Sitzung: 16.06.2011 Jugendhilfeausschuss
Herr Brüggemann berichtete, dass sich
aufgrund der erheblichen Kostensteigerung im Bereich der Hilfen zur Erziehung
das Entwicklungs- und Controllingteam (ECT) mit der Frage der Ursache für die
steten Steigerungen der Fälle der Fremdunterbringungen beschäftigt habe. Der
Fachbereich mache offensichtlich „alles richtig“. Er wünsche allerdings
Transparenz mit Blick auf anforderungsvolle, verantwortungsbewusste und
abgewogene Arbeit der KollegInnen im allgemeinen sozialen Dienst (ASD) und
die Entscheidungskonsequenzen auch in fiskalischer Hinsicht. Daher habe das
ECT entschieden, dass sich der ASD und seine Arbeit im Jugendhilfeausschuss
vorstellen solle. Für Anregungen und Wünsche seitens des Jugendhilfeausschusses
sei er dankbar.
Anhand zweier
Folien ergänzte Herr Peske die
Einführung von Herrn Brüggemann mit den aktuellen Fallzahlen, sowie der
Entwicklung des Haushaltes (Anlage 1).
Im Bereich der
Leistungen der Jugendhilfe an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen
werde insgesamt ein Fehlbetrag in Höhe von 140.000 € erwartet. Für Leistungen
der Jugendhilfe an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen sei mit
einem Fehlbetrag in Höhe von 600.000 € zu rechnen. Die Tendenz sei steigend.
Herr Gibbels berichtete, dass aktuell
insgesamt 20 SozialarbeiterInnen im Sozialen Dienst tätig seien. Dieser setze
sich aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und den verschiedenen Spezialdiensten
(Jugendgerichtshilfe, Pflegekinderdienst, Kindertagespflege, betreutes Wohnen,
Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe, Familienservice)
zusammen.
Der ASD sei durch
das SGB VIII zuständig für die Durchführung von Trennungs- und Scheidungsberatungen,
die Unterrichtung und Unterstützung des Gerichtes, die Gewährung von Hilfen zur
Erziehung gem. § 27 ff. SGB VIII sowie für den Schutzauftrag bei Kinderwohlgefährdung.
Darüber hinaus sei dem
ASD eine enge Anbindung und Vernetzung in den fünf Sozialräumen wichtig. Die Präsenz
in Kindertageseinrichtungen und Familienzentren, Schulen, Polizei, Ärzten,
Krankenhäuser, Gerichten und Psychiatrien sowie enge Kooperation mit freien
Trägern und allen Behörden, die mit Sozialleistungen von Menschen zu tun haben,
gehörten zum Alltag.
Ein weiterer großer
Teil der Arbeit sei die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Familien in Krisen.
Hierzu gehöre ganz besonders auch das Hilfeplanverfahren, dass alle Positionen
aufrufe und nach Analyse möglichst passgenau die Jugend- und Familienhilfe
flexibel festlege.
Im Anschluss daran
wurden von Frau Schimanski, Herrn Schmid, Frau Köhler, Frau Melis und Frau
Bednarek jeweils ein Fall vorgestellt, die im aktuellen Jahr Kosten produziert
haben. Diese Fälle wurden sorgfältig ausgesucht, um dem Jugendhilfeausschuss
deutlich zu machen, welche Schicksale sich hinter einem „Kostenfall“ verbergen.
Frau Scharrenbach dankte den Kollegen/Innen
für die umfangreiche Präsentation. Sie teilte ihre Wertschätzung für die Arbeit
des ASD mit und betonte, wie wichtig eine solche Vorstellung für die Arbeit des
Jugendhilfeausschusses sei.
Herr Klanke lobte den ASD für die sehr gute
Zusammenarbeit. Er hob hervor, wie wichtig eine gute Vernetzung für die gesamte
Arbeit sei. Trotz der hohen Arbeitsbelastung stehe das Wohl der Kinder im
Vordergrund.
Frau Möller machte deutlich, wie wichtig die
sehr gute Kooperation mit den Schulen, Kindertageseinrichtungen und Ärzten
sei. Nur so können frühe Hilfen installiert werden.
Auf Nachfrage von
Frau Möller informierte Herr Gibbels, dass Familien mit Kindern im
Alter von unter zwei Jahren dem ASD sowohl über den Familienservice als auch
über Hinweise aus der Nachbarschaft bekannt werden.
Ferner teilte Herr
Gibbels mit, dass FamilienpflegerInnen ergänzend eingesetzt werden.
Frau Schaumann fragte nach, welches
Zeitfenster bei einer Meldung über die Gefährdung des Kinderwohls bestehe.
Herr Gibbels teilte mit, dass es ein
standardisiertes Verfahren gebe, welches ein Zeitfenster zum Reagieren von
„sofort“ bis 24 Stunden vorgebe. Dies hänge von verschiedenen Indikatoren ab,
daher seien je nach Situation verschiedene Abläufe vorgegeben. Die Absicherung
erfolge dahingegen, dass die Kollegen/innen immer zu zweit in die Familien fahren.
Darüber hinaus werden Entscheidungen unter Hinzuziehung des gesamten Teams
getroffen.
Er gab bekannt,
dass es im Jahr 2010 insgesamt 130 Meldungen gegeben habe.
Pfarrer Ritter dankte den Mitarbeitern des ASD,
die ständig dem hohen Druck ausgesetzt seien. Er fragte nach, ob Supervision
angeboten werde.
Herr Gibbels antwortete, dass Supervision
ganz gezielt eingesetzt werde, um mit der Belastung besser umgehen zu können
und sich gegenseitig zu stärken. Einzelsupervision werde nur in Ausnahmefällen
angeboten.
Auf weitere Nachfrage von Pfarrer Ritter ergänzte Herr Güldenhaupt,
dass auch positive
Entwicklungen im Bereich der Heimunterbringungen zu verzeichnen sein. Kinder
haben eine Chancen auf ein geregeltes Leben. Hierzu gebe es allerdings wenige
Studien.
Es gebe über
mehrere Generationen Familien, bei denen im Vorfeld klar sei, dass diese Kinder
keine Chance haben werden, aus dem entsprechenden Milieu herauszukommen
berichtete Pfarrer Ritter.
Herr Gibbels teilte die Meinung von Pfarrer
Ritter. Daher sei der frühe Einstieg in die Hilfen zur Erziehung umso
wichtiger, damit diese Kinder einen besseren Weg einschlagen können.
Auf Nachfrage von
Frau Lenkenhoff erwiderte Herr Gibbels, dass es nicht immer
erforderlich sei die Kinder sofort aus den Familien herauszunehmen. Er stimmt
ihr zu, dass es wichtig sei, dass Nachbarn nicht wegschauen würden.
Herr Kampmann sah es als positiv an, dass
der Fachbereich Jugend zunächst familienerhaltend arbeite und die Familien
ambulant unterstütze. Sollte diese Hilfen nicht erfolgreich seien, würde erst
dann eine stationäre Unterbringung erfolgen.
Auf Nachfrage von Frau
Sändker berichtete Herr Gibbels, dass es innerhalb der letzten
fünf Jahre jeweils zwischen 12 und 16 Sorgerechtsentzüge gegeben habe.