Sitzung: 24.03.2011 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 019/2011
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter des
Kreises Unna für Leistungen gem. §§ 22 und 23 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis: mit einer Enthaltung angenommen
Herr Peske berichtete, dass sich der
Arbeitskreis „wirtschaftliche Jugendhilfe“ mit der gemeinsamen Richtlinie der
Jugendämter des Kreises Unna für Leistungen gem. §§ 23 und 24 SGB VIII beschäftigt
habe und wegen neuer Regelungen Änderungen in den bisherigen Richtlinien erarbeitet
hätte, die im Textanhang der Beschlussvorlage durch Fettdruck hervorgehoben seien.
Die Richtlinien
seien nur leicht modifiziert worden, wobei insbesondere die Vergütung der
Nachtbetreuungsstunden für Tagesmütter halbiert wurden. Er verwies darauf, dass
diese Bemessung auch bei anderen Jugendämtern so gehandhabt würde.
Frau Möller wies darauf hin, dass der
hälftige Stundenlohn sehr gering sei, weswegen ihr eine Zustimmung schwer
fiele.
Herr Peske erklärte, dass es sich in der
Praxis nur um sehr wenige Fälle mit einem geringen Betreuungsaufwand handeln
würde, da die Kinder oftmals nur woanders schliefen.
Frau Schaumann schloss sich der Einschätzung
von Frau Möller an.
Frau Lenkenhoff übertrug die Regelung auf
Krankenhausdienste und betonte die Ironie des Ansatzes.
Herr Kampmann erkundigte sich danach, ob
überhaupt Tagesmütter zur Verfügung stünden, die eine nächtliche Betreuung zu
diesen Konditionen übernehmen.
Herr Peske wies darauf hin, dass es diesbezüglich
kein Problem mit den Tagesmüttern gäbe.
Frau Dyduch ließ über den Beschlussvorschlag
abstimmen.