Beschluss:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Kamen nimmt zur Kenntnis, dass die Fami­lienhebammen eine eigene ambulante Maßnahme der präventiven Gesundheitsfür­sorge mit einem psychosozialen Beratungsansatz darstellen.
  2. Die Familienhebammen sind insofern personell dem Kreisgesundheitsamt als Fachbe­hörde (Fachaufsicht) unterstellt.
  3. Der Fachbereich Jugend, Schule und Sport ( der Allgemeine Soziale Dienst ) setzt als Fall­verantwortlicher auch die Familienhebamme als eine von möglichen notwendigen Maßnahmen im Ergebnis von fallbezogenen Hilfeplanfestlegungen ein.
  4. Der Fachbereich Jugend, Schule und Sport kooperiert im Einzelfall mit dem Kreisgesund­heitsamt auf der Grundlage einer medizinischen und pädagogischen Kon­zeption.
  5. Der Jugendhilfeausschuss begrüßt das Angebot des Kreises Unna und regt gegenüber dem Kreis Unna die Fortsetzung des Angebotes der Familienhebammen -und nach Evaluation und Analyse- ggfls. eine personelle Erweiterung an. 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Dyduch begrüßte Herrn Norbert Hahn als Referenten zu Tagesordnungspunkt 1.

 

Herr Hahn stellte sich als Dezernent des Kreises Unna, dem die Bereiche Familie und Jugend mit Jugendamtsfunktion für Bönen, Holzwickede und Fröndenberg, Gesundheit und Verbraucher­schutz und Straßenverkehr unterstellt sind, vor.

Herr Hahn hielt eine Powerpointpräsentation (Familienhebammen im Kreis Unna) zum Tages­ordnungspunkt (Anlage 1).

Er führte einleitend aus, dass derzeit eine von drei halben Stellen – die im Frühjahr 2009 für 4 Jahre befristet eingerichtet wurden - nicht besetzt sei und das mit einem Ersatz für die ausge­schiedene Kollegin Frau Schneider-Rödding im Mai des Jahres zu rechnen ist.

 

Ergänzend zur umfänglichen Präsentation stellte Herr Hahn heraus, dass die Familienhebam­men in einem Netzwerk früher Hilfen integriert sind und dort eine Schlüsselstellung einnehmen.

 

Die dienstliche und fachliche Anbindung der Familienhebammen sei gezielt beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Fachbereiches Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises eingerichtet worden.

Herr Hahn erläuterte das Berufsbild der Familienhebammen und zeigte anhand von 3 Fallbei­spielen (minderjährige Eltern, drogenabhängige Mutter und körperbehinderte Frau) konkrete Tätigkeiten und Hilfsangebote der Arbeit auf.

 

Herr Hahn wies die Zukunftsaussichten für Familienhebammen insgesamt als positiv aus und kündigte an, mit der Evaluation des im Frühjahr 2013 endenden Projektes bereits ab Mitte 2012 beginnen zu wollen, um zum Ende des Jahres 2012 Entscheidungen über die evtl. Fortführung mit Ergebnissen bedienen zu können.

Neben der Einbindung der Familienhebammen in das Netzwerk „Frühe Hilfen für Familien“ und die gesetzliche vorgegebene Zusammenarbeit aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem Kinderbildungsgesetz und dem Schulgesetz, ging er im Rahmen seines Referates auch auf den präventiven Ansatz des Bundeskinderschutzgesetzes ein, in dem der Bereich der Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen verpflichtend festgeschrieben werden soll.

Hierzu erläuterte Herr Hahn, dass für das vierjährige Modellprojekt insgesamt 120 Millionen Euro bzw. 30 Millionen Euro p.a. an Bundesförderung zu Verfügung gestellt worden seien. Nach Beendigung des Projektes und Auswertung der Ergebnisse werde Ende 2012 / Frühjahr 2013 eine Entscheidung über die Fortsetzung der Verstärkung des Netzwerkes Frühe Hilfen im Kreis Unna fallen.

 

Frau Dyduch dankte Herrn Hahn für seine Ausführungen und bat die Ausschussmitglieder um Nachfragen.

 

Frau Schaumann erkundigte sich danach, wann mit einer evtl. weiteren Förderung zu rechnen sei.

 

Herr Hahn erläuterte, dass im Jahr 2012 der Kreistagsausschuss hierzu beraten würde. Er stellte klar heraus, dass es sich um freiwillige Ausgaben handeln würde und keine Bindungsfrist des Bundes gegeben sei.

 

Frau Dyduch erkundigte sich, ob die Punkte 1 bis 5 des TOP 1 zusammen beschlossen werden könnten.

Hierzu gab es keine Einwände.