Sitzung: 24.05.2011 Haupt- und Finanzausschuss
6.1 Mitteilungen
6.11 Derivate
Herr Mösgen rief in Erinnerung, dass
die Verwaltung der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt gefolgt sei und
sich für Swaps entschieden habe, die nicht hochrisikoreich seien. Seit Juni
2006 habe man einen Reingewinn in Höhe von 605 T€ erzielen können. Die negativen
Auswirkungen der Wirtschaftskrise in diesem Bereich würden derzeit nicht zu
Rückzahlungsverpflichtungen führen. Die Verwaltung hoffe auf eine Erholung der
Kurswerte.
6.12 GWA – Projekt „Saubere Stadt“
Herr Mösgen informierte, dass der
letzte Beschluss zur Fortführung des Projektes am 29.04.2009 eine Laufzeit bis
zum Jahr 2011 vorgesehen habe. Eine Aufgabe des Projektes sei nicht
beabsichtigt. Insofern gebe es eine Fortführung um ein Jahr.
6.13 Parkraumbewirtschaftung
Herr Hupe führte zum Thema aus, dass
die mit dem Haushaltssicherungskonzept beschlossene Parkraumbewirtschaftung
bezüglich Planung, Organisation, Investitionen, Kalkulation und rechtliche
Prüfung seit 2010 vom Straßenverkehrsausschuss betreut werde.
Es sei geplant, die Arbeitsergebnisse der dazu gebildeten Projektgruppe am
21.06.2011 in einer gemeinsamen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses, des
Straßenverkehrsausschusses sowie des Wirtschaftsausschusses vorzustellen. Eine
Beschlussfassung werde nach fraktionsinternen Beratungen für die nächste
Sitzung des Rates im Juli angestrebt.
6.2 Anfragen
6.21 Änderung § 76 Gemeindeordnung NRW
Frau Scharrenbach erkundigte sich
nach den Chancen für die Stadt Kamen durch die Änderung des § 76
Gemeindeordnung NRW ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept
aufzustellen.
Herr Hupe erklärte, dass der Kämmerer
bereits mit der Aufgabe befasst sei, Berechnungen unter Berücksichtigung der
nun beschlossenen neuen Rechtslage anzustellen. Es gebe ein zehn Punkte
umfassendes informelles Prüfraster von der Bezirksregierung. Die politische
Absicht sowie die Verwaltungsabsicht seien auf Landesebene noch abzustimmen.
Diesbezüglich stehe man in einem ständigen Dialog mit der Bezirksregierung.
Seitens der Verwaltung werde die Aufstellung eines neuen Haushaltssicherungskonzeptes
unter Berücksichtigung der neuen Regelungen angestrebt.
Jedoch werde die mittelfristige Finanzplanung nicht gänzlich abgeschafft, sondern
nur um eine neue Zeitachse ergänzt. Problematisch stelle sich dar, dass auf der
einen Seite Orientierungsdaten nur für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren
vorliegen würden, auf der anderen Seite eine hohe Verantwortung bei den Schätzungen
für Folgejahre bestehe.
Die Verwaltung sei entschlossen, die neuen Möglichkeiten zu nutzen.
Fraglich sei zur Zeit zudem, welchen Effekt die Änderung im Bereich des SGB II
auf den städtischen Haushalt haben werde.
Dass es gelinge, ein modifiziertes Haushaltssicherungskonzept vor der
Einbringung des Haushaltsplanes für das Jahr 2012 vorzulegen, könne er mit
Blick auf noch bestehenden Klärungsbedarf nicht zusagen.
6.22 Ausbildungssituation
Unter Bezugnahme auf die Diskussion zur Ausbildungssituation Ende des Jahres
2010 fragte Frau Scharrenbach nach
dem aktuellen Sachstand.
Herr Hupe bezog sich auf die
Argumentation der Unabweisbarkeit nach § 82 Gemeindeordnung NRW und
berichtete, dass er an seiner Aussage aus dem Jahr 2010 zur Ausbildungssituation
festhalte. Die Einstellung neuer Auszubildenden auf der Basis des Personalbedarfskonzeptes
sei gewollt und mit der Aufsichtsbehörde abstimmbar.
Daher würden in diesem Jahr insgesamt 8 Ausbildungsplätze ausgeschrieben, davon
2 in der Fachrichtung Bachelor of Law, 2 im mittleren nichttechnischen Dienst,
1 Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste - Fachrichtung
Bibliothek -, 1 Fachinformatiker/in für Anwendungsentwicklung sowie 2
Brandmeisteranwärter/innen. Nur so könne der normalen Personalfluktuation, die
in den nächsten Jahren insgesamt 48 frei werdende Stellen verursache, entgegen
gewirkt werden.