Sitzung: 30.03.2011 Wirtschaftsausschuss
Herr Kühnapfel begründete den Antrag seiner Fraktion. Er führte aus, dass das Nichtraucherschutzgesetz ein überaus wichtiges Gesetz sei. Dieses weise leider zahlreiche Lücken und Schlupflöcher auf, die auch entsprechend genutzt werden. Er kritisierte, dass in Kamen seit Einführung des NischG keine Kontrollen in den Gaststätten erfolgt seien. Er forderte, dass das Gesetz ernst genommen werde und bat um Stellungnahme, mit welchen konkreten Maßnahmen die Verwaltung zukünftig die Einhaltung des NischG umsetzen werde.
Herr Sostmann teilte mit, dass es eine Empfehlung des Ministeriums gewesen sei, nur anlassbezogene Kontrollen durchzuführen. Nach entsprechenden Beschwerden sei die Verwaltung tätig geworden. Seit 2008 habe es fünf Abmahnungen gegeben. Ausschlaggebend für die Kontrolle von 110 Gaststättenbetrieben in der letzten Zeit sei eine Beschwerde über den „Citygrill Richter“ und das „Café Opera“ gewesen. Bei den Kontrollen habe man in insgesamt 16 Fällen Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt, eine Vielzahl davon in Gastronomiebetrieben in der Innenstadt. In all diesen Fällen seien die Betreiber direkt mündlich, aber auch schriftlich auf die Verstöße aufmerksam gemacht worden. Zu geraumer Zeit, so Herr Sostmann weiter, werde man vornehmlich in diesen Betrieben und auch stichprobenartig in den Anderen weitere Kontrollen durchführen. Dabei könnten dann Bußgelder für die Wirte bis zu einer Höhe von 1000 Euro für jede Zuwiderhandlung ausgesprochen werden.
Herr Kühnapfel zeigte sich nicht ganz überzeugt von dieser Darstellung, schließlich hätte man schon viel früher, bei Inkrafttreten des Gesetzes, Kontrollen durchführen sollen. Die Wirte seien von Anfang an verunsichert gewesen. Vieles sei innerhalb der letzten Jahre nicht eingehalten worden, weil einfach nicht kontrolliert wurde. Betriebe, die sich bei Einführung des Gesetzes an die Vorgaben gehalten haben, haben dann zwischenzeitlich ihre Vorgaben wieder gelockert, weil keine Kontrollen stattgefunden haben und weil andere Gastronomen auch nicht gehandelt haben. Er bewertete die jetzigen Kontrollen der Verwaltung positiv.
Auf Nachfrage von Herrn Grosch wie viele Raucherclubs es in Kamen gebe, antwortete Herr Sostmann, dass diese Zahl nicht bekannt sei, da Raucherclubs nicht anzeigepflichtig seien.