Mitteilungen

 

Unter Verweis auf die Mitteilung im Betriebsausschuss berichtete Herr Mösgen zur Weiterent­wick­lung der Swaps.

Aufgrund der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu dieser Thematik, habe die Verwaltung einen Rechtsanwalt mit der rechtlichen Ein­schätzung der Erfolgsaussichten einer mög­lichen Klage gegen die WestLB beauftragt. Die Frage, ob es eine Möglichkeit zur Änderung der beste­hen­den Verträge gebe, werde zur Zeit in Gesprächen mit der WestLB erörtert.

 

Herr Hasler bezog sich auf die Beschlussempfehlung des Betriebsaus­schus­ses zur Zuführung eines Anteils aus dem Jahresüberschusses 2010 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung an die Stadt Kamen, mit Blick auf nicht gebildete Rückstellungen. Er erkundigte sich, ob eine erfolg­reiche Kla­ge nicht auch eine Änderung des Jahresabschlusses des Eigenbe­trie­bes bedinge, indem zunächst Rückstellungen gebildet werden müssten und die Abfüh­rung daher nicht mehr möglich sei.

 

Herr Mösgen verwies auf intensive Dialoge mit Fachleuten wie u.a. den Wirtschaftsprüfern. Schließ­lich werde die Auf­fas­sung vertreten, dass eine Klage durchaus Aussich­t auf Erfolg habe.

 

Herr Hupe verdeutlichte, dass die jahresbezogene Rückstellungsbildung nicht marktwertbe­zo­gen erfolge und nach Auffassung der Verwaltung in diesem Zusammenhang unproblematisch sei.

 

Herr Hasler wandte ein, dass es sich um ein schwebendes Verfahren han­dele und theoretisch Verluste möglich seien.

 

 

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