Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte "Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Kamen".


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Hasler fragte an, inwieweit sich die Heraufsetzung der Breite bei den Parkstreifen auf die Höhe des Anliegerbeitrages auswirke. Bezogen auf den § 2 Abs. 2 der Satzung stellte Herr Hasler weiterhin die Frage, ob im Hinblick auf die Änderung der Hauptsatzung dieser Absatz nicht anders zu formulieren sei bzw. eine Summe enthalten sollte.

 

Herr Baudrexl antwortete, dass es sich bei den KAG-pflichtigen Maßnahmen regelmäßig um Auftragsvolumen handele, die ohnehin in die Kompetenz des Ausschusses fielen. Andern­falls werde eine redaktionelle Änderung vorgenommen werden.

 

Auf die Frage der Anrechenbarkeit der Parkstreifen auf die Anliegerbeiträge erklärte Herr Baudrexl, dass die Satzung in Anpassung an die Mustersatzung geändert werde und natür­lich auch zur Vermeidung von Beitragsausfällen. Die Auswirkung im Einzelfall könne nur anhand eines konkreten Beispieles beantwortet werden.