Herr Brüggemann berichtete, dass sich aufgrund der erheblichen Kostensteigerung im Bereich der Hilfen zur Erziehung das Entwicklungs- und Controllingteam (ECT) mit der Frage der Ur­sache für die steten Steigerungen der Fälle der Fremdunterbringungen beschäftigt habe. Der Fach­bereich mache offensichtlich „alles richtig“. Er wünsche allerdings Transparenz mit Blick auf anforderungsvolle, verantwortungsbewusste und abgewogene Arbeit der KollegInnen im allge­mei­nen sozialen Dienst (ASD) und die Entscheidungskonsequenzen auch in fiskalischer Hin­sicht. Daher habe das ECT entschieden, dass sich der ASD und seine Arbeit im Jugendhilfeaus­schuss vorstellen solle. Für Anregungen und Wünsche seitens des Jugendhilfeausschusses sei er dankbar.

 

Anhand zweier Folien ergänzte Herr Peske die Einführung von Herrn Brüggemann mit den ak­tuel­len Fallzahlen, sowie der Entwicklung des Haushaltes (Anlage 1).

Im Bereich der Leistungen der Jugendhilfe an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen werde insgesamt ein Fehlbetrag in Höhe von 140.000 € erwartet. Für Leistungen der Jugend­hilfe an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen sei mit einem Fehlbetrag in Höhe von 600.000 € zu rechnen. Die Tendenz sei steigend.

 

Herr Gibbels berichtete, dass aktuell insgesamt 20 SozialarbeiterInnen im Sozialen Dienst tätig seien. Dieser setze sich aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und den verschiedenen Spe­zialdiensten (Jugendgerichtshilfe, Pflegekinderdienst, Kindertagespflege, betreutes Wohnen, Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe, Familienservice) zusammen.

 

Der ASD sei durch das SGB VIII zuständig für die Durchführung von Trennungs- und Schei­dungs­be­ratungen, die Unterrichtung und Unterstützung des Gerichtes, die Gewährung von Hilfen zur Erziehung gem. § 27 ff. SGB VIII sowie für den Schutzauftrag bei Kinderwohlge­fähr­dung.

 

Darüber hinaus sei dem ASD eine enge Anbindung und Vernetzung in den fünf Sozialräumen wichtig. Die Präsenz in Kindertageseinrichtungen und Familienzentren, Schulen, Polizei, Ärzten, Krankenhäuser, Gerichten und Psychiatrien sowie enge Kooperation mit freien Trägern und allen Behörden, die mit Sozialleistungen von Menschen zu tun haben, gehörten zum Alltag.

 

Ein weiterer großer Teil der Arbeit sei die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Familien in Krisen. Hierzu gehöre ganz besonders auch das Hilfeplanverfahren, dass alle Positionen aufrufe und nach Analyse möglichst passgenau die Jugend- und Familienhilfe flexibel festlege.

 

Im Anschluss daran wurden von Frau Schimanski, Herrn Schmid, Frau Köhler, Frau Melis und Frau Bednarek jeweils ein Fall vorgestellt, die im aktuellen Jahr Kosten produziert haben. Diese Fälle wurden sorgfältig ausgesucht, um dem Jugendhilfeausschuss deutlich zu machen, welche Schicksale sich hinter einem „Kostenfall“ verbergen.

 

Frau Scharrenbach dankte den Kollegen/Innen für die umfangreiche Präsentation. Sie teilte ihre Wertschätzung für die Arbeit des ASD mit und betonte, wie wichtig eine solche Vorstellung für die Arbeit des Jugendhilfeausschusses sei.

 

Herr Klanke lobte den ASD für die sehr gute Zusammenarbeit. Er hob hervor, wie wichtig eine gute Vernetzung für die gesamte Arbeit sei. Trotz der hohen Arbeitsbelastung stehe das Wohl der Kinder im Vordergrund.

 

Frau Möller machte deutlich, wie wichtig die sehr gute Kooperation mit den Schulen, Kin­der­tageseinrichtungen und Ärzten sei. Nur so können frühe Hilfen installiert werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Möller informierte Herr Gibbels, dass Familien mit Kindern im Alter von unter zwei Jahren dem ASD sowohl über den Familienservice als auch über Hinweise aus der Nachbarschaft bekannt werden.

 

Ferner teilte Herr Gibbels mit, dass FamilienpflegerInnen ergänzend eingesetzt werden.

 

Frau Schaumann fragte nach, welches Zeitfenster bei einer Meldung über die Gefährdung des Kinderwohls bestehe.

 

Herr Gibbels teilte mit, dass es ein standardisiertes Verfahren gebe, welches ein Zeitfenster zum Reagieren von „sofort“ bis 24 Stunden vorgebe. Dies hänge von verschiedenen Indikatoren ab, daher seien je nach Situation verschiedene Abläufe vorgegeben. Die Absicherung erfolge dahingegen, dass die Kollegen/innen immer zu zweit in die Familien fahren. Darüber hinaus werden Entscheidungen unter Hinzuziehung des gesamten Teams getroffen.

 

Er gab bekannt, dass es im Jahr 2010 insgesamt 130 Meldungen gegeben habe.

 

Pfarrer Ritter dankte den Mitarbeitern des ASD, die ständig dem hohen Druck ausgesetzt seien. Er fragte nach, ob Supervision angeboten werde.

 

Herr Gibbels antwortete, dass Supervision ganz gezielt eingesetzt werde, um mit der Belastung besser umgehen zu können und sich gegenseitig zu stärken. Einzelsupervision werde nur in Ausnahmefällen angeboten.

 

Auf weitere Nachfrage von Pfarrer Ritter ergänzte Herr Güldenhaupt, dass auch positive Entwicklungen im Bereich der Heimunterbringungen zu verzeichnen sein. Kinder haben eine Chancen auf ein geregeltes Leben. Hierzu gebe es allerdings wenige Studien.

 

Es gebe über mehrere Generationen Familien, bei denen im Vorfeld klar sei, dass diese Kinder keine Chance haben werden, aus dem entsprechenden Milieu herauszukommen berichtete Pfarrer Ritter.

 

Herr Gibbels teilte die Meinung von Pfarrer Ritter. Daher sei der frühe Einstieg in die Hilfen zur Erziehung umso wichtiger, damit diese Kinder einen besseren Weg einschlagen können.

 

Auf Nachfrage von Frau Lenkenhoff erwiderte Herr Gibbels, dass es nicht immer erforderlich sei die Kinder sofort aus den Familien herauszunehmen. Er stimmt ihr zu, dass es wichtig sei, dass Nachbarn nicht wegschauen würden.

 

Herr Kampmann sah es als positiv an, dass der Fachbereich Jugend zunächst familien­erhal­tend arbeite und die Familien ambulant unterstütze. Sollte diese Hilfen nicht erfolgreich seien, würde erst dann eine stationäre Unterbringung erfolgen.

 

Auf Nachfrage von Frau Sändker berichtete Herr Gibbels, dass es innerhalb der letzten fünf Jahre jeweils zwischen 12 und 16 Sorgerechtsentzüge gegeben habe.