Herr Diekmännken referierte anhand einer der Niederschrift in Kopie beigefügten Powerpoint­präsentation.

 

Einleitend wies Herr Diekmännken darauf hin, dass sein Vortrag und das darin enthaltene Zah­lenmaterial naturgemäß im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktpolitik des Jobcenters zu sehen seien.

Aufgrund der hohen Kosten auch für die kreisangehörigen Kommunen sehe er ein berechtigtes, vitales Interesse des Ausschusses, Informationen zu erhalten. Daher sei er der Einladung zu die­ser Sitzung gern gefolgt.

 

Zunächst stellte Herr Diekmännken dar, welche Leistungen innerhalb des Jobcenters schon in der Vergangenheit in der Zuständigkeit des Kreises Unna lagen. Hierzu zählten die Leistungen für Unterkunft und Heizung. Erläuternd merkte Herr Diekmännken an, dass unter diese Rubrik auch die einmaligen Leistungen fallen würden. Weiterer Kostenblock seien die Erstausstat­tun­gen für die Wohnung, für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt. Für mehrtägige Klas­senfahrten werden kreisweit rd. 400.000 € ausgegeben. Zudem sei der Kreis Kostenträger für flankierende Eingliederungsleistungen, die das Ziel haben, die Arbeitsfähigkeit des Kunden zu stärken. Parallel dazu ist die Bundesagentur zuständig für das Aufbringen der Regelsätze.

 

Durch die Neufassung des SGB II ist der Kreis nunmehr Träger zweier neuer Leistungsblöcke geworden. Zum einen hat er die Kosten für Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von the­rapeutischen Geräten zu tragen. Nach Einschätzung des Herrn Diekmännken handelt es sich hier­bei um eine Aufgabe, die in nur geringem Umfang Kosten verursachen wird.

Zum anderen sei der Kreis innerhalb des Jobcenters zuständig für die Übernahme der Kosten, die durch das Bildungs- und Teilhabepaket verursacht werden. Anhand eines Schaubildes schil­derte er die Einzelbedarfe. Speziell zum Bedarf „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ teil­te er mit, dass die Möglichkeit der Übernahme von Kosten in der Höhe bis zu 10 € monatlich vorgesehen sei.

 

Mittels einer weiteren Folie stellte Herr Diekmännken die Entwicklung der vom Kreis zu tragen­den Gesamtkosten nach dem SGB II in der Zeit von 2005 - 2011 dar. Er wies auf den kontinuier­lich angestiegenen Nettoaufwand des Kreises mit dem Höchststand im Jahre 2010 hin. Inner­halb eines Zeitraumes von fünf Jahren seien die Kosten um mehr als 15 Mio. € gestiegen. Verur­sacht sei dies durch die in diesem Zeitraum nicht adäquate Höhe der Bundesbeteiligung, die jährlich neu festgesetzt wird. Im Jahre 2011 wird es nach den Planzahlen erstmalig zu einer spür­baren Entlastung des Kreises kommen. Zum einen ist dies durch einen Rückgang der Kos­ten der Unterkunft und einmaligen Leistungen, zum anderen durch die prozentuale Erhöhung der Bundesbeteiligung verursacht. Herr Diekmännken äußerte die Hoffnung, dass die Signale über die finanzielle Lage der Kommunen angekommen seien und die finanzielle Beteiligung des Bundes dauerhaft vernünftig ausgestaltet werde.

 

Herr Diekmännken präsentierte weiteres Zahlenmaterial zur Anzahl der Leistungsbezieher auf Kreisebene und im Gebiet der Stadt Kamen. Er wies darauf hin, dass die sogenannten Single­haushalte einen Großteil der vorhandenen Bedarfsgemeinschaften ausmachen würden.

 

Anhand zweier weiterer Schaubilder schlüsselte Herr Diekmännken auf, wie sich die von der Stadt Kamen im Jahr 2010 zu tragende Gesamtbelastung auf die einzelnen Kostenblöcke ver­teilt.

Aufgrund der angespannten finanziellen Situation des Kreises Unna habe man einer Privatfirma den Auftrag erteilt, die Kosten der Unterkunft auf Kreisebene detailliert zu untersuchen und vor­handene Einsparpotenziale zu ermitteln. Hierzu wurden der Firma umfänglichste Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der Abschlussbericht dieser Firma wurde im November 2010 vorgelegt.

Herr Diekmännken schilderte zunächst noch einmal, wie derzeit die angemessenen Unterkunfts­kosten zu ermitteln sind. Er wies darauf hin, dass für Ein-Personenhaushalte auf Kreisebene un­ter Berücksichtigung des vorhandenen Wohnungsbestandes ein Wohnungsgrößenrichtwert von 45 m² + 8 m² zulässige maximale Überschreitung festgelegt worden sei. „Abweichler“ hiervon sei allerdings die Stadt Lünen, die in ihrem Einzugsgebiet entsprechend kleine Wohnungen in aus­reichen­der Zahl zur Verfügung hat. Weiteres Kriterium für die Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten sei der Preis je m² Wohnfläche in Höhe von 4,90 €. Diese beiden Kompo­nen­ten würden jedoch ganzheitlich betrachtet. Bei Überschreitung des einen zulässigen Grenzwer­tes könne dies durch Unterschreitung des anderen aufgefangen werden. Obergrenze sei ledig­lich das Produkt aus Faktor X Faktor.

Nach Abschluss der Untersuchung der Firma Rödl & Partner empfiehlt diese, die maximal zuläs­sige Wohnungsgröße auf  50 m² festzusetzen. Auch beim bisher festgelegten Richtwert für den m² Wohnfläche sieht die Firma noch Optimierungspotenzial dergestalt, dass sie Anpassungen nach unten bis zur Höhe von 4,55 € für möglich hält.

Weiterhin ist die Firma der Auffassung, dass Verbesserungen bei den Verbrauchsrichtwerten für die Heizung durch Nutzung lokaler Datenquellen möglich sind.

Für notwendig erachtet sie weiterhin die Erarbeitung eines grundsicherungsrelevanten Miet­spie­gels auf der Basis der Bestandsangebotsmieten. Herr Diekmännken wies darauf hin, dass der­ar­tiges Zahlenmaterial dringend durch die Sozialgerichtsbarkeit eingefordert wird. Ebenfalls als un­er­lässlich hat die Firma Rödl die Erarbeitung eines kommunalen Heizspiegels empfohlen.

Herr Diekmännken rechnet damit, dass im Spätherbst entsprechende Zahlen vorliegen und eine politische Bewertung erfolgt. Bei allen notwendigen Konsolidierungsbemühungen dürfe man na­tür­lich nicht die Gefahr der Bildung neuer bzw. Verfestigung alter sozialer Brennpunkte außer Acht lassen.

 

Frau Hartig fragte nach, warum die Kosten für die Beschaffung orthopädischer Schuhe nicht von der Krankenkasse übernommen würden.

 

Herr Diekmännken erwiderte, dass es hier nur um die Übernahme eventuell verbleibender Eigen­anteile gehen könne.

 

Frau Lenkenhoff wies darauf hin, dass der Kreis Unna sich zuletzt bei der Festsetzung der zulässigen Wohnungsgröße wohltuend von anderen Kreisen abgehoben habe. Sie fände die Umsetzung der empfohlenen Kürzung bedauerlich. Weiterhin wies sie darauf hin, dass es im Kreis Unna in der Vergangenheit schon einmal eine große Umzugswelle gegeben habe. Gleiches befürchte sie dann erneut. Sie wies auf die hieraus entstehenden psychosozialen Probleme hin.

 

Herr Diekmännken erwiderte, dass er zu der von Frau Lenkenhoff angesprochenen Umzugs­welle nicht Stellung nehmen könne, da ihm derartiges Zahlenmaterial nicht bekannt sei.

Er wies darauf hin, dass die Kunden des Jobcenters nicht unmittelbar zum Umzug, sondern zur Kostensenkung aufgefordert würden.

Im Falle der Umsetzung der von der Firma Rödl vorgeschlagenen Maßnahmen gelte für die be­reits vorher im Leistungsbezug stehenden Kunden ein Bestandsschutz. Lediglich für neue Leis­tungsfälle würde das neue Recht gelten.

 

Herr Weber wies auf Fälle des Leistungsmissbrauchs hin, in denen Bedarfsgemeinschaften vor­getäuscht würden, die eigentlich gar nicht existent sind. Er erkundigte sich, inwieweit hierzu Zah­lenmaterial bekannt sei.

 

Herr Diekmännken teilte mit, dass ihm hierzu konkrete Zahlen nicht vorliegen würden. Er wolle prüfen, ob Zahlen zur Verfügung gestellt werden könnten.