Beschluss:

 

Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nach­stehend aufgeführt abzustimmen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH werden gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

 

Herr Wiedemann übergab die Sitzungsleitung zurück an Herrn Hupe.


Herr Hupe übergab die Sitzungsleitung an Herrn Wiedemann.

 

Gemäß § 31 GO NRW haben die folgenden anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrates der TECHNOPARK KAMEN GmbH an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen:

 

Frau Dreher, Herr Eisenhardt, Herr Hupe, Herr Heidler, Herr Klanke, Frau Middendorf, Frau Müller