Herr Liedtke gab, mit Hinweis auf den Bericht des Bürgermeisters im Wirtschaftsausschuss, einen ausführlichen Sachstandsbericht. Der Eigentümer sei derzeit bestrebt, selbst eine gewer­begebietstypische kleinflächige Entwicklung herbei zu führen. Voraussetzung sei die Änderung der inneren Erschließung, die von einer Privatstraße in eine öffentliche Erschließungsanlage übergehen solle. Es sei mit der Stadt Kamen dann noch ein Erschließungsvertrag abzuschlie­ßen. Insbesondere wies er darauf hin, dass die Erschließungsanlagen den städtischen Stan­dards entsprechen müssten. Zurzeit sei ein Ingenieurbüro mit der Erfassung des aktuellen Zu­standes beauftragt. Eine Vorplanung sei ebenfalls von dem Projektträger in Auftrag gegeben worden. Neben den öffentlichen Straßenflächen, die von der Stadt übernommen werden sollen, seien auch die entwässerungstechnischen Anlagen und deren Instandsetzung in den Erschlie­ßungsvertrag aufzunehmen, da diese von der Stadtentwässerung Kamen als öffentliche Anla­gen übernommen werden sollen. Ein Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 61 Ka sei für die Juli-Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses in Vorbereitung. Der Bebauungsplan solle ebenfalls die Erschließung berücksichtigen. Eine angrenzende, südlich gelegene Potential­fläche von ca. 1 ha solle in den Bebauungsplan mit einbezogen werden. Das Bebauungsplan­gebiet soll somit auch erweitert werden. Eine Änderung des Bebauungsplanes werde aus den v. g. Gründen erforderlich. Ein Übersichtplan ist auf S. 7, die geplante Verkehrsführung auf S. 8 der Präsentation abgebildet.

 

Herr Kissing erkundigte sich, ob in der 1 A – Lage nunmehr auch hochwertiges Gewerbe ange­siedelt werden solle.

 

Dazu führte Herr Liedtke aus, dass die Nutzungsqualitäten nicht im Bebauungsplan festge­setzt werden können. Die Entscheidung darüber läge beim Eigentümer.

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh teilte Herr Liedtke mit, dass im Rahmen eines Erschließungsvertrages die Stadt Kamen die Anlagen kostenlos übernehmen werde.

 

Zur Anfrage von Frau Scharrenbach, ob im Falle der Nichtrealisierung der Planungen Rück­tritts- und Schadensersatzrechte für die Stadt Kamen eingeräumt wurden, erklärte Herr Liedtke, dass für diese Frage der Wirtschaftsausschuss zuständig sei.