Herr Kaiser und Frau Völler referierten anhand einer der Niederschrift in Kopie beigefügten Powerpointpräsentation.

Einleitend schilderten sie die Entwicklung der vor 130 Jahren in Königsborn gegründeten Ein­richtung, die heute unter dem Namen Lebenszentrum Königborn firmiert. Im Dezember 2010 wurde unter dem Dach des Lebenszentrums der neue Arbeitsbereich Kinderneurologiehilfe ge­schaffen. In diesem Zusammenhang wies Herr Kaiser darauf hin, dass anlässlich dieser Grün­dung Frau Völler, die bisher in der Neurologie Münster tätig war, für eine Tätigkeit in Unna ge­wonnen werden konnte und sie aus diesem Grunde mit zur Sitzung erschienen sei.

Einleitend wies Herr Kaiser darauf hin, dass es Aufgabe der Kinderneurologiehilfe sei, Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien nach erworbenen Hirnschädigungen Hilfestellung zu bieten. In der Bundesrepublik Deutschland erleiden jährlich 71.000 Kinder ein Schädel-Hirn-Trauma. In vier von fünf Fällen eines Kindstodes ist ursächlich hierfür eine Kopfverletzung. 3.000 Kinder jährlich tragen infolge einer Kopfverletzung bleibende Behinderungen davon.

Im Besonderen wies Herr Kaiser auf den erschreckenden Fakt hin, dass lediglich 9 von 62 Kin­dern nach einem mittleren oder schweren Schädel-Hirn-Trauma in eine Rehabilitationsklinik eingewiesen würden. Anhand dieser Zahl lässt sich zweifelsfrei erkennen, dass häufig das Be­wusstsein für die erlittene Schädigung nicht vorhanden ist.

Weiterhin wies Herr Kaiser darauf hin, dass die Zielgruppe für die Kinderneurologiehilfe aus­schließlich Personen bis zum 20. Lebensjahr mit erworbenen Hirnschädigungen und einer ge­sunden Vorgeschichte seien.

Im Anschluss führte Herr Kaiser Erkrankungen auf, die zu Hirnschädigungen führen können.

Anhand einer weiteren Folie erläuterten die Referenten die Angebote der Neurologiehilfe. So wüssten betroffene Familien häufig nicht, wo sie welche Hilfe in Anspruch nehmen könnten.

Auch gebe es Fälle, in denen nach Auffassung des behandelnden Arztes wieder alles in Ord­nung sei und die Eltern weitere und andere Behandlungen wünschten. Hier stelle man Kontakte zu den entsprechenden Einrichtungen her.

Weiterhin würde man Aufklärungsarbeit über Unfall- und Krankheitsfolgen betreiben. Die Bera­tungstätigkeit erfolge in enger Kooperation mit Ärzten, Therapeuten und Pädagogen.

Herr Kaiser wies darauf hin, dass es im Kreis Unna keine Kinderklinik gebe. Im Regelfall würden die Kinder im Krankenhaus vor Ort behandelt; viele der dort tätigen Ärzte hätten jedoch kein ausreichendes neurologisches Wissen und demzufolge würden bestimmte Krankheiten nicht oder nicht immer erkannt.

Das Angebot der Kinderneurologiehilfe trage auch zur Reduzierung von Folgekosten bei. So wies Herr Kaiser darauf hin, dass in Beratungsgesprächen mit Eltern häufig auf das Tragen ei­nes Fahrradhelmes hingewiesen werde, um bei Stürzen mit dem Fahrrad Kopfverletzungen vor­zubeugen.

 

 

Anhand einer weiteren Folie erläuterte Herr Kaiser das mittels eines Multiple-Choice-Vordruckes abzuarbeitende Meldesystem der Hilfsorganisation.

Abschließend erläuterte Herr Kaiser die Organisationsform der Kinderneurologiehilfe. Die Ein­richtung in Unna sei in den in Münster ansässigen Dachverband eingebettet. Ziel dieses Dach­verbandes ist es, flächendeckend in Nordrhein-Westfalen aktiv zu werden. Die Zuständigkeit der Kinderneurologiehilfe erstrecke sich zur Zeit auch auf das Dortmunder Gebiet und den Hoch­sauerlandkreis. 

 

Frau Petra Jung äußerte ihr Befremden darüber, dass man bei der Beurteilung der Zuständig­keit zwischen Kindern mit gesunder und nicht gesunder Vorgeschichte unterscheide.

 

Herr Kaiser erwiderte, dass der Unterschied in der anders gelagerten gesundheitlichen Vorge­schichte liege.

 

Frau van Lück ergänzte, dass hier wohl ein Missverständnis vorläge. Beurteilungskriterium für die Zuständigkeit der Kinderneurologiehilfe sei das Vorliegen einer Unfallschädigung. Die Be­schränkung der Zuständigkeit auf diesen Personenkreis liege darin begründet, dass es für be­hinderte Kinder schon ein ausgeprägtes Hilfssystem gebe.

 

Frau Renate Jung wies darauf hin, dass Frau van Lück eine Kollegin des Herrn Kaiser sei.

 

Herr Hunsdiek erkundigte sich, ob seitens der Organisation auch Vorsorgearbeit betrieben werde.

 

Herr Kaiser erwiderte, dass unter anderem mit Frau Olbrich-Steiner von der Kreisverwaltung Unna Präventionsarbeit betrieben werde. 

 

Frau Renate Jung wies darauf hin, dass es seitens des Allgemeinen-Deutschen–Fahrrad-Clubs eine Initiative mit dem Ziel gebe, eine gesetzlich verankerte Helmpflicht Fahrrad fahrender Kin­der herbeizuführen.

 

Herr Gödecker meinte, dass er hier die Eltern in der Pflicht sehe.

 

Herr van Oosten wies darauf hin, dass gerade die Erwachsenen hier mit schlechtem Beispiel vorangehen würden, da helmtragende erwachsene Fahrradfahrer die große Ausnahme seien.

 

Frau van Lück fragte nach, wie die Kinderneurologiehilfe sich finanziere.

 

Herr Kaiser erwiderte, dass die Finanzierung des Modellprojektes für drei Jahre durch die Stiftung Wohlfahrtspflege und den Träger erfolge.

 

Frau Renate Jung wünschte sich einen wachsenden Bekanntheitsgrad der Organisation und bat die Ausschussmitglieder um Transport in die Öffentlichkeit.

 

Frau Völler wies darauf hin, dass der Internetauftritt der Kinderneurologiehilfe noch nicht fertig gestellt sei, aber mit baldiger Fertigstellung zu rechnen sei.