Herr Diekmännken referierte anhand einer der Niederschrift in Kopie beigefügten Power­point­präsentation

 

Einleitend wies Herr Diekmännken darauf hin, dass das vorzustellende Bildungs- und Teilhabe­pa­ket der Förderung von Kindern und Jugendlichen in Familien mit geringem Einkommen die­nen soll. Er wies darauf hin, dass das Paket zum Zeitpunkt der Sitzung seit gut 2 Wochen verab­schiedet sei. Bis mit der Umsetzung begonnen werden könne, benötige der Kreis Unna noch ca. eine Woche.

Anhand eines Schaubildes stellte Herr Diekmännken die vier Bausteine Lernförderung, Schul­ba­sis­paket, Zuschuss Mittagessen sowie Kultur, Sport und Mitmachen vor.

Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat seien Ergänzungen des Bildungs- und Teilhabepaketes vorgenommen worden. In den Genuss der Leistungen sollen jetzt auch Kinder und Jugendliche im Wohngeldbezug kommen. Ebenfalls bezugsberechtigt seien die Bezieher des Zuschlages zum Kindergeld. Diese Leistung wird für Kamener Bürger von der Familienkasse in Ahlen ausgezahlt.

Weiterhin wurden Regelungen zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten getroffen.

Zudem einigte man sich in den Verhandlungen darauf, bundesweit 3.000 Sozialarbeiter einzu­stellen und die Kosten des Mittagessens für Hortkinder zu übernehmen. In der Zeit von 2011 -2013 wird der Bund die hierfür anfallenden Kosten in Höhe von insgesamt 400 Mio. € tragen. Herr Diekmännken wies darauf hin, dass es im Kreisgebiet so gut wie keine Kinderhorte mehr geben würde; insofern sei dieser Beschluss für den Kreis von relativ geringer Relevanz. Schwer­wiegender schätzte er die Bereitstellung der Schulsozialarbeiter ein. Nähere Informationen lägen hierzu noch nicht vor. So sei nicht klar, wer Anstellungsträger werde und welche Schulen/ Schul­ty­pen zum Zuge kommen. Außerdem müsse man sich bereits jetzt fragen, wer denn nach Ablauf der 3 Jahre die Personalkosten tragen solle.

Aufgaben- und Kostenträger für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind die Krei­se und kreisfreien Städte. Daraus resultiert die Richtlinienkompetenz und die Organisations­hoheit des Kreises. Herr Diekmännken wies darauf hin, dass der Kreis an Arbeitshinweisen ar­beite, wie die Leistungen bei den Kindern ankommen sollen. Ursprünglich habe der Kreis Über­legungen angestellt, die Durchführung der Aufgabe zu delegieren. Aus den Reihen verschie­de­ner Kommunen sei jedoch die Bitte an den Kreis herangetragen worden, die Aufgabe selbst wahr­zunehmen. Herr Diekmännken wies darauf hin, dass tendenziell der Kreis dieser Bitte fol­gen wolle. Für die Familien mit Kindern im Wohngeldbezug bzw. im Bezug eines Kinderzu­schla­ges müsse seitens der Länder die Zuständigkeitsfrage noch geregelt werden; auch hier bestehe die Möglichkeit, dass der Kreis die Aufgabe wahrnehme.

 

Anhand einer weiteren Folie verdeutlichte Herr Diekmännken, mit welcher Vielzahl von Anträgen zu rechnen sei. Sollte für alle potenziell betroffenen Kinder und Jugendlichen nur ein Antrag ge­stellt werden, beliefe sich die Zahl bereits auf über 20.000 Anträge. Jedoch bestehe die Möglich­keit der Mehrfachantragstellung

 

Anschließend verschaffte Herr Diekmännken anhand mehrere Schaubilder einen Überblick über das Leistungsspektrum des Bildungs- und Teilhabepaketes. Im Zusammenhang mit den zu tra­genden Kosten für mehrtägige Klassenfahrten bzw. mehrtägige Fahrten und Ausflüge in Kinder­tageseinrichtungen wies Herr Diekmännken darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten ohne Be­schränkung auf einen Höchstbetrag zu übernehmen seien. Weiterhin führte er aus, dass ggfls. auch weitere Kosten, die ausschließlich durch die Fahrt verursacht werden (z.B. Leihgebühren für eine Skiausrüstung), aufgrund der bestehenden Rechtsprechung zu übernehmen seien. An­lässlich der Übernahme solle nicht mit Gutscheinen gearbeitet wurden, um eine Stigmatisierung des betroffenen Personenkreises zu vermeiden. In Bezug auf die Kosten für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erläuterte er, dass dies die einzige Leistung sei, die nicht antrags­ge­bunden ist. Sie wurde auch schon in der Vergangenheit gewährt, nunmehr wird sie in 2 Raten von 70 € zum 01.08 und 30 € zum 01.02 jeden Jahres in unveränderter Gesamthöhe gezahlt.

Zum Block Schülerbeförderungskosten führte er aus, dass i.d.R. wohl kein Anspruch nach dem SGB bestehe. Der Kreis habe durch Verordnung das Flash-Ticket-Plus für Schüler für einen Monatspreis i.H.v. 8,60 € eingeführt. Da im Regelsatz für Kinder ein Eigenanteil i.H.v. 12,62 – 14,00 € je nach Altersstufe enthalten ist, würden hier keine zusätzlichen Kosten anfallen.

 

Zur Erlangung von Leistungen zur Lernförderung ist die Vorlage eines entsprechend ausgefal­lenen Halbjahreszeugnisses oder eines sogenannten Blauen Briefes notwendig. Einzelne Ar­beiten müssen nicht eingereicht werden. Zunächst werde die Lernförderung in einem zeitlichen Umfang von 15 Std. je Unterrichtsfach bewilligt. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung um 2 x 10 Stunden. Für maximal 3 Unterrichtsfächer kann diese Stundenzahl beantragt werden. Herr Diekmännken wies darauf hin, dass lediglich außerschulische Hilfsangebote berücksichtigt werden könnten.

 

Zum Themenblock „Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung“ erläuterte Herr Diekmännken, dass Wert auf gesunde Mahlzeiten gelegt würde. Es bleibe zwar bei einem Eigenanteil von 1,00 € pro Mittagessen, aber der Zuschuss zu den Gesamtkosten werde nach oben hin nicht gedeckelt. Aus­drücklich von der Kostenübernahme schloss er Verpflegung vom Kiosk oder einer Imbiss­bu­de aus. Die Möglichkeit der Übernahme von Verpflegungskosten bestehe rückwirkend zum 01.01.2011. Dies setze einen Antrag voraus, der bis zum 30.04. gestellt sein müsse. Die Kreis­verwaltung Unna habe die örtliche Presse kreisweit gebeten, am Wochenende hierauf hinzu­wei­sen. Die Presse hat zugesagt, dies so zu veröffentlichen.

 

Auch für die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bestehe die Möglichkeit der Antragstellung mit Rückwirkung zum 01.01.2011. Übernommen werden können Beiträge bis zur Höhe von 10,00 € monatlich; dieser Betrag kann auch auf mehrere Aktivitäten aufgeteilt wer­den. Herr Diekmännken wies darauf hin, dass man hier durchaus kanalisieren müsse, um welche Art von Veranstaltung es sich handle. So würden durchaus Freizeiten veranstaltet, die von rechtsradikalen Gruppen organisiert seien. Generell freigegeben für eine Kostenübernahme seien Veranstaltungen der Sportvereine, Jugendhilfe- und Wohlfahrtsverbände. Interessant zu wissen sei auch, dass der monatliche Betrag angespart werden kann und in einer Summe für eine größere Veranstaltung verwendet werden darf. 

 

Mit einem letzten Schaubild erläuterte Herr Diekmännken die finanziellen Auswirkungen des Bil­dungs- und Teilhabepaketes. Zur Bewältigung der den Kommunen entstehenden finanziellen Las­ten hat der Bund seinen Anteil an den Aufwendungen auf 35,80 % angehoben. Für den Kreis Unna stehen damit im Jahre 2011 8.545.000 € zur Bewältigung der vorgenannten im Jahr 2011 zusätzlich erwachsenen Aufgaben zur Verfügung.

 

Herr Diekmännken wies darauf hin, dass die Auswahlverfahren für die zur Bewältigung der neuen Aufgaben des Kreises notwendigen zusätzlichen Mitarbeiter laufen. Man warte jetzt auf die abschließenden Zuständigkeitsregelungen.

 

Frau Möller wies auf einen Artikel der Westfälischen Rundschau hin, in dem mitgeteilt wurde, dass rückwirkende Ansprüche bei nicht rechtzeitiger Antragstellung verloren gingen.

 

 

Herr Diekmännken teilte mit, dass in der Presse auch noch ein zweites Mal informiert würde.

Es habe Überlegungen gegeben, den in Frage kommenden Personenkreis persönlich anzu­schrei­ben. Jedoch könne er Kommunen mit Nothaushalten kaum zumuten, Portokosten für 20.000 zusätzliche Briefe zu stemmen. Er wies darauf hin, dass in den Jobcentern entsprechend beraten würde und auch Aushänge angebracht seien.

 

Frau Lenkenhoff kritisierte die ihrer Meinung nach verfehlte Informationspolitik der Bundes­re­gierung. Sie bat darum, die notwendigen Anträge nicht nur im Internet vorzuhalten, sondern auch vor Ort auszulegen. Notwendige Infos sollten nicht nur in deutscher Sprache vorhanden sein. Weiterhin betonte sie für ihre Fraktion, dass das Finanzvolumen für das Paket zu gering aus­gefallen sei. Sie fragte nach, wie viele Mitarbeiter zur Wahrnehmung der Aufgaben eingestellt würden. Auch sie bat um Information des betroffenen Personenkreises über die Möglichkeit der rückwirkenden Antragstellung.

Für den Teilbereich Lernförderung wies sie darauf hin, dass es an der Gesamtschule ein funk­tio­nierendes Nachhilfesystem gebe. Sie wünsche sich, dass dieses finanziell gefördert werden kön­ne.

Sie bat um Information darüber, ob es richtig sei, dass Flüchtlingskinder an dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht partizipieren könnten.

 

Herr Diekmännken erwiderte, das die Antragsvordrucke im Internet ausgedruckt und ausge­hän­digt werden können. Auf der Internetseite des Kreises gebe es türkischsprachige Erläuterungen. Bezüglich der Frage nach den Einstellungen teilte Herr Diekmännken mit, dass im Jobcenter kreisweit 10 Mitarbeiter zusätzlich zum Einsatz kämen. Der Kreis wolle zunächst 2 – 3 Mitar­bei­ter neu beschäftigen. Niemand könne zur Zeit genau berechnen, wie viele Anträge gestellt wür­den. Daher sei es extrem schwierig, die notwendigen Personalkapazitäten vorherzusagen.

Bezüglich der Informationspolitik teilte Herr Diekmännken noch mit, dass seitens des Kreises mit allen Leistungsanbietern bis hinunter zur mittleren Ebene gesprochen worden sei. Es sei aller­dings nicht möglich, mit jedem Sportverein Kontakt aufzunehmen.

Asylbewerberkinder, die Leistungen nach dem § 2 Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, hät­ten auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Zur Frage nach der Lernförderung teilte Herr Diekmännken, dass es nicht möglich sei, die an der Gesamtschule Kamen vorhandenen Strukturen aus Mitteln des Pakets zu finanzieren. Hier gibt es nach dem Gesetz keine Möglichkeit.

 

Frau Hartig regte an, Herrn Diekmännken zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu dieser Thematik einzuladen.

 

Frau Mann dankte Herrn Diekmännken für den Vortrag.