative sei mit StraßenNRW als zuständigem Straßenbaulastträger in Bochum erörtert worden. Dabei habe man u.a. auf die erhebliche Lärmbelästigung der Anwohner hingewiesen.

Der Straßenbaulastträger habe großes Verständnis für die Problematik gezeigt und sei sehr ko­ope­rativ für eine Problemlösung. In diesem Rahmen sei alternativ zu einem Kreisverkehr eine Ampellösung im fraglichen Bereich vorgeschlagen worden.

Beide Alternativen seien zu prüfen, dabei müsse ermittelt werden, welche Alternative sinnvol­ler und wirtschaftlicher sei.

 

Herr Kissing zeigte sich überrascht über diesen verkehrspolitischen Vorschlag und erkundigte sich, wie lange diese Idee bereits existiere.

 

Herr Liedtke erwiderte, dass diese Idee erst wenige Tage vor der Sitzung des Planungs- und Umweltausschuss entstanden sei. Er versicherte, dass es solche Überlegungen vorher nicht gegeben habe.

 

Herr Kloß fragte nach, warum plötzlich als weitere Alternative eine Ampellösung zur Diskussion stünde.

 

Herr Brüggemann führte aus, dass die Ampellösung ein neu eingebrachter Vorschlag seitens StraßenNRW sei. Alle Alternativen würden ergebnisoffen geprüft, so dass letztlich der Landes­betrieb StraßenNRW als zuständiger Straßenbauträger eine fundierte Entscheidung treffen kön­ne. Das Ergebnis der Prüfung bleibe abzuwarten.

 

Auf die Kritik von Frau Scharrenbach zur fehlenden Informationsweitergabe an die Politik so­wie zur mangelnden Anpassung der Beschlussvorlage, wandte der Bürgermeister ein, dass der Er­gän­zungsvorschlag erst seit einer Woche existiere und der Vorschlag zur alternativen Am­pel­lösung erst seit wenigen Tagen bekannt sei.

 

Ein Kreisverkehr auf der Hochstraße sei gut vorstellbar, so Frau Schaumann. Die vorgestell­te Ampellösung sei dagegen schwieriger einzuschätzen. Sie schlug vor, dies detailliert im Pla­nungs- und Umweltausschuss zu beraten.

 

Herr Mork sprach sich für eine Kreisverkehrlösung aus. Einen Beschluss in der Sache halte er zum jetzigen Zeitpunkt jedoch ebenfalls für schwierig. Er schlug daher vor, in dem Beschluss­vor­schlag zum Ausdruck zu bringen, dass nicht alle möglichen Alternativen gleichermaßen prä­fe­riert würden.

 

Frau Dyduch machte ebenfalls auf die Schwierigkeiten mit der Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt aufmerksam. Sie schlug vor, die drei Varianten nach Vorrang sortiert in den Beschluss­vorschlag auf­zuneh­men, um so die Prüfungsreihenfolge deutlich festzulegen.

 

Frau Scharrenbach fragte unter Bezugnahme auf die Ausführung von Herrn Brüggemann im Planungs- und Umweltausschuss nach der tatsächlichen Realisierungsmöglichkeit, der von der Verwaltung vorge­stellten Variante einer direkten Straßenverbindung zwischen den Gewerbe­gebieten Henry-Everling-Straße Kamen Ost I und Kamen Zollpost.

 

Herr Brüggemann stellte heraus, dass es schon möglich sei diese Variante zu realisieren, dies werde sich allerdings schwierig gestalten.

 

Der Bürgermeister ließ über den Ergänzungsvorschlag der Verwaltung abstimmen.