Sitzung: 19.05.2011 Planungs- und Umweltausschuss
Zunächst begrüßte Herr Lipinski
zu diesem Tagesordnungspunkt den Referenten, Herrn Siebers, vom Büro
simuPLAN, Dorsten.
Sodann stellte Herr Siebers die
Untersuchungsgebiete, rechtliche Grundlagen, Auswertungsmethode und deren
Ergebnisse detailliert vor (s. Präsentation zu TOP 1 S. 1-30). Abschließend
könne zusammenfassend festgestellt werden:
· Grenzwertüberschreitungen für NO2 und PM10 an der Unnaer Straße können ausgeschlossen werden.
· Im Bereich Nordring/A2 wurden – abgesehen von einem Gebäude - ebenfalls keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Die Belastungssituation wird vor allem durch die stark befahrene BAB 2 ausgelöst. Hier wirken sich Lärmschutzwände auch positiv auf die Luftbelastung aus.
· Im Bereich der Lünener Straße wurden an sieben von zehn rechnerischen Messpunkten Grenzwertüberschreitungen des NO2-Jahresmittelwertes ermittelt. Rechnerisch ergibt sich keine PM10-Überschreitung, die Grenzwerte werden jedoch nur knapp eingehalten.
· Für die Lünener Straße sowie im Umfeld der BAB 2 wird empfohlen, die berechneten NO2-Konzentrationen durch Passivsammler-Messungen zu verifizieren.
Herr Diederichs-Späh erkundigte sich nach der Aktualität der ermittelten Verkehrszahlen für die Lünener Straße.
Dazu führte Herr Liedtke aus, dass die DTV-Werte aus dem Jahr 2005 vorlägen. Darüber hinaus habe die Verwaltung selbst aktuelle Verkehrszählungen über mehrere Wochen durchgeführt, die in die durch simuPLAN vorgenommenen Berechnungen einfließen konnten. In dem Zeitraum wurde u. a. auch eine Stauumfahrung der Autobahn mit erfasst.
Mit Bezug auf die Empfehlung des Gutachters, die Berechnungen durch die Aufstellung von Passivsammlern zu verifizieren, erkundigte sich Herr Kissing nach dem weiteren Vorgehen.
Diesbezüglich erläuterte Herr Liedtke, dass die Bezirksregierung Arnsberg in Zusammenarbeit mit dem LANUV für die Aufstellung des LRP Kamen zuständig sei. Die Berechnungsergebnisse des Büros simuPLAN würden der Bezirksregierung nunmehr zur Verfügung gestellt. Aufgrund des vorliegenden Gutachtens werde die Verwaltung fordern, Messstellen in den kritischen Bereichen einzurichten. Die Fertigstellung des LRP sei für Oktober 2011 gefordert. Für eine Verifizierung der Berechnungsergebnisse werde ein Zeitraum von ca. 1 Jahr benötigt. Die Verwaltung gehe davon aus, dass die Ergebnisse zumindest nachrichtlich in den LRP aufzunehmen seien bzw. bei einer Fortschreibung des LRP Berücksichtigung finden werden.
Nach Auffassung von Frau Dyduch seien die Messungen zwingend erforderlich. Das Verfahren dauere nun schon sehr lange. Mit den vorliegenden, wissenschaftlich anerkannten Berechnungen, habe die Verwaltung nunmehr die Möglichkeit, mit entsprechendem Nachdruck die Aufstellung von weiteren Sammlern in den kritischen Bereichen von der Bezirksregierung zu fordern. Sie regte an, ernsthaft zu überlegen, ggf. selbst zu handeln und Messstationen einzurichten. Vor Ort sei es wichtig, Klarheit für die Politik sowie für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Die Aufstellung eines LRP sei ernst zu nehmen. Darüber hinaus wies sie auf Synergien aus dem Lärmaktionsplan (kurz: LAP) hin. Abschließen bat sie die Verwaltung, sich in den Verhandlungen mit der Bezirksregierung mit Nachdruck für die Positionierung von Passivsammlern in den kritischen Bereichen einzusetzen.
Herr Brüggemann sehe einen politischen Konsens darin, dass ggf. in Eigenregie der Stadt Kamen Passivsammler aufgestellt werden sollen. Um dies kurzfristig umsetzen zu können, sei es jedoch erforderlich, städtische Finanzmittel bereitzustellen. Darüber hinaus versicherte er, dass die Verwaltung die Position, Passivsammler in den kritischen Bereichen zu fordern, gegenüber der Bezirksregierung mit Nachdruck vertreten werde.
In dem vogestellten Gutachten seien Bereiche mit Überschreitungen, grenzwertigen Ergebnissen aber auch mit Unterschreitungen des NO2-Grenzwertes festgestellt worden, erklärte Frau Scharrenbach. Im Bereich der Unterschreitungen steche die Unnaer Straße deutlich heraus. Sie erkundigte sich, ob es möglich sei, zur Klarstellung auch im Bereich der Unnaer Straße Passivsammler aufzustellen. Darüber hinaus erkundigte sie sich grundsätzlich nach den Möglichkeiten einer kurzfristigen Realisierung der Aufstellung von Passivsammlern.
Hinsichtlich der Etatisierung müsse ggf. die Politik mitwirken, entgegnete Herr Brüggemann. Daraus ergebe sich auch die zeitliche Realisierungsmöglichkeit. In Bezug auf die Unnaer Straße solle man sich zunächst auf die gutachterlichen Ergebnisse einlassen. In Bezug auf die Aufstellung der Passivsammler in den durch den Gutachter empfohlenen Bereichen gehe er davon aus, dass Bezirksregierung und LANUV den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen werden. Sollte das nicht der Fall sein und die Stadt Kamen müsse dies in Eigenregie umsetzen, seien kommunale Mittel erforderlich. Er bat darum, die weitere Entwicklung abzuwarten. Darüber hinaus wäre eine laufende Fortschreibung des LRP ebenso wie des LAP erforderlich. Zunächst gehe es darum, die aufgezeigten „Hot Spots“ aufzugreifen.
Herr Mork wies auf die Parallelität zwischen LAR und LRP hin, im Wesentlichen hervorgerufen durch verkehrsbedingte Belastungen. Prognosen von Straßen NRW gingen von Szenarien mit einem stark wachsenden Güterverkehr aus. Damit zeichne sich der Handlungsbedarf ab. Zur Minderung der Belastungen seien u. a. die Verkehre einzudämmen.
Mit dem Hinweis auf den im Juli 2011 vorgesehenen Beschluss des Lärmaktionsplanes, der wiederum entsprechende Instrumentarien schaffe, erläuterte Herr Brüggemann, dass beabsichtigt sei, zeitnah verkehrliche Maßnahmen (z. B. Temporeduzierungen) umzusetzen. Einige der Maßnahmen hätten auch ggf. Auswirkungen auf die Reduzierung der Fahrzeugbewegungen.
Herr Liedtke wies darauf hin, dass § 39 BImSchG keinen Entscheidungsspielraum lasse. Die Stadt müsse tätig werden. Auch der LRP werde bei Grenzwertüberschreitungen zwingend ausgelöst. Die dem vorgestellten Gutachten zugrunde gelegten Berechnungen nach Miskam seien anerkannt und müssten von der Bezirksregierung berücksichtigt werden.
Herr Diederichs-Späh machte darauf aufmerksam, dass bei 2 Referenzstationen ca. ¾ des Grenzwertes allein durch Hintergrundbelastungen ausgefüllt würden. Er erkundigte sich, welche Einwirkungsmöglichkeiten diesbezüglich bestehen könnten.
Dies sei auch in Nachbarstädten ein Problem, erwiderte Herr Liedtke. Nicht nur lokale Maßnahmen seien für eine Abhilfe erforderlich, sondern auch regional und national wirkende Maßnahmen wären notwendig. Diese seien jedoch auf lokaler Ebene nicht beeinflussbar.
Herr Kissing stellte dar, dass nunmehr Fortschritte bei dem seit inzwischen drei Jahren thematisierten LAP und LRP erkennbar seien. Eine Sensibilisierung in Planungsprozessen sei in Bezug auf Thema Lärm- und Luftbelastung erfolgt. Aufgrund des vorliegenden Gutachtens seien neue Argumentationsmöglichkeiten gegenüber Bezirksregierung und Fördergebern geschaffen worden. Zum Untersuchungsergebnis „Unnaer Straße“ sei festzustellen, dass die Lage unproblematischer sei als erwartet. Als erfreulich bewertete er, dass Lärmschutzwände auch eine positive Funktion für die Luftreinhaltung entfalten. Es sei deutlich geworden, dass auch „kleine Schritte“ weiterführen.
Herr Lipinski bedankte sich bei Herrn Siebers für die ausführliche Vorstellung der durchgeführten Untersuchungen und Ergebnisse. Er schloss diesen Tagesordnungspunkt mit der Feststellung, dass die Themen LAP und LRP den Ausschuss weiter beschäftigen werden.