Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gem. § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW ermächtigt, bei der HhSt. 580.57010 - Schadensersatzansprüche aus Baumverwurzelungen - eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von insgesamt 85.000,-- DM zu leisten.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Herr Brüggemann verließ den Sitzungsbereich.