Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung unter Berücksichtigung der Positionen aus dem gutachterlichen Vortrag in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 19.05.2011, die Öffnung des Körne-Unterhaltungsweges zwischen Wasserkurler Straße und Brücke Jägerweg betreiben wird.


Abstimmungsergebnis: bei 7 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Brüggemann erinnerte an den Prüfauftrag zur Öffnung des Weges, den der Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 15.03.2007 der Verwaltung erteilt habe.

Im Bereich zwischen Körnesiedlung und Nebelweg sei bereits eine Wegeverbin­dung aus Mitteln des Ökologieprogrammes Emscher-Lippe (ÖPEL) realisiert worden.

Der beauftragte Gutachter, Herr Dr. Loos, habe sich in der letzten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses dafür ausgesprochen, mittels eines Wildschutzzauns eine Trennung von Unterhal­tungs­weg und Fließ­gewässer einzurichten. Einhergehend mit einer maßvollen Verbesserung des Unterhaltungsweges sei die Öffnung des Teilstückes zwischen der Brücke Jägerweg und der Wasserkurler Straße vertretbar.

Wie schon berichtet, werde die Stadt Kamen einen Beitrag zu den Kosten leisten müssen, der vermutlich bei 8-12 T€ liegen werde. Dieser Beitrag werde aus verfügbaren Haus­haltsmitteln geleistet und sei ein Geschäft der laufenden Verwaltung.

Für die Ausgestaltung des Unterhaltungsweges sei ein einfacher Standard geplant, der die Nutzung auch für Radwanderer möglich mache.

 

Für die SPD-Fraktion begrüßte Herr Krause, dass gegen die Öffnung unter den im Gutachten genannten Voraussetzungen keine Bedenken bestünden. Nach Freigabe des Teilstückes zwischen Körnesiedlung und Nebelweg könne die gefahrvolle Kreuzung umgangen werden.

 

Frau Schaumann teilte mit, dass sie den Gutachter so verstanden habe, dass eine Öffnung nur in Verbindung mit der Einrichtung eines Wildschutzzaunes in Frage komme. In diesem Zusam­men­hang fragte sie nach den Kosten für einen solchen Zaun. Zudem erkundigte sie sich, ob die von Herrn Brüggemann genannten Kosten für die Stadt einmalig oder laufende Unterhaltungs­kosten seien.

 

Da die Stadt Kamen nicht Eigentümer des Weges sei, werde hier kein Erhaltungsaufwand an­fal­len, machte Herr Brüggemann deutlich. Der genannte Aufwand umfasse den einmaligen städtischen Beitrag zur Ertüchti­gung des Weges. Er stimmte zu, dass nach Aussage des Gutachters der Zaun bestimmende Vorgabe für die Öff­nung des Teilbereiches sei.

 

Auf die Nachfrage von Frau Schaumann bezüglich der Kostenübernahme des Lip­pe­verbandes für den Schutzzaun, informierte Herr Hupe, dass der Lippeverband die Kosten komplett trage. Die Stadt leiste den bereits erwähnten Beitrag in Höhe von ca. 8-12 T€. Es werde keine Kostenaufteilung vorgenommen.

 

Herr Kühnapfel kritisierte die Vorgehensweise der Verwaltung in dieser Angelegenheit, beson­ders die für eine intensive Vorberatung notwendige, jedoch fehlende schriftliche Beschlussvor­lage. Solange das fertige Gutachten nicht vorliege, könnten ökologische Belange nicht ab­schließend geklärt werden.

Die Notwendigkeit, zum jetzigen Zeitpunkt einen vorschnellen Beschluss zu fassen, sehe er nicht. Der Beginn der Fahrradsaison dürfe für die Beschlussfassung nicht ausschlaggebend sein.

Er beanstandete, dass in der Presse im Vorfeld bereits von einer Beschlussfassung berichtet worden sei.

Er werde der Vorlage nicht zustimmen.

 

Herr Fuhrmann sprach sich ebenfalls gegen eine Öffnung des Teilbereiches aus, da ein ge­schütz­ter Bereich verloren gehe. Beachtet werden müssten ebenfalls die Folgekosten, die durch den viel befahrenen Schotterweg entstehen könnten.

Auch eine barrierefreie Gestaltung sei nicht gewährleistet. Er vertrat die Auffassung, dass ein Zaun beidseitig errichtet werden müsste.

Bezogen auf die Kosten wies er auf die indirekte Beteiligung der Bürger über die Lippever­bands­umlage hin.

Das Argument, mit der Öffnung einen kritischen Punkt im Radverkehrsnetz zu beheben, halte er nicht für ausschlaggebend, da im Stadtgebiet mehrere vergleichbar kritische Punkte mit Handlungsbedarf zu finden seien. Der Aufwand, der durch Kontrollen sowie Reparaturen nach Vanda­lis­mus entstehe, dürfe ebenfalls nicht unberücksichtigt bleiben. Seines Erachtens sei die momentane Wegever­bindung ausreichend.

 

Herr Brüggemann beurteilte die Querungssituation an der Wasserkurler Straße mit Blick auf die Fahrradsaison gerade für Familien mit Kindern als schwie­rig.

Für die Frage der Weggestaltung sei die ökologische Einschätzung des Gutachters aus­schlag­gebend. Dabei habe nicht der Komfort, sondern die Öffnungsmöglichkeit des Weges im Vordergrund der Prüfungen gestan­den.

Die Frage nach Vandalismus und Kontrolle stellten sich überall im Stadt­ge­biet. Der befürchtete Reparaturaufwand sei an anderen Streckenabschnitten des Körneradwegs auch nicht so eingetreten.

 

Herr Lipinski machte darauf aufmerksam, dass die Historie der Körneradwegeplanung in Kamen älter als der Prüfungsauftrag aus dem Jahr 2007 sei. Die nun diskutierte Planung stelle als Netzschluss einen Teil dieser Radwegeplanung dar.

Das Gutachten berücksichtige die Erfordernisse des Naturschutzes.

Die Notwendigkeit einer Beschlussvorlage sah er nicht, da die Stadt Kamen ausschließlich ein Vorschlagsrecht habe, die Entscheidung jedoch vom Lippeverband getroffen werde.

 

Frau Schaumann bemängelte die Verfahrensweise der Verwaltung und die daraus resultie­rende fehlende Vorbereitungsmöglichkeit auf die heutige Diskussion.

 

Herr Grosch zeigte sich überrascht über das Verhalten der Verwaltung. Zusammen mit dem Bericht habe er eine Beschlussfassung im Planungs- und Umweltausschuss erwartet. Er rügte ebenfalls die fehlenden Vorbereitungsmöglichkeiten.

Zwischen Naturschutz und Radwegnutzung bestehe eine Konfliktsituation.

 

Herr Hupe hob hervor, dass eine Beschluss­fassung im Planungs- und Umweltausschuss nicht erfolgt sei aufgrund fehlender Entscheidungskompetenz der Stadt. Die Angelegenheit werde heute behandelt aufgrund des von den Fraktionen ausdrücklich eingeforderten Beratungsbedarfs. Obwohl eine Parlamentsentscheidung rechtlich nicht erforderlich sei, solle mit dem heutigen Beschlussvorschlag der Verwaltung der Bedeutung des Themas Rech­nung getragen werden. Die Verwaltung habe keine parlamentarischen Informations- oder Beteiligungspflichten verletzt. Sie sei in der Sache und im Verfahren pflichtgemäß, sachgerecht und pragmatisch vorgegangen.

 

Nach einem Vorschlag zur redaktionellen Änderung von Herrn Hasler las Herr Brüggemann den Ausschussmitgliedern den Beschlussvorschlag vor.