Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter des Kreises Unna für Leistungen gem. §§ 22 und 23 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe­gesetz) in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

 


Abstimmungsergebnis: mit einer Enthaltung angenommen

 


Herr Peske berichtete, dass sich der Arbeitskreis „wirtschaftliche Jugendhilfe“ mit der gemein­samen Richtlinie der Jugendämter des Kreises Unna für Leistungen gem. §§ 23 und 24 SGB VIII beschäftigt habe und wegen neuer Regelungen Änderungen in den bisherigen Richtlinien erar­beitet hätte, die im Textanhang der Beschlussvorlage durch Fettdruck hervorgehoben seien.

Die Richtlinien seien nur leicht modifiziert worden, wobei insbesondere die Vergütung der Nachtbetreuungsstunden für Tagesmütter halbiert wurden. Er verwies darauf, dass diese Be­messung auch bei anderen Jugendämtern so gehandhabt würde.

 

Frau Möller wies darauf hin, dass der hälftige Stundenlohn sehr gering sei, weswegen ihr eine Zustimmung schwer fiele.

 

Herr Peske erklärte, dass es sich in der Praxis nur um sehr wenige Fälle mit einem geringen Betreuungsaufwand handeln würde, da die Kinder oftmals nur woanders schliefen.

 

Frau Schaumann schloss sich der Einschätzung von Frau Möller an.

 

Frau Lenkenhoff übertrug die Regelung auf Krankenhausdienste und betonte die Ironie des Ansatzes.

 

Herr Kampmann erkundigte sich danach, ob überhaupt Tagesmütter zur Verfügung stünden, die eine nächtliche Betreuung zu diesen Konditionen übernehmen.

 

Herr Peske wies darauf hin, dass es diesbezüglich kein Problem mit den Tagesmüttern gäbe.

 

Frau Dyduch ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.