Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994):

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt:

 

1.      Die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen einschl. des Erläute­rungsberichtes (Anlage zur Beschlussvorlage).

Die Flächennutzungsplanänderung hat folgendes zum Inhalt:

Der als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesene Bereich nördlich der BAB 2, zwischen der Töddinghauser Straße, der Bergkamener Straße und der Stadtgrenze zu Bergkamen wird entsprechend dem Planentwurf als Vorrangfläche für Windkraftanlagen dargestellt.

2.      Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Genehmigungs­verfahrens beauftragt.


Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen