Beschluss:

 

Der Antrag der CDU-Fraktion, mit dem die Verwaltung per Beschluss beauftragt werden soll, einen Vorschlag zur Bildung eines Fachbeirates bauliche Stadtgestaltung zu entwickeln und eine entsprechende Geschäftsordnung zu erarbeiten und sie dem Rat der Stadt Kamen zum Beschluss vorzulegen, wird abgelehnt.


Abstimmungsergebnis: bei 9 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Lipinski erklärte für die SPD-Fraktion die Ablehnung des Antrages. Zur Begründung legte er dar, dass seines Erachtens Beratungen im Planungs- und Umweltausschuss immer auf ho­hem Niveau stattfinden. Gegen die Einrichtung eines Fachbeirates für bauliche Stadtgestal­tung spreche, dass die Verantwortung bei Bauvorhaben weiterhin beim Rat und seinen Aus­schüsse liegen würde. Dort sei in hohem Maße ausreichend Sach- und Fachverstand vertreten.

Problematisch sehe er die nur eingeschränkte bzw. indirekte demokratische Legitimation eines solchen Fach­beirates. Befangenheit sei ein Thema, mit dem man sich in einem solchen Fach­beirat in erhöhtem Maß auseinandersetzen müsse, beispielsweise bei der Hinzuziehung von hie­sigen Architekten.

Abschließend hob er die hohe Fachlichkeit in der Verwaltung, die sich auch in den vorbereiteten Beschlüssen widerspiegele, hervor.

 

Frau Schaumann teilte mit, dass die FDP-Fraktion dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen wer­de. Gegen den Antrag spreche der höhere Bürokratieaufwand sowie die entstehenden Mehr­kos­ten. Dagegen spreche auch, dass durch zu enge Vorgaben Bauherren an Investitionen in Kamen gehindert werden könnten. Außerdem sei der Sachverstand durch die Planer in der Ver­waltung bereits vorhanden. Eine breitere Beteiligung der Öffentlichkeit werde zwar begrüßt, die­se sei jedoch auch bei der Installierung eines Fachbeirates problematisch.

 

Herr Kühnapfel zeigte Verständnis für das Ansinnen eine breite Transparenz bei Bauvorhaben zu schaffen. Er wandte allerdings ein, dass nach geltendem Baurecht die Stadtverwaltung keine Kompetenzen in Bezug auf Privateigentum habe.
Er halte es nicht für förderlich Doppelstrukturen zu schaffen, diese würden eher zu Misstrauen als zu größerer Transparenz führen. Im Planungs- und Umweltausschuss sei bereits eine sehr hohe Fachlichkeit vertreten. Zwar gebe es auch im Ausschuss keine direkten Einflussmög­lich­keiten auf private Bauvorhaben, jedoch bestehe dort die Möglichkeit der Meinungsäußerung. Eine da­durch ausgelöste öffentliche Diskussion könne ein Umdenken der Privatinvestoren herbei­füh­ren, wie an dem Beispiel des ehemaligen Hauses Rieder zu sehen sei.

Er wies daraufhin, dass bereits jetzt schon Sachverständige zu den Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses geladen werden könnten.

Fraglich sei, ob in einem Fachbeirat bei der Hinzuziehung von Architekten die Neutralität noch gewährleistet werden könne.

Die Fraktion werde dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen.

 

Die bauliche Stadtgestaltung sei beim Planungs- und Umweltausschuss richtig angesiedelt, so Herr Kloß. Die Verantwortung solle weiterhin in diesem Gremium sowie von der Verwaltung ge­tragen werden.

 

Die Intention des Antrages sei verstanden worden, erklärte Herr Grosch. Jedoch werde das zu­sätzliche Gremium wahrscheinlich nichtöffentlich tagen müssen, was nicht zur gewünschten öf­fent­lichen Transparenz beitrage. Der Planungs- und Umweltausschuss und die Verwaltung hät­ten sich bislang immer gut um Bürgerproteste gekümmert. Nicht unproblematisch betrachte er die mögliche Befan­genheit und Interessenskonflikte der Mitglieder eines solchen Fach­bei­rates. Dem Antrag werde nicht zugestimmt.

 

Herr Kissing erläuterte den Sinn eines solchen Fachbeirates. Im Vordergrund stehe die Auf­nah­me von Anre­gungen, Gedanken und Ideen zur städtebaulichen Gestaltung von Außen­stehen­den, die mit den Themen befasst seien. Er kritisierte, dass im Planungs- und Um­welt­aus­schuss keine Beteiligung an den wegweisenden Entscheidungen der Stadtentwicklung statt­fin­de. Infor­mationen würden zuerst aus der Presse bezogen. Erst danach werde im Aus­schuss durch die Verwaltung lediglich unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilun­gen informiert. Zur Ver­deutlichung nannte er die Vorgehensweise bei der Maßnahme „Parkhaus Bahnhof“. Bereits im Vorfeld sei der Architekt ausgewählt worden und damit gleichzeitig die stilistische Richtung. Im Planungs- und Umweltausschuss seien nur noch gewisse Detailfragen erörtert worden.

Er vertrat die Meinung, dass die von der Verwaltung vorgebrachten Argumente zu sehr auf Formalitäten be­schränkt seien.

Andere Städte würden die Arbeit eines solchen Fachbeirates positiv für die Stadt­entwick­lung bewerten.

 

Herr Lipinski machte deutlich, dass er sich am Prozess der Aufstellung von Projekten bislang im­mer gut eingebunden gefühlt habe. Zum Parkhaus am Bahnhof hob er die umfänglichen Dar­stellungen der Maßnahme im Planungs- und Umweltausschuss durch die Verwaltung her­vor. Un­strittig sei, dass Architekten immer eigene Ideen in eine Planung einbrächten. Diese Pro­blematik könne nicht mit der Beauftragung eines anderen Architekten gelöst werden.

Er sei sicher, dass die Verwaltung im Vorfeld immer intensive Gespräche mit den betroffenen In­vestoren führe und auf diesem Weg Einwirkungsmöglichkeiten habe, die sich dann in den Be­schlüssen des Planungs- und Umweltausschusses widerspiegelten.

 

 

Herr Klanke nahm ab 16.40 Uhr an der Sitzung teil.

 

 

Herr Kühnapfel bat zu berücksichtigen, dass die Geschmäcker verschieden seien. Bezogen auf die neue Verfahrensweise mit den Mitteilungen der Verwaltung im Planungs- und Umweltaus­schuss wies er daraufhin, dass dieses Thema bereits im Ausschuss kritisch diskutiert worden sei.

Um zusätzlichen Sachverstand im Ausschuss zum Thema Architektur und Stadtbildgestaltung zu ermöglichen, stellte er den Initiativantrag, die Verwaltung zu beauftragen, die Hinzuziehung weiterer Sachverständiger zu den Sitzungen des Planungs- und Um­welt­ausschusses zu überprüfen.

 

Herr Hupe bat zu berücksichtigen, dass die Verwaltung sich nicht rein von geschmacklichen Gründen leiten lassen könne. Die Entwicklung des Riedergebäudes sei dafür beispielhaft. Die Verwaltung stelle die Nahtstelle zwischen öffentlichen Bauvorhaben und Privatinvestor dar.

Dabei sei sie an materielles Recht gebunden und könne nicht aufgrund rein geschmacklicher Fragen Bauanträge versagen.

Zur Hinzuziehung von Sachverständigen in den Ausschüssen informierte der Bürgermeister über die entsprechenden Regelungen der Gemeindeordnung. Es bestehe nicht die Möglichkeit, Sachverständige dauerhaft in einen Ausschuss zu berufen, dies könne nur durch den Aus­schuss und nur nach Bedarf sowie im Einzelfall erfolgen. Von dieser Regelung ausgenommen sei beispielsweise der Sach­verständige für Denkmalschutz aufgrund der sondergesetzlichen Regelung.

 

 

Herr Kühnapfel zog nach den Erläuterungen des Bürgermeisters den Initiativantrag zurück.

 

Herr Kloß merkte an, dass ein Fachbeirat den in der Vergangenheit bedauerlicherweise auf­gegebenen Bauaus­schuss nicht ersetzen könne.

 

Der Bauausschuss habe ausschließlich Vergabeangelegenheiten nicht aber fachliche Themen diskutiert, wandte Herr Hupe ein.

 

Herr Kloß wies daraufhin, dass er zu den im Bauausschuss diskutierten Inhalten eine andere Meinung vertrete.

 

Herr Fuhrmann erklärte, dass die ablehnende Haltung der Verwaltung zu diesem Thema be­dauert werde. Er hob hervor, dass mit dem Antrag keineswegs beabsichtigt sei, die Arbeit des Planungs- und Umweltausschusses oder der Verwaltung zu verkennen.

Mit der Einrichtung eines solchen Fachbeitrages sollte beispielsweise der fehlenden Einbindung von Bauvorhaben in die Landschaft und die Umgebung vorgebeugt werden. Ein Beispiel für eine Bausünde sei in der Hilsingstraße zu finden. Er wies daraufhin, dass andere Städte das Instru­ment der Gestaltungssatzung nutzen würden. In über 20 kleinen als auch größeren Städten sei bereits ein Fachbeirat für bauliche Stadtgestaltung installiert worden. Das spreche dafür, dass dort das Fehlen einer demokratischen Legitimation des Beirates nicht gesehen werde. Er hielt es für unwahrscheinlich, dass sich private Investoren von Gestaltungsvor­schri­ften für das Stadt­gebiet abschrecken ließen.

 

Herr Hupe machte deutlich, dass es sich bei dem zuvor genannten Bausündenbeispiel, um ein privates Bauvorhaben gehandelt habe. Des Weiteren stehe eine Gestaltungssatzung nicht in einem Pflichtzusammenhang mit dem beantragten Fachbeirat. Die Gestaltungssatzung in Kamen sei bewußt restriktiv gehalten, um Spielräume zu erhalten und Einzelfallent­schei­dungen zuzulassen.

 

Frau Schaumann vertrat die Meinung, dass Privatinvestoren bei Einhaltung des Baurechtes keine Gestaltungsvorschriften gemacht werden könnten. Die unterschiedlichen Geschmäcker müssten berücksichtigt werden.

 

Herr Lipinski hob erneut die Grundsätze der Demokratie hervor und machte deutlich, dass ein Fachbeirat in die entgegengesetzte Richtung gehe. Das Verhalten anderer Städte könne nicht entscheidend sein.

 

Herr Kühnapfel zeigte sich irritiert über die Wortmeldung von Herrn Fuhrmann, der die Ge­stal­tungssatzung thematisiert habe. Dies sei dem Antrag nicht zu entnehmen.

Bei den Diskussionen zur THW Siedlung habe sich die Thematik als schwierig erwiesen. Die durch eine restriktive Gestaltungssatzung hervorgerufene Monotonie sehe er problematisch, da Vielfalt im Stadtgebiet wünschenswert sei.

 

Bezogen auf den Bauausschuss fügte Herr Grosch hinzu, dass dieser in den Anfängen auch in­haltliche Diskussionen geführt habe.

Er stimmte der Auffassung zu, dass die Mitglieder des Planungs- und Umwelt­aus­schusses häu­fig vor vollendete Tatsachen gestellt würden. Zudem kritisierte er, dass sich die Verwaltung der Zustimmung zu den Planungen dank der Mehrheitsfraktion immer sicher sein könne.

 

Bislang gebe es nur formale Diskussionen und formale Bedenken die im Planungs- und Um­welt­aus­schuss diskutiert würden, bemängelte Herr Kissing. Ziel des gewünschten Fachbeirates sei ausschließlich die vorbereitende Beratung und keine bindenden Vorschriften.