Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Geschwindigkeit aus Fahrtrichtung Werve in erneuter Ab­stimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW bereits vor der Einmündung Bertolt-Brecht-Straße auf 50 km/h abzusenken.

Im Verlauf der Heerener Straße, zwischen dem Kreisverkehr Bergstraße bis zur Einmündung Werver Platz wird an den bisherigen Regelungen festgehalten.


Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung einstimmig angenommen


Herr Brüggemann stellt den Tagesordnungspunkt, zu  dem der Prüfauftrag zur möglichen Um­setzung im letzten Straßenverkehrsausschuss erteilt wurde, vor. Er führt zunächst aus, dass bereits in der Vergangenheit die Verwaltung gemeinsam mit den Bürgern die Vereinheitlichung der Geschwindigkeit auf der Heerener  Straße und der Dortmunder Allee gewünscht habe. Die Durchsetzung sei jedoch bisher am Widerstand des Landesbetriebes Straßenbau NRW, der die Verwaltung bzgl. der Heerener Straße und der Dortmunder Allee in verkehrsrechtlichen Dimen­sionen als zuständiger Straßenbaulastträger begleite, gescheitert. Bisher habe die Verwaltung  keine Geschwindigkeitsvorgaben gegen den Widerstand des Landesbetriebes angeordnet.

Diese Anordnung sei nun im vergangenen Jahr erfolgt.

 

Herr Brüggemann erklärt, dass die Verwaltung mit ihrer Beschlussvorlage deutlich gemacht habe, dass sie hier über eine Schlussentscheidung im behördlichen Beteiligungsverfahren be­richte, in der die Bezirksregierung „Letztentscheiderin“ sei. Das gelte für die anbaufreien Fahr­bahnstrecken zwischen Werver Platz und Bertolt-Brecht-Straße wie auch für den Ortsausgang Heeren in Fahrtrichtung Kamen und umgekehrt. Hier sei nun eine Festsetzung auf 70 bzw. 50 km/h erreicht.

Für die Ortsdurchfahrt in Heeren-Werve zwischen der Sporthalle und dem Kreisverkehr Berg­straße habe dies keine Gültigkeit. Hier sei die Einschätzung der Verwaltung auf Grund der Ein­deutigkeit der Straßenraumaufteilung mit Fahrbahnteilern, Bushaltebucht, Hastgittern, dem Rad- und Gehweg sowie dem eigentlichen Wartebereich deckungsgleich mit der Bewertung der Poli­zei. Die Querung sei durch die Lichtsignalanlage ungefährlich und besondere Gefährdungssitu­ationen würden bei Befolgung der Regeln nicht gesehen.

Abschließend führt Herr Brüggemann aus, dass man trotz des Ergebnisses im behördlichen Verfahren versuchen werde, in einer weiteren Abstimmung mit der Straßenmeisterei des Lan­desbetriebes in Bönen das VZ 274-55 aus Fahrtrichtung Werve kommend vor die Einmündung der Bertolt-Brecht-Straße zu versetzen. Als Argumentationshilfe diene hier die durchgeführte  mengen- und geschwindigkeitsabhängige Verkehrsmessung, die zu Spitzenzeiten eine Belas­tung von rd. 350 Fahrzeugen und einen V 85-Wert von 70 km/h kurz vor der Einmündung der Bertolt-Brecht-Straße ausweise.

 

 

Herr Kasperidus hebt hervor, dass es im Laufe der Zeit gelungen sei, einige Forderungen der Bürger umzusetzen, so z. B. die Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich des Friedhofes von 60 auf 50 km/h.

Seiner Auffassung nach sei Tempo 50 im Bereich zwischen der Einmündung Bertolt-Brecht-Straße und dem Ortseingang Heeren-Werve nicht durchzusetzen. Der Vorschlag der Verwal­tung, das VZ 50 km/h vorzuziehen, sei als weiterer möglicher Erfolg zu sehen. Insgesamt sei bisher mehr erreicht worden, als zu erwarten sei. Die SPD stimme daher diesem Teil der Be­schlussvorlage zu. Zur beantragten Temporeduzierung auf 30 km/h  verwies er auf die bisher erfolgten Maßnahmen, die die Querung der Heerener Straße sicher machten und dass an dem Erreichten festgehalten werde sollte.

 

Herr Kemna führt aus, dass mit den hier umgesetzten Maßnahmen, die Gefahren zu minimie­ren, fast ein Optimum erreicht wurde. Hier habe ein gesunder Ausgleich stattgefunden, die Si­cherheit zu gewährleisten.

 

Herr Grosch äußert sich dahingehend, dass die Vorlage in die richtige Richtung gehe, der Standort des 70er Schildes jedoch einen unmöglichen Zustand darstelle. Bzgl. des Bereiches der Bushaltestelle merkt er an, dass auf dem gezeigten Bild die Räume ohne fahrende PKW und Kinder an der Bushaltestelle sehr großzügig wirkten. Die Situation stelle sich jedoch nach Schul­schluss anders dar. Er halte daher mit Sicht auf die Bushaltestelle, die Schule und die Bebauung die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für erforderlich.

 

Herr Mork bringt zum Ausdruck, dass er die Sichtweise des Landesbetriebes Straßenbau hier nicht nachvollziehen könne. Er verweist auf die Jahnstraße in Bergkamen, bei der es sich ebenfalls um eine Landesstraße handelt. Hier seien sowohl Tempo 30 als auch eine Bedarfs­ampel eingerichtet worden.

 

Herr Grod stellt in Frage, ob es hier tatsächlich um die Gefahren für Fußgänger oder lediglich um die Verfolgung von Interessen gehe. Seiner Auffassung nach seien die vorhandenen Maß­nahmen ausreichend. Er thematisiert die mangelnde Inanspruchnahme der Einrichtungen, die er selbst vor Ort beobachtet habe. Es werde zur Straßenquerung vielfach nicht die Ampel genutzt. Herr Grod betont, dass hier vielmehr Aufklärung in Form von Verkehrserziehung erfolgen müsse bzw. der Bürger die entsprechenden Rechtsnormen einzuhalten habe. Allein die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h bringe hier keine erhöhte Sicherheit.

 

Herr Büchel erkundigt sich nach der Möglichkeit von Geschwindigkeitsmessungen, z. B. in Form eines Starenkastens.

 

Herr Brüggemann teilt hierzu mit, dass eine ständige mobile Überwachung auf Grund der per­sonellen Überbelastung des Kreises nicht zu erwarten sei. Die Aufstellung eines zweiten Sta­renkastens könne ausgeschlossen werden.