Sitzung: 24.03.2011 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 018/2011
Beschluss:
- Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Kamen nimmt zur Kenntnis, dass die Familienhebammen eine eigene ambulante Maßnahme der präventiven Gesundheitsfürsorge mit einem psychosozialen Beratungsansatz darstellen.
- Die Familienhebammen sind insofern personell dem Kreisgesundheitsamt als Fachbehörde (Fachaufsicht) unterstellt.
- Der Fachbereich Jugend, Schule und Sport ( der Allgemeine Soziale Dienst ) setzt als Fallverantwortlicher auch die Familienhebamme als eine von möglichen notwendigen Maßnahmen im Ergebnis von fallbezogenen Hilfeplanfestlegungen ein.
- Der Fachbereich Jugend, Schule und Sport kooperiert im Einzelfall mit dem Kreisgesundheitsamt auf der Grundlage einer medizinischen und pädagogischen Konzeption.
- Der Jugendhilfeausschuss begrüßt das Angebot des Kreises Unna und regt gegenüber dem Kreis Unna die Fortsetzung des Angebotes der Familienhebammen -und nach Evaluation und Analyse- ggfls. eine personelle Erweiterung an.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Dyduch begrüßte Herrn Norbert Hahn als Referenten zu Tagesordnungspunkt 1.
Herr Hahn stellte sich als Dezernent des Kreises Unna, dem die Bereiche Familie und Jugend mit Jugendamtsfunktion für Bönen, Holzwickede und Fröndenberg, Gesundheit und Verbraucherschutz und Straßenverkehr unterstellt sind, vor.
Herr Hahn hielt eine Powerpointpräsentation
(Familienhebammen im Kreis Unna) zum Tagesordnungspunkt (Anlage 1).
Er führte einleitend
aus, dass derzeit eine von drei halben Stellen – die im Frühjahr 2009 für 4
Jahre befristet eingerichtet wurden - nicht besetzt sei und das mit einem
Ersatz für die ausgeschiedene Kollegin Frau Schneider-Rödding im Mai des
Jahres zu rechnen ist.
Ergänzend zur
umfänglichen Präsentation stellte Herr Hahn heraus, dass die Familienhebammen
in einem Netzwerk früher Hilfen integriert sind und dort eine Schlüsselstellung
einnehmen.
Die dienstliche und
fachliche Anbindung der Familienhebammen sei gezielt beim Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst des Fachbereiches Gesundheit und Verbraucherschutz des
Kreises eingerichtet worden.
Herr Hahn erläuterte
das Berufsbild der Familienhebammen und zeigte anhand von 3 Fallbeispielen
(minderjährige Eltern, drogenabhängige Mutter und körperbehinderte Frau)
konkrete Tätigkeiten und Hilfsangebote der Arbeit auf.
Herr Hahn wies die Zukunftsaussichten für
Familienhebammen insgesamt als positiv aus und kündigte an, mit der Evaluation
des im Frühjahr 2013 endenden Projektes bereits ab Mitte 2012 beginnen zu
wollen, um zum Ende des Jahres 2012 Entscheidungen über die evtl. Fortführung
mit Ergebnissen bedienen zu können.
Neben der Einbindung
der Familienhebammen in das Netzwerk „Frühe Hilfen für Familien“ und die
gesetzliche vorgegebene Zusammenarbeit aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
dem Kinderbildungsgesetz und dem Schulgesetz, ging er im Rahmen seines
Referates auch auf den präventiven Ansatz des Bundeskinderschutzgesetzes ein,
in dem der Bereich der Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen
verpflichtend festgeschrieben werden soll.
Hierzu erläuterte
Herr Hahn, dass für das vierjährige Modellprojekt insgesamt 120 Millionen Euro
bzw. 30 Millionen Euro p.a. an Bundesförderung zu Verfügung gestellt worden seien.
Nach Beendigung des Projektes und Auswertung der Ergebnisse werde Ende 2012 /
Frühjahr 2013 eine Entscheidung über die Fortsetzung der Verstärkung des
Netzwerkes Frühe Hilfen im Kreis Unna fallen.
Frau Dyduch dankte Herrn Hahn für seine
Ausführungen und bat die Ausschussmitglieder um Nachfragen.
Frau Schaumann erkundigte sich danach, wann
mit einer evtl. weiteren Förderung zu rechnen sei.
Herr Hahn erläuterte, dass im Jahr 2012 der
Kreistagsausschuss hierzu beraten würde. Er stellte klar heraus, dass es sich
um freiwillige Ausgaben handeln würde und keine Bindungsfrist des Bundes
gegeben sei.
Frau Dyduch erkundigte sich, ob die Punkte 1
bis 5 des TOP 1 zusammen beschlossen werden könnten.
Hierzu gab es keine
Einwände.