Sitzung: 19.07.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Mitteilungen
Unter Verweis auf die Mitteilung im Betriebsausschuss berichtete Herr Mösgen zur Weiterentwicklung der Swaps.
Aufgrund der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu dieser Thematik, habe die Verwaltung einen Rechtsanwalt mit der rechtlichen Einschätzung der Erfolgsaussichten einer möglichen Klage gegen die WestLB beauftragt. Die Frage, ob es eine Möglichkeit zur Änderung der bestehenden Verträge gebe, werde zur Zeit in Gesprächen mit der WestLB erörtert.
Herr Hasler bezog sich auf die Beschlussempfehlung des Betriebsausschusses zur Zuführung eines Anteils aus dem Jahresüberschusses 2010 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung an die Stadt Kamen, mit Blick auf nicht gebildete Rückstellungen. Er erkundigte sich, ob eine erfolgreiche Klage nicht auch eine Änderung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes bedinge, indem zunächst Rückstellungen gebildet werden müssten und die Abführung daher nicht mehr möglich sei.
Herr Mösgen verwies auf intensive Dialoge mit Fachleuten wie u.a. den Wirtschaftsprüfern. Schließlich werde die Auffassung vertreten, dass eine Klage durchaus Aussicht auf Erfolg habe.
Herr Hupe verdeutlichte, dass die jahresbezogene Rückstellungsbildung nicht marktwertbezogen erfolge und nach Auffassung der Verwaltung in diesem Zusammenhang unproblematisch sei.
Herr Hasler wandte ein, dass es sich um ein schwebendes Verfahren handele und theoretisch Verluste möglich seien.
Anfragen
Anfragen wurden nicht gestellt.